CDU begrüßt Unfallentschädigungserlass durch Minister Beuth
Versicherungsschutz für Hinterbliebene wird verbessert

Wir können froh und dankbar sein, dass es so viele Feuerwehrkameradinnen und -kameraden gibt, die sich in aller Regel ehrenamtlich, teilweise hauptberuflich, für den Schutz der Allgemeinheit einsetzen, sei es u.a. bei dem klassischen Brand, bei der technischen Hilfeleistung oder auch bei Verkehrsunfällen. Feuerwehrkameraden sind natürlich versichert. Das gilt auch für die Ehepartner. Eine Versicherungslücke gab es allerdings bei den hinterbliebenen Lebenspartnern von im Einsatz getöteten ehrenamtlichen Feuerwehrleuten, denn diese wurde in der Vergangenheit schlechter gestellt.

Zum Glück kommt es sehr selten vor, dass Feuerwehrkameraden im Einsatz zu Tode kommen. Aber jeder einzelne Fall ist einer zu viel. Der Landesfeuerwehrverband hatte in dieser Frage Hessens Innenminister Peter Beuth (CDU) aufgefordert, einen entsprechenden Unfallentschädigungserlass zu unterzeichnen, um diese Lücke zu schließen. Dies ist jetzt geschehen, wonach rückwirkend zum 1. Januar 2019 auch nichteheliche Lebenspartner in den Schutzbereich aufgenommen werden, wenn nachgewiesen ist, dass man in einer eheähnlichen Lebenspartnerschaft gelebt hat. Im Todesfall werden 25.000 Euro an die Hinterbliebenen ausgezahlt, und im Falle einer Invalidität gibt es bis zu 60.000 Euro. Dieses Geld, so Beuth, sei eine zusätzliche und freiwillige Unfallentschädigung in Form einer einmaligen Kapitalabfindung durch das Land. Wichtig sei, dass dieses Geld nicht auf die Leistungen der Unfallkasse Hessen angerechnet werde.

Warum zögert Sozialminister Klose (Grüne)?

Die Unfallkasse Hessen hat darüber hinaus eine Erhöhung der Einmalzahlung an dauerhaft Schwerstverletzte und an Hinterbliebene nach Tod des Versicherten beschlossen. Zu genehmigen ist dieser Beschluss allerdings durch den hessischen Sozialminister Kai Klose (Grüne), der der Auffassung ist, dass die Erhöhung wegen des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit vermutlich kaum genehmigt werde.

CDU-Kritik an Grünen

Dieser Auffassung, so der Vorsitzende der CDU-Kreistagsfraktion des Lahn-Dill-Kreises, Hans-Jürgen Irmer, MdB, könne er nicht folgen. Jeder Entscheidungsträger möge sich einmal in die Situation eines Feuerwehrkameraden hineinversetzen, der aus unverschuldeten Gründen durch einen Einsatz in die Berufsunfähigkeit getrieben werde. Was das an Problemen für den Betroffenen mit sich bringe, für die Familie, das Umfeld, sei nur schwer zu erahnen, geschweige denn, wenn ein Einsatz tödlich verlaufe. Von daher könne er die zögerliche Haltung von Minister Klose auch nicht ansatzweise nachvollziehen.

„Wir geben“, so Irmer abschließend, „in diesem Staat für so manchen Unsinn Geld aus. Hier geht es um die Unterstützung derjenigen, die für diesen Staat, diese Gesellschaft und ihre Sicherheit uneigennützig und ehrenamtlich ihren Dienst versehen und dabei auch ihre Gesundheit gefährden. Man braucht keine Sonntagsreden bei Feuerwehrverbandstagen, sondern hier konkrete Unterstützung.“ Er habe Minister Klose mit der Bitte angeschrieben, den Beschluss der Unfallkasse Hessen zu genehmigen.

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Hans-Jürgen Irmer
Hans-Jürgen Irmer
Herausgeber Wetzlar Kurier
Aktuelle Ausgabe3/2024