UN-Sondertribunal für IS-Terroristen unbedingt notwendig

Zur Aburteilung der IS Terroristen ist ein UN Sondertribunal nötig. Zehntausende von fanatisierten Muslimen hat es in den letzten Jahren gegeben, die aus rund 100 Ländern, häufig über die Türkei, in den Nahen Osten gezogen sind, um die Terrororganisation Islamischer Staat (IS) zu unterstützen. Sie kamen, um ein Kalifat aufzubauen, einen islamischen Staat im Sinne Allahs, in dem ausschließlich die Scharia zur Anwendung kommen sollte. Ein Staat, in dem für Demokratie, Freiheit, Rechtsstaatlichkeit und Religionsvielfalt kein Platz ist. Sie kamen, um Ungläubige zu ermorden, zu enthaupten, zu foltern und Frauen zu vergewaltigen, als Sexsklavinnen zu nutzen oder zu verkaufen. Kreuzigungen und Enthauptungen wurden zum Markenzeichen. Zu erinnern ist an zwei US-Amerikaner, James Foley und Steven Sotloff, die auf dem Boden knien mussten mit rasiertem Kopf, die Hände auf dem Rücken gebunden und vor laufendender Kamera enthauptet wurden. Zu den Unterstützern des IS gehören ca. 1.050 deutsche Islamisten oder Islamisten aus Deutschland, die zu 50 Prozent die deutsche Staatsangehörigkeit haben. Einmal mehr Beweis dafür, dass wir unsere Staatsbürgerschaft viel zu schnell und zu leichtfertig vergeben. Von diesen sind noch rund 500 im Ausland, ca. 200 sind bei den Kämpfen umgekommen, ca. 300 sind nach Deutschland zurückgekehrt. Zu diesen Personen kommen laut Verfassungsschutzpräsident Thomas Haldenwang ca. 2240 Islamisten mit Terrorpotential, die in Deutschland leben. Das ist ein Plus von 300 im Vergleich zu 2017 und wir haben ca. 13.000 Salafisten in Deutschland, die häufig die ideologische Grundlage dafür liefern, dass Menschen radikal werden. Derzeit sind im Norden Syriens rund 7.000 IS-Kämpfer in kurdischen Gefangenenlagern. An dieser Stelle sei den Kurden einmal für einen außergewöhnlichen Einsatz im erfolgreichen Kampf gegen den IS gedankt. In Lagern sind auch rund 80.000 Frauen und Kinder und zwar aus aller Herren Länder. Deshalb benötigen wir ein internationales Sondergericht, ein UN-Tribunal, das wir im Anschluss an die Balkankriege auf europäischer Ebene bereits hatten. Sowohl Bundesinnenminister Horst Seehofer als auch der parlamentarische Staatssekretär im Innenministerium, Prof. Dr. Krings, können sich zu Recht die Einführung eines internationalen Strafgerichtshofs vorstellen.

Sicherheit muss absolute Priorität haben

Das Bundeskriminalamt hat zu Recht darauf hingewiesen, dass von zurückkehrenden IS-Terroristen eine langfristige und nur schwer abzuschätzende Gefahr ausgeht. Die Leiterin des Globalen Islaminstituts in Frankfurt, Prof. Susanne Schröter, hat darauf hingewiesen, dass Heimkehrer, die aus der Gefangenschaft zurückkommen, in der Szene einen Heldenstatus erhalten. Einsicht bei IS-Terroristen sei äußerst gering. Sie seien geprägt von einem tiefen Hass gegen den Westen, gegen die Kultur, gegen die Religion und gegen die Demokratie. Verfassungsschutzchef Haldenwang ergänzt, dass die Dschihadistenkinder ihre gefallenen Väter als Helden ehren. Man müsse deshalb im Einzelfall Kinder auch überwachen, im Übrigen auch endlich die Messengerdienste. Innenminister Herbert Reul (NRW) hat zur Recht darauf hingewiesen, dass Kinder, die inmitten von Gewalt aufgewachsen sind, schwer zurück zu holen sind.

Fehler in der Vergangenheit

Wenn der Bundesgerichtshof zu der Erkenntnis kommt, dass der Aufenthalt in einem IS-Gebiet alleine nicht reiche für eine Strafverfolgung, so wird zweierlei deutlich: Erstens sind unsere Gesetze für diese extremen Fälle der Strafverfolgung nicht hinreichend ausgelegt, deshalb benötigen wir das UN-Sondergericht und zweitens zeigt es die Fehler der Vergangenheit. Ich darf daran erinnern, dass Innenminister Wolfgang Schäuble schon 2008 den Aufenthalt und die Ausbildung in Terrorcamps als strafbewährt einstufen wollte, weil sich damals etwa 50 Muslime für den afghanischen Terrorkampf ausbilden lassen wollten. Dies scheiterte an der damaligen Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) so wie es Heiko Maas als Justizminister 2016 „erfolgreich“ vereitelte, dass der Entzug der deutschen Staatsbürgerschaft und damit eine Ausbürgerung von Doppelstaatlern möglich wurde. Auch seine Nachfolgerin Barley (SPD) hat dies aktuell - bezogen auf Altfälle -verhindert. SPD-Vize Ralf Stegner hatte seinerzeit darauf hingewiesen, dass es zu den Grundwerten der Demokratie gehöre, dass Gesetze nicht rückwirkend gemacht werden. Der Entzug der deutschen Staatsbürgerschaft muss möglich sein.

Hätten wir die Gesetzesänderung 2008 und 2016 bekommen, wäre die Rechtslage in Deutschland heute eine deutlich andere. Jemand, der in Terrorcamps fährt, lässt sich gezielt im Töten unschuldiger Menschen ausbilden. Deshalb müssen wir alles daransetzen, dass keiner der IS-Kämpfer zurückkehren kann. Das Gleiche gilt im Übrigen auch für die IS-Kämpferinnen, die entweder selbst aktiv beteiligt waren, oder aber durch ihr Handeln die Terroristen faktisch unterstützt haben, auch wenn diese das bestreiten. Der ehemalige Mossad-Chef Tamir Pardo hat völlig zu Recht erklärt, dass man diese IS-Terroristen nicht mehr nach Europa einreisen lassen dürfte. Deshalb braucht es den internationalen Sondergerichtshof, der eine Verurteilung und ein Verbüßen der Haftstrafe in den Ländern, in denen man festgenommen wurde, ermöglicht. Diese Länder sollten finanziell unterstützt werden. Toleranz muss da enden, wo Intoleranz beginnt. Die Sicherheit in Deutschland hat für mich absolute Priorität

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Hans-Jürgen Irmer
Hans-Jürgen Irmer
Herausgeber Wetzlar Kurier

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