Grundsteuerplan von Bundesfinanzminister
Olaf Scholz (SPD) „gehört in die Tonne“

Scholz-Vorschlag verteuert Wohnen und
benötigt Tausende zusätzlicher Finanzbeamter

Aus der kommunalen Grundsteuer haben in Deutschland die Städte und Gemeinden im letzten Jahr rund 14 Milliarden Euro Einnahmen erzielt. Eine Grundsteuer, die teilweise auf Einheitswerte von 1964 zurückgeht und deshalb vor über einem Jahr vom Bundesverfassungsgericht gekippt wurde. Klare Ansage des obersten deutschen Gerichtes an die Politik: Die Grundsteuer muss reformiert werden, und zwar bis zum Jahresende 2019. Ansonsten kann sie nicht erhoben werden.

Dies rief SPD-Bundesfinanzminister Olaf Scholz auf den Plan, der nach mehrmaligem Anmahnen jetzt einen Gesetzentwurf vorgelegt hat, der aus Sicht der CDU- und CSU-Bundestagsfraktion absolut inakzeptabel ist, denn er bedeutet für einen Großteil der Immobilienbesitzer und (!) Mieter eine erhebliche Mehrbelastung. Er macht das Wohnen gerade in Städten teurer – das Gegenteil ist politisch gewollt -, und er führt zu einer unglaublichen bürokratischen Aufblähung. Selbst nach dem eigenen Gesetzentwurf würden dazu im Jahr 2023 in der Finanzverwaltung rund 3500 zusätzliche Finanzbeamte benötigt.

Scholz-Plan „gehört in die Tonne“

Der heimische CDU-Bundestagsabgeordnete Hans-Jürgen Irmer, Mitglied im Parlamentskreis Mittelstand (PKM), unterstützt deshalb auch die Position des Vorsitzenden des PKM, Christian von Stetten, MdB, der für die Mittelstandspolitiker erklärt hat, dass der Gesetzentwurf inakzeptabel ist, denn er führt zu besagter deutlicher Aufblähung der Bürokratie, zu langwierigen Verfahren, Rechtsstreitigkeiten und in letzter Konsequenz zu einer deutlichen Erhöhung des Steueraufkommens. Und das, obwohl vereinbart war, wenn man eine Grundsteuerreform macht, muss sie aufkommensneutral sein. Genau dies wird nicht funktionieren, weil Scholz die Rechnung ohne den Wirt – hier die kommunalen Bürgermeister und Stadt- und Gemeindeparlamente – gemacht hat, denn der Finanzminister hat versprochen, dass überall dort, wo die Steuern stark steigen werden, die Bürgermeister den sogenannten „Hebesatz“ senken würden. Ein Steueraufschlag, den die Städte und Gemeinden selbst festlegen. Diese werden kaum dem Wunsch des SPD-Finanzministers folgen, abgesehen davon, dass dies ein massiver Eingriff in die kommunale Selbstverantwortung wäre. Niemand kann die Stadtverordnetenversammlungen zwingen, dem Wunsch des Finanzministers zu folgen und die Hebesätze zu reduzieren. Man muss kein Prophet sein, um vorherzusagen, dass die Hebesätze bleiben und die zusätzlichen Einnahmen zu Lasten des Bürgers gerne genommen werden.

Länder sollen Verantwortung übernehmen

Er sei sich, so Irmer, mit dem PKM völlig einig, dass im Wege der konkurrierenden Gesetzgebung der Bund von seinem Gestaltungsrecht Abstand nehmen sollte, um diese Entscheidung den Bundesländern zu überlassen. Dies ist rechtlich zulässig und bietet darüber hinaus den Vorteil, dass Spezifika in den einzelnen Bundesländern besser abgebildet werden können, denn es macht natürlich einen Unterschied, ob die Steuer in Berlin oder Hamburg erhoben wird oder in einem Flächenland wie Bayern oder Niedersachsen.

Bis zu 350 Prozent Steuererhöhung

Der Eigentümerverband Haus und Grund hat die Problematik an einigen wenigen Beispielen verdeutlicht. Danach kostet zum Beispiel die Grundsteuer bei einem Mehrfamilienhaus in Berlin mit 13 Wohnungen vor der Grundsteuerreform 3733 Euro, nach der Grundsteuerreform 11.385 Euro. Dieser Betrag wiederum ist umlagefähig auf alle Mieter, so dass das Wohnen entsprechend verteuert wird. Die Grundsteuer für ein Einfamilienhaus in Brandenburg steigt am Beispiel dargestellt von 481 Euro auf 601 Euro und die Grundsteuer für ein Zweifamilienhaus in Schleswig-Holstein, immer natürlich abhängig auch von der Lage, von 114 Euro auf 513 Euro. Vor diesem Hintergrund, so Irmer abschließend, sei für die Union eine Zustimmung völlig inakzeptabel.

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Hans-Jürgen Irmer
Hans-Jürgen Irmer
Herausgeber Wetzlar Kurier

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