Sippenhaft für ein Kind
Waldorfschule lehnt Aufnahme eines Kindes eines AfD-Abgeordneten ab
Der Bundesvorsitzende des Deutschen Lehrerverbandes, Heinz-Peter Meidinger, hat, so CDU-Bundesabgeordneten Hans-Jürgen Irmer, völlig zutreffend festgestellt, dass eine Schule ihre Grenzen eindeutig überschreitet, wenn sie sich weigert, das Kind eines AfD-Landespolitikers im Berliner Abgeordnetenhaus aufzunehmen. Hintergrund ist, dass der Vater des Kindes sich einem Kreuzverhör von 20 Lehrern der Schule hatte stellen müssen, um festzustellen, ob das Kind eines AfD-Politikers konfliktfrei in eine Waldorfschule aufgenommen werden kann. Das Ergebnis: Die Schule lehnte den Antrag des Vaters zur Beschulung des Kindes in der Waldorfschule ab.
„Dass ein Kind in Sippenhaft für die politischen Auffassungen des Vaters genommen wird, hat es in Deutschland auch noch nicht gegeben“, so Irmer. Egal wie man zur AfD oder anderen Parteien stehe, ob man sie für gefährlich halte oder für eine Alternative, stehe bei dieser Frage nicht zur Disposition. Hier gehe es um das Wohl eines Kindes, das nicht davon abhängig gemacht werden dürfe, ob der Vater Mitglied dieser oder jener Partei sei. „Den Vater vor versammeltem Kollegium einem Kreuzverhör zu unterziehen“, so Irmer weiter, „grenzt an Gesinnungsschnüffelei und erinnert an dunkelste Stasimethoden in der ehemaligen sogenannten demokratischen DDR. Auch dort sind Kinder von Regimekritikern in Sippenhaft genommen worden. Sie durften entweder bestimmte Schulen nicht besuchen, nicht studieren oder bestimmte Berufe ergreifen. Diese dunklen Zeiten dürfen sich nicht wiederholen.“
Waldorfschulen sollten vor der eigenen Tür kehren
Irmer erinnerte daran, dass der Säulenheilige dieser Schulen der Anthroposoph Rudolf Steiner (1861 – 1925) gewesen sei. Viele Waldorfschulen seien weltweit nach ihm benannt. Der langjährige Präsident des Deutschen Lehrerverbandes, Josef Kraus, Oberstudiendirektor a.D., wies in diesem Kontext darauf hin, dass Rudolf Steiner, um es mit heutigen Worten zu formulieren, ein Hardcore-Rassist genannt werden könnte, denn Steiner habe die Rassen in Schwarze mit „Hinterhirn“ und „Triebleben“, in Gelbe mit „Mittelhirn“ und „Gefühlsleben“ und in Weiße mit „Vorderhirn“ und „Denkleben“ katalogisiert. Nach Rudolf Steiner ist die Rassengliederung kosmologisch begründet, und selbst die linke „taz“ hat im September 1996 zum Thema Steiner formuliert: „Schluss mit Steiners Rassenlehre“.
Wer sich heute noch auf Steiner berufe, der habe genug damit zu tun, vor der eigenen Haustür zu kehren, statt unschuldige Kinder für ihre Väter in Sippenhaft zu nehmen, so Irmer abschließend.