Grüne und Linke Enteignungsphantasien lösen Wohnungsprobleme nicht

3,5 Millionen Nettozuwanderung in zehn Jahren sind Teil des Problems

Dass heute aktuell verstärkt über das Problem teilweise mangelnden Wohnraums oder auch zu teuren Wohnraums diskutiert wird, muss niemanden verwundern, wenn man sich die Entwicklung der letzten zehn Jahre anschaut. Insgesamt hat es in Deutschland einen Nettozuwachs von rund 3,5 Millionen Menschen gegeben, ob aus europäischen Staaten, Drittstaaten oder auch Asylbewerbern und Einwanderern in das Sozialsystem. Über diese Zahlen spricht die Politik nicht gerne. Sie werden regelrecht ausgeklammert, obwohl sie mit ein Teil des Problems sind.

Parallel dazu ist in den letzten zehn Jahren die Zahl der gebauten Wohnungen insgesamt nicht im gleichen Tempo gewachsen. Sie betrug rund 1,5 Millionen. Hinzu kommt ein Urbanisierungstrend, der Trend zu kleineren Familien, mehr Single-Haushalten als früher bei gleichzeitig höheren Ansprüchen an Wohnungsfläche und -qualität. Zugleich sind sehr viele Wohnungen aus Sozialbindungen herausgefallen und zu wenige neu gebaut worden.

Königsweg Enteignung?

Dass die kommunistische Linkspartei das hohe Lied der Verstaatlichung und Enteignung singt, muss niemanden ernstlich verwundern. Dass aber die Grünen mit ihrem Vorsitzenden Robert Habeck und partiell auch ihrem hessischen Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir das hohe Lied der Enteignung als letztes Mittel singen, das verwundert doch etwas. Die Grünen machen damit ihrem Ruf als heimliche Verbotspartei Nummer 1 in Deutschland einmal mehr alle Ehre. Wer wie Al-Wazir für eine Enteignung von Eigentümern ungenutzter Baugrundstücke als letztes Mittel ist, oder wer wie Habeck die Unverletzlichkeit des Eigentums, die grundgesetzlich verbrieft ist, in Frage stellt, legt die Axt an den Wohnungsbau. Damit werden sämtliche Privatinvestoren verschreckt, weil sie perspektivisch keine Planungssicherheit mehr haben.

Grüne Doppelmoral

Wenn die Grünen mit Habeck an der Spitze beispielsweise zur Lösung des Problems über eine Mietpreisbremse nachdenken, so muss sich Habeck fragen lassen, warum er in seiner Eigenschaft als Minister in Schleswig-Holstein bei der Bildung der Jamaika-Koalition dafür gestimmt hat, die Mietpreisbremse abzuschaffen (!), im Übrigen mit der bemerkenswerten Begründung, weil sie wirkungslos sei. Und gerade die Grünen müssen sich fragen lassen, was sie selbst in den vergangenen Jahren - neben ihrer Politik der offenen Grenzen und damit des Zuzuges -, das gilt auch für die Linken, dazu beigetragen haben, die Situation verschärfen zu lassen und was sie zur Lösung des Problems beigetragen haben. Wer ständig eine Politik der offenen Grenzen fordert und damit massenhafter Zuwanderung das Wort redet, auch für diejenigen, die keinerlei Anrecht auf Bleibe haben, der muss sich nicht wundern, wenn Wohnungsprobleme entstehen. Wer, wie in der Vergangenheit häufig genug geschehen, die Ausweisung von neuen Wohngebieten kritisiert oder gar verhindert, weil Flächenverbrauch damit logischerweise einhergeht, muss sich ebenfalls nicht wundern. Wer die Klagemöglichkeit von Umweltverbänden begrüßt und ausweitet, obwohl sie als Personen gar nicht betroffen sind, der muss sich nicht über lange Genehmigungsverfahren und verteuerten Wohnungsbau beklagen. Wer ständig neue Standards und Umweltauflagen fordert, muss sich nicht wundern, dass Bauen teurer wird.

Linker Populismus

Wenn heute in Berlin Menschen auf die Straße gehen, um gegen die Wohnungsbaupolitik des rot-rot-grünen Senats zu protestieren, so kann man dies nachvollziehen, denn erstens hat der Senat in den letzten Jahren deutlich weniger gebaut als selbst beschlossen, und zweitens hat der rot-rote Senat vor ca. 15 Jahren 50.000 Wohnungen, die im Besitz des Bundeslandes Berlin waren, an die Deutsche Wohnen für 8000 Euro pro Wohnung verscherbelt, also rund 405 Millionen Einnahmen erzielt, wobei, dies gehört zur Wahrheit dazu, die Deutsche Wohnen rund 1,5 Milliarden Euro staatliche Altschulden übernommen hat, umgerechnet heißt das, rund 32.000 Euro pro Wohnung erlöst. Die gleichen Wohnungen haben heute einen Wert von rund 7 Milliarden Euro. Soviel zur Weitsicht.

Wollte man dem Volksbegehren, das in Berlin möglicherweise kommt, Rechnung tragen, müsste Berlin rund 400.000 Wohnungen gegen Entschädigung enteignen; Kostenpunkt geschätzte 30 bis 35 Milliarden Euro. Das „phantastische“ Ergebnis wäre, dass Berlin dann im Besitz dieser 400.000 Wohnungen ist, komplett pleite wäre und nicht eine einzige neue Wohnung vorweisen kann. Statt einen Teil des Geldes in neue Wohnungen zu investieren, käme man dann einem sozialistischen Traum nach und wäre wieder Eigentümer von Wohnungen, für deren Renovierung man keinen Cent mehr übrig hätte.

„DDR“-Plattenbau

Man würde dann Mieten künstlich auf dem jetzigen Niveau in etwa halten, wäre nicht mehr in der Lage, irgendetwas zu investieren, zu modernisieren, geschweige denn attraktiv zu machen. Ältere, die noch das System der sogenannten „DDR“ kennen, wissen, dass die damalige SED-Führung die Mieten aus ideologischen Gründen niedrig gehalten hat. Es wurden billige Plattenbauten errichtet, keine Investitionen getätigt. Renditen konnten damit verständlicherweise nicht erwirtschaftet werden. Die Mieten waren staatlich subventioniert, und ob überhaupt Investitionen machbar waren, hing von der Finanzkraft des Staates ab – die im Sozialismus nie gegeben war – mit dem Ergebnis, dass die Wohnungen in einem erbärmlichen Zustand waren. Das konnte man nach der Wende bei den entsprechenden Sanierungsmaßnahmen feststellen.

Was leistet der Staat aktuell?

Der Bund gibt aktuell rund 13 Milliarden Euro pro Jahr für den Sozialen Wohnungsbau, das Baukindergeld, Wohngeld und Städtebauförderung aus. Mittlerweile haben im Bereich des Baukindergeldes 83.000 Familien entsprechende Zusagen erhalten. 84 Prozent davon kaufen eine eigene Immobilie, 16 Prozent bauen neu. Im Übrigen sind 58 Prozent der Empfänger Haushalte mit einem zu versteuernden Einkommen von weniger als 40.000 Euro. Ohne Baukindergeld wäre es sicherlich etwas schwieriger geworden, eine eigene Immobilie zu kaufen. Hessen gibt in dieser Legislaturperiode 2019 bis 2024 rund 2,2 Milliarden Euro für den Wohnungsbau aus. Mit dieser Summe sollen 22.000 Wohnungen gefördert werden.

Was ist realistischerweise zu tun?

Einen Königsweg gibt es nicht. Zunächst sind die Kommunen gefordert, in Absprache mit den regionalen Raumordnungsplänen und damit dem Land entsprechende Flächen auszuweisen. Denkbar wäre es zum Beispiel auch, Flächen in Erbpacht für eine leicht verdichtete Bauweise zur Verfügung zu stellen, so dass potentielle Häuslebauer, ob privat oder in Form von Genossenschaften, zunächst einmal nur die reinen Hausbaukosten schultern müssten. Damit entfiele zunächst einmal der teure Grundstücksflächenankauf für den Privatmann. Die Kommune könnte optional anbieten, in 20 oder 25 Jahren diese Fläche zu erwerben, wenn die Schulden des Hauses getilgt oder zumindest weitgehend getilgt sind, das Ganze auf freiwilliger Basis.

Das Planungsrecht muss geändert, Nachverdichtungen, das Aufstocken/die Traufhöhe erleichtert werden. In klassischen Gewerbegebieten muss geprüft werden, inwieweit Wohnungsbau dort möglich ist, das Baurecht muss vereinfacht, Standards überprüft, die Klagebefugnis von Umweltverbänden begrenzt werden - es muss hier das Prinzip der Betroffenheit gelten -, die Grundsteuer muss gesenkt werden - dies liegt ausschließlich in kommunaler Hand, die Grunderwerbssteuer reduziert werden - das liegt in der Hand der Bundesländer. In Bayern liegt die Grunderwerbssteuer beispielsweise bei 3 Prozent, in Hessen und bei einigen Bundesländern bei 6 bis 6,5 Prozent. Man muss gegebenenfalls Denkmalschutzauflagen überdenken und Umweltstandards überprüfen, ob sie wirklich immer notwendig sind. Und man müsste, soweit das in staatlicher Hand ist, darüber nachdenken, inwieweit nicht auch Ministerien-Abteilungen, Behörden auch auf dem „flachen Land“ angesiedelt werden können, so wie es jetzt Hessen gestartet hat mit der Frage der Ansiedlung von Finanzämtern und Finanzbehörden im eher ländlichen Raum. Die Entfernung vom Vogelsberg nach Frankfurt ist die gleiche wie umgekehrt, aber die Preise im Vogelsberg sind deutlich günstiger. Und im Übrigen wäre dies ein Beitrag zur Förderung des ländlichen Raumes und der dortigen Infrastruktur.

Und schließlich, und das ist auch die logische Konsequenz, muss zwingend über eine Begrenzung der Zuwanderung nachgedacht werden, denn wenn jedes Jahr alleine aus dem Asylbereich, berechtigt oder nicht, inklusive Familienzusammenführung 200.000 bis 250.000 Menschen kommen, sind alle sonstigen Anstrengungen obsolet, das heißt, sie werden nicht das gewünschte Ziel erreichen.

Rechtslage

Die Freunde der Enteignung berufen sich auf Artikel 15 des Grundgesetzes, in dem es heißt, dass Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel zum Zwecke der Vergesellschaftung durch ein Gesetz, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt, in Gemeineigentum überführt werden können. Für die Entschädigung gilt Artikel 14 Absatz 3 Satz 3 und 4 entsprechend. Dieser Artikel 15 des Grundgesetzes wurde jedoch nie angewandt. Er ist von den Vätern und Müttern des Grundgesetzes als Kompromissvorschlag formuliert worden, weil damals eine sozialistisch ausgerichtete SPD die Vergesellschaftung von Schlüsselindustrien wollte. Dies wollte mehrheitlich die Union damals nicht, so dass es den entsprechenden Kompromiss gab, der allerdings bis heute im 70. Jahr des Bestehens des Grundgesetzes noch nie angewandt wurde. Verfassungsrechtler Prof. Rupert Scholz wies denn auch darauf hin, dass eine Enteignung von Immobilienfirmen, wie in Berlin teilweise angedacht, nach Artikel 15 geradezu abenteuerlich sei, denn der Artikel 15 umfasse rein theoretisch lediglich die Umwandlung ganzer Wirtschaftsbereiche und nicht einzelne Unternehmen und Genossenschaften.

Wer die Eigentumsgarantie, im Grundgesetz zum Ausdruck gebracht, in Frage stellt, stellt damit das Privateigentum als Grundlage der Sozialen Marktwirtschaft nicht nur in Frage, er legt die Axt an das so erfolgreiche Wirtschaftsmodell, um das wir weltweit, bei allen Schwächen, die jedes System hat, gleichwohl beneidet werden. Wenn potentielle Investoren keine Sicherheitsgarantie - bezogen auf das Eigentum - mehr erhalten, wenn der Staat aus populistischen, ideologischen Gründen Privateigentum in Frage stellt, der vermittelt potentiellen Investoren ein Signal, das da heißt: Es gibt keine Sicherheit, es gibt kein Recht auf Privateigentum. Das heißt, jeder, der prinzipiell investieren würde, wird sich überlegen, ob er investiert und falls ja, wo er dann wirklich investiert. Deshalb hat der Ministerpräsident von Baden-Württemberg, Kretschmann (Grüne), völlig recht, wenn er von einer unsinnigen Debatte über Wohnungsenteignungen spricht.

Über den Autor

Hans-Jürgen Irmer
Hans-Jürgen Irmer
Herausgeber Wetzlar Kurier

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