Meisterpflicht im Handwerk kommt wieder

Rot-grüne Fehlentscheidung wird rückgängig gemacht

Als ausgesprochen positiv bezeichnete der heimische CDU-Bundestagsabgeordnete Hans-Jürgen Irmer die Tatsache, dass der Bundesrat beschlossen hat, die Pflicht zum Meisterbrief wieder in all den Handwerken einzuführen, bei denen es fachlich geboten und europarechtlich möglich ist.

Mit diesem Beschluss leitet der Bundesrat eine Rolle rückwärts ein, denn im Jahr 2004 wurde durch SPD und Grüne die Meisterpflicht für 53 Berufe aufgehoben, die im Übrigen auch in Luxemburg und Südtirol gilt. Die Schröder-Regierung wollte damals den Zugang von Migranten in den Arbeitsmarkt des Handwerks und der Dienstleistungen erleichtern. Außerdem sollte eine Unternehmensgründung einfacher werden. Die erhofften Effekte traten allerdings nicht ein. Die Nachteile überwogen deutlich, und zwar häufig zu Lasten des Kunden, denn mit dem Meisterabschluss ist auch eine entsprechende fachliche Garantie gegeben. Jeder Handwerksbetrieb, der heute von einem Meister geführt werden muss, hat entsprechende fachliche Kenntnisse und Kompetenzen, betriebswirtschaftliche Kenntnisse und letzten Endes auch pädagogische Fähigkeiten, um junge Menschen auszubilden.

Wichtig allerdings die Qualität und die Gewährleistung für den Verbraucher, denn die Zahl der Klagen über mangelnde handwerkliche Leistungen gerade in dem Segment, in dem keine Meisterpflicht besteht, ist ebenso gestiegen wie die Zahl der Auszubildenden gesunken ist.

Zahlenbeispiele

So gab es im Jahr 2004 rund 25.000 Fliesenlegerbetriebe mit 3000 Auszubildenden. Bis dahin galt dort die Meisterpflicht. Nach Aufhebung der Meisterpflicht stieg die Zahl der Betriebe bis 2016 auf knapp 70.000 mit aber nur noch 2200 Auszubildenden. Eine ähnliche Entwicklung ist bei den Raumausstattern zu verzeichnen. Dort nahm die Zahl der Betriebe von 11.000 auf 28.000 zu. Gleichzeitig sank die Zahl der Auszubildenden von 3100 auf 1800.

Historisch richtige Entscheidung

Als die Handwerksordnung 1953 die Meisterpflicht in 93 damaligen Gewerken festlegte, war das eine wegweisende Entscheidung, die richtig war für die Qualität der handwerklichen Leistungen, die die Verbraucher schützte und die auch die Grundlage für das weltweit einzigartige exzellente Duale System der Berufsausbildung ist, nämlich die Verbindung von Theorie und Praxis. Dies wurde für die ausgesetzten Meisterpflichten in den genannten 53 Gewerken aufs Spiel gesetzt. Die Qualität hat nicht zugenommen. Junge Leute werden weniger ausgebildet, und in den Betrieben, in denen es keinen Meister gibt, darf nicht ausgebildet werden, so dass jetzt der Bundestag am Zug ist, zeitnah in möglichst vielen dieser 53 Gewerke die Meisterpflicht wieder einzuführen.

„Ich begrüße ausdrücklich“, so Irmer abschließend, „den Bundesratsbeschluss und werde im Rahmen meiner Möglichkeiten in der Bundestagsfraktion der Union dieses Ansinnen ausdrücklich unterstützen.“

Über den Autor

Hans-Jürgen Irmer
Hans-Jürgen Irmer
Herausgeber Wetzlar Kurier
Aktuelle Ausgabe4/2024