Beschluss der CDU auf Hamburger Parteitag:

Keine Doppelbelastung bei Direktversicherung oder Betriebsrente

Der Deutsche Bundestag hatte auf Initiative von SPD und Grünen im Jahr 2003 mit Wirkung zum 1.1.2004 beschlossen, seinerzeit auch von der Union und maßgeblich von Horst Seehofer unterstützt, dass auf Bezüge aus einer Direktversicherung oder Betriebsrente auch rückwirkend Sozialbeiträge zu zahlen sind. Dies hat bei Betroffenen für erheblichen Unmut gesorgt. Zu Recht, so der heimische CDU-Bundestagsabgeordnete Hans-Jürgen Irmer, der seit zwei Jahren versucht, auf der Bundesebene die Problematik einer gerechten Lösung zuzuführen. „Der Beschluss damals war ein massiver Eingriff in ein bestehendes Vertragswerk“, so Irmer. „Das Verfassungsgericht hat zwar entsprechende Klagen von Betroffenen abgelehnt, aber moralisch in Ordnung war diese nachträgliche Doppelverbeitragung nicht, zumal vielfach Beiträge, die an die Direktversicherung geflossen sind, aus bereits versteuertem Einkommen stammen. Hätten diejenigen, die das seinerzeit machten, das Geld unters Kopfkissen gelegt, hätten sie effektiv Geld gespart.“

Die Grundproblematik für ihn, so Irmer, sei gewesen, dass damit das Vertrauen in die Entscheidung staatlicher Organe massiv erschüttert wurde, „denn diejenigen, die fürs Alter vorgesorgt haben, taten dies auch aufgrund der Empfehlung des Staates, mehr private Altersvorsorge zu betreiben. Wenn man dem folgt und anschließend dafür, so das Gefühl, bestraft wird, geht das an die Substanz der Glaubwürdigkeit politischer Entscheidungen.“ Allein deshalb sei dies unter staatstheoretischen Aspekten völlig inakzeptabel gewesen, losgelöst von den persönlichen finanziellen Belastungen.

Die Mittelstandsvereinigung der CDU habe durch ihren Bundesvorsitzenden Carsten Linnemann, zugleich stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, einen entsprechenden Antrag eingebracht, wonach die Arbeitnehmer und Selbstständigen, die mit einer Direktversicherung oder Betriebsrente fürs Alter vorsorgen, in Zukunft bei den Sozialbeiträgen nicht mehr doppelt belastet werden sollen. Als dieser Beschluss vor 15 Jahren gefasst wurde, waren die Kassen der Krankenkassen klamm. Heute gibt es Rücklagen von rund 20 Milliarden Euro, so dass finanzielle Luft vorhanden ist, wobei aus seiner Sicht, so Irmer, zu prüfen sei, inwieweit man denjenigen zumindest partiell entgegenkomme, die in der Vergangenheit – es geht vermutlich um etwa 1,8 Millionen Verträge - den vollen Beitragssatz zahlen mussten.

Kieseheuer dankt CDU-Abgeordneten

Der Bundesvorsitzende des Vereins Direktversicherungsgeschädigter, Gerhard Kieseheuer aus Olsberg, dankte in einem Schreiben den Abgeordneten der Union, die sich in den letzten Monaten intensiv um eine Lösung des Problems gekümmert haben, darunter Carsten Linnemann, Emmi Zeulner von der CSU, Hans-Jürgen Irmer und Maik Beermann, die noch vor wenigen Tagen mit Martin Steinhäuser vom Vorstand des Vereins der Direktversicherungsgeschädigten zusammengetroffen waren. Auch der Verein selbst könne sich den Beschluss auf dem Bundesparteitag auf die Habenseite buchen, denn er habe trotz aller Emotionalität in großer Sachlichkeit und mit hoher fachlicher Kompetenz die Delegierten des Parteitages auf die Gesamtproblematik aufmerksam gemacht. Entgegen dem Wunsch der Antragskommission werde das Ansinnen nicht nur geprüft, sondern der Beschluss gefasst, dass das jetzt umzusetzen sei. Linnemann hatte auf dem Parteitag darauf hingewiesen, dass man nun genug geprüft habe.

Die Chancen, dass es Änderungen gibt, stehen aktuell nicht schlecht, denn auch von der SPD gibt es so langsam ein Umdenken, so dass die große Hoffnung besteht, dass in diesem Jahr eine gesetzgeberische Initiative im Sinne der Betroffenen vorgelegt werden kann.

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