Artikel nach Stichwort: "Strafrecht"
Koordinatensystem stimmt nichtPolitikerbeleidigung – bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe
Widerstand gegen Polizeibeamte – bis zu drei Jahre Haft
Seit rund fünf Jahren gibt es einen Sonderparagrafen in Deutschland, den Paragrafen 188 Strafgesetzbuch, der eigens eingeführt wurde, Beleidigungen, üble Nachrede oder Verleumdungen gegen Personen des politischen Lebens schärfer sanktionieren zu können. Das Problematische an Paragraf 188 ist, dass er anders als die normale Beleidigung nach Paragraf 185, die es bereits gibt, kein sogenanntes Antragsdelikt ist. Das heißt, bei Paragraf 188 ermitteln die Behörden... Weiterlesen
