CDU-Kritik an SPD und FDP
Besseren Schutz gegen Kindesmissbrauch zu fordern,
gleichzeitig die Instrumentarien zur Erfassung verhindern,
ist unredlich
Im letzten Jahr hat es in Hessen rund 1500 Fälle von Missbrauch an Minderjährigen gegeben. 1500 Fälle zu viel. Darüber sind sich alle Beteiligten einig. Die hessische Opposition, bestehend aus SPD und FDP, forderte daher von der Landesregierung einen besseren Schutz gegen Missbrauch, zum Beispiel eine Förderung der Ombudsstelle für Kinder- und Jugendrechte in Hessen, bessere Unterstützung der kommunalen Jugendämter und einen Landesbeauftragten.
Man kann über die eine oder andere Forderung immer reden, wobei gerade für Hessen gilt, dass man bereits vor sieben Jahren einen Aktionsplan in Kraft gesetzt hat, der zum Ziel hat, dass die unterschiedlichen Institutionen fachübergreifend zusammenarbeiten können. Dies ist ohne jeden Zweifel ein richtiger und guter Ansatz, wobei möglicherweise hier noch eine Intensivierung der Zusammenarbeit auch unter Datenschutzaspekten denkbar ist.
Unglaubwürdige Kritik
Wenn man allerdings das Thema ernst nimmt, dann muss man den Sicherheitsbehörden die technischen Möglichkeiten in die Hand geben, die dazu führen, Pädophile aufzuspüren, um die Netzwerke und Täterverbindungen erforschen und die Pädophilen ihrer gerechten Strafe zuführen zu können. Dies bedeutet, dass der Staat die Möglichkeit haben muss, bei einer Online-Durchsuchung Computer von Verdächtigen mit einem Staatstrojaner verdeckt zu überwachen.
Genau dies hat der Hessische Landtag im Sommer 2018 mit den Stimmen von CDU und Grünen beschlossen. „Wer es mit der Bekämpfung des Kindesmissbrauches ernst meint, der sollte dieses Gesetzesanliegen unterstützen und nicht wie die FDP aktuell bekämpfen, denn Bürgerrechtler haben“, so der heimische CDU-Bundestagsabgeordnete Hans-Jürgen Irmer, „Beschwerde gegen den ‘Hessen-Trojaner’ eingelegt, unterstützt von der FDP und der Linkspartei. Von daher ist die Kritik an der Landesregierung völlig unglaubwürdig.“