CDU-Bundestagsabgeordneter Irmer kritisiert Justizminister der Länder

Abschiebehaft muss auch im Gefängnis möglich sein

Bundesinnenminister Horst Seehofer hat einen Entwurf „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“ vorgelegt, das dem Ziel dient, endlich mehr nichtanerkannte Asylbewerber in ihre Heimatstaaten zurückschicken zu können und das ganze Verfahren effizienter zu machen. „Es gibt derzeit“, so der heimische CDU-Bundestagsabgeordnete Hans-Jürgen Irmer,“ rund 250.000 Asylbewerber, die ausreisepflichtig sind. Rund 25.000 erfolgreiche Abschiebungen hat es im letzten Jahr gegeben. Dem stehen 31.000 gescheiterte Abschiebungen gegenüber.“

Die Gründe dafür seien vielfältig. Bei über 50 Prozent der gescheiterten Abschiebungen sei der Proband nicht mehr anzutreffen gewesen. Deshalb sei die Überlegung des Bundesinnenministers richtig, einerseits die derzeit vorhandene Zahl von sage und schreibe 480 Plätzen für Abschiebehäftlinge zu erhöhen – dies sei allerdings Ländersache -, und auf der anderen Seite sei es richtig, dass Abschiebehäftlinge, so der Ministerentwurf, in Justizvollzugsanstalten untergebracht werden dürfen, damit sie bei dem Rückkehrflug auch tatsächlich physisch anzutreffen sind.

Klar sei, dass die Abschiebehäftlinge räumlich von den Strafgefangenen getrennt werden. Für ihn, so Irmer, sei nicht nachvollziehbar, dass Landesjustizminister von SPD, Grünen, aber auch von der Union, die vorübergehende Aufhebung des Trennungsgebots von Abschiebehäftlingen und Strafgefangenen in einem Gebäudekomplex beanstanden. „Dies ist eine typisch deutsche Diskussion, die in dieser Perfektion vermutlich nur in Deutschland umgesetzt wird.“ Richtig sei, dass die europäische Rückführungsrichtlinie ein Trennungsgebot zwischen Strafgefangenen und Abschiebehäftlingen vorsehe. Richtig sei aber auch, dass es eine Ausnahmeregelung in der EU gebe, die es erlaubt, das Trennungsgebot wegen Überlastung der Kapazitäten vorübergehend auszusetzen. Genau dies sei Plan des Bundesinnenministers, der vorsieht, dass die Bundesländer bis Ende Juni 2022 Abschiebehäftlinge in Justizvollzugsanstalten unterbringen dürfen.

Eine schnelle Abschiebung, über die nach seiner Auffassung, so Irmer, ohnehin viel zu lange schon geredet werde, sei zwingend notwendig, „und zwar im Sinne des deutschen Steuerzahlers, im Sinne der Asylbewerber, die zu Recht um Asyl nachsuchen, und im Sinne einer Signalgebung an diejenigen, die von außen kommen wollen, um überwiegend die Segnungen des Sozialstaates in Anspruch zu nehmen“. Vor diesem Hintergrund könne man die Position der Justizminister nur als weltfremd bezeichnen, die damit auch die Position vieler Landesinnenminister konterkarieren.

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Hans-Jürgen Irmer
Hans-Jürgen Irmer
Herausgeber Wetzlar Kurier
Aktuelle Ausgabe4/2024