Infraschallberechnungen völlig veraltet

Irmer fordert Moratorium für wohnortnahe Windkraftanlagen

Das Thema Infraschall, also die negativen Auswirkungen von Schallemissionen durch Windkraftanlagen auf den Menschen, ist nach Auffassung des heimischen CDU-Landtagsabgeordneten Hans-Jürgen Irmer entschieden zu wenig berücksichtigt worden. Die bisher vorliegenden Ergebnisse lassen den Schluss zu, dass die Auswirkungen auf körperliche und seelische Unversehrtheit viel größer sind als bisher angenommen.

Nachdem es in Dänemark nach dem Neubau von Windkraftanlagen auf dem Land bei Tieren zu deutlichen Verhaltensänderungen gekommen ist, Menschen sich über Infraschall beschwerten, hat die dänische Regierung eine große Untersuchung in Auftrag gegeben, deren Ergebnisse noch nicht vorliegen, was die Auswirkung von Infraschall auf Mensch und Tier angeht. Möglicherweise werden die Ergebnisse Ende dieses oder im Laufe des nächsten Jahres veröffentlicht, sofern man mit der Untersuchung abgeschlossen hat.

Die hessische Umweltministerin Priska Hinz (Grüne) habe auf eine parlamentarische Anfrage von ihm, so Irmer, bezüglich Infraschall mitgeteilt, dass nach Einschätzung des Umweltbundesamtes die derzeit vorliegenden wissenschaftlichen Erkenntnisse zum Infraschall einer Nutzung der Windenergie nicht entgegenstehen würden. Für ihn sei eine Einschätzung aber keine wissenschaftlich nachprüfbare Erkenntnis, sondern dürfte eher unter dem Aspekt einer interessensgeleiteten Darstellung stehen. Es sei im Übrigen auch für ihn ein Widerspruch. Auf der einen Seite habe man in Deutschland über das sogenannte Fracking diskutiert, die Förderung von Erdöl aus Schiefer, und Fracking-Methoden mit der Begründung abgelehnt, dass es theoretisch möglich sei, dass das Grundwasser durch diese Abbaumaßnahme gefährdet werden könnte. Allein diese theoretische Möglichkeit habe in Deutschland dazu geführt, dass es kein Fracking gebe.

Im Bereich der Windkraft sei man da „weiter“. Man wisse, dass es Infraschall gebe, wisse aber noch vergleichsweise wenig über die negativen Belastungen auf den Menschen. Von daher würde es erst recht Sinn machen, hier abzuwarten, bis von allen Seiten anerkannte wissenschaftliche Ergebnisse vorliegen. Es gehe schließlich um die Gesundheit des Menschen und dies sei nun einmal das höchste Gut.

„Uraltberechnungen“

Auf die parlamentarische Frage, aus welchem Jahr die Berechnungen stammen und auf welche Windenergieanlagen/Typen und in welcher Höhe diese ausgelegt seien, teilte die Ministerin mit, dass die bei der Messung und Berechnung verwendeten Regelungswerke im Bereich der Technischen Anleitung (TA) Lärm aus 1998 stammten, die Überprüfung nach DIN 45680 aus 1997. Hier gebe es einen Entwurf (!) von 2013, aber nicht verabschiedet. Die Bewertung nach ISO 7196 stamme aus dem Jahr 1995 und die Überprüfung nach DIN E ISO 9613/2 aus 1999. Letztere gehe im Übrigen, so die Ministerin, von Schallquellen mit einer maximalen Höhe von 30 Metern aus.

Da die derzeit errichteten Windenergieanlagen Nabenhöhen von bis zu 130 Meter erreichen, würden die Hinweise zum Schallemissionsschutz aktuell überarbeitet. Mit einer Veröffentlichung, so die Ministerin, sei im 2. Halbjahr 2017 zu rechnen. „Aus meiner Sicht ist es unverantwortlich, Genehmigungen zu erteilen“, so Irmer, „wenn man nicht weiß, was aus den Infraschallquellen herauskommt“.

CDU unterstützt Ortsbeirat Blasbach

Wenn keine Sorgen und Bedenken bestünden, sei für ihn, so Irmer, nicht nachvollziehbar, dass die Stadt Wetzlar und Umweltdezernent Kortlüke (Grüne) sich weigerten, die Forderung des Ortsbeirates Blasbach umzusetzen, der neue Messungen bezüglich der Windgeschwindigkeit und der Lärmbelastung gefordert hat. Wer nicht im Einzugsbereich einer Windkraftanlage wohne, könne ein solches Ansinnen leicht wegwischen. Die Betroffenen würden das vor Ort berechtigterweise völlig anders sehen. Und um letzte Zweifel auszuräumen, wäre die Stadt Wetzlar gut beraten, einem solchen Wunsch, der absolut nachvollziehbar ist, nachzukommen.

Wie berechtigt solche Forderungen sind, könne man auch daran erkennen, dass beispielsweise der topographisch deutlich günstiger gelegene Hohenahrer Windpark deutlich hinter den Erwartungen zurückgeblieben sei. All das, was dort berechnet und prognostiziert wurde, sei nicht (!) eingetreten. Umso größer seien die anzubringenden Fragezeichen im Bereich Blasbach. Dies gelte im Übrigen auch für das Lemptal/Bechlingen.

„Windkraft in dicht besiedelten Regionen und die damit verbundene Verspargelung der Kulturlandschaft macht aus meiner Sicht keinen Sinn“, so der CDU-Abgeordnete abschließend. „Es gibt geeignetere Lagen, um in konzentrierter Form Windparks anzulegen.“ Aus seiner Sicht mache eine sogenannte Sichtachsenstudie Sinn, aus der deutlich werde, wie Wetzlar aussehe, wenn es von Windkraftanlagen regelrecht umzingelt werde. Die Attraktivität der Region erhöhe dies nicht. Entscheidend sei aber die Frage nach der Auswirkung auf die Gesundheit des Menschen. Und deshalb wäre die Politik gut beraten, abzuwarten, welche wissenschaftlich fundierten Erkenntnisse es bezüglich der Auswirkung von Infraschall gibt.

Aktuelle Ausgabe4/2024