Wir müssen die Rolle des Datenschutzes überprüfen

Verfassungsschutz und BAMF müssen Daten austauschen

Bei aller grundsätzlichen Berechtigung sowie der Notwendigkeit des Datenschutzes muss der Datenschutz dort äußerst enge Grenzen haben, wo es um die Bekämpfung des Verbrechens geht, um Asyl- und Sozialhilfemissbrauch. Das aktuelle Beispiel des als Asylbewerber und Bundeswehrsoldaten geführten „Schein-Syrers“ macht deutlich, welche Lücken es im Sicherheitssystem gibt.

„Gerade vor wenigen Tagen“, so CDU-Landtagsabgeordneter Hans-Jürgen Irmer, „ist in einem bemerkenswerten Beitrag auf Phönix deutlich geworden, wie systematisch beispielsweise Tschetschenien in Kooperation mit Russland als Asylbewerber getarnte Geheimdienstler nach Deutschland einschleust, die Pro-Putin-Demonstrationen organisieren, die dann im russischen Fernsehen mit der Zielsetzung gezeigt werden, welch bedeutsame Rolle der Ex-KGB-Chef Putin in Deutschland einnimmt.“ Gleichzeitig würden, da es sich häufig um muslimische Geheimdienstler handele, Moscheen infiltriert und radikalisiert und die wahren Exil-Tschetschenen unter Druck gesetzt. „Auch war zu beobachten“, so Irmer, „dass es keinerlei Verbindung zwischen Verfassungsschutz und BAMF gibt, so dass mit gefälschten Dokumenten, in diesem speziellen Fall mit gefälschten Bescheinigungen, Tschetschenen in Deutschland problemlos Asyl bekommen.“

Wenn hier der Datenschutz zum Hindernis werde, so Irmer abschließend, dann müsse der Datenschutz radikal verändert werden. Die Sicherheit Deutschlands habe für ihn absolute Priorität und deshalb könne er nicht akzeptieren, wenn zumindest teilweise der Datenschutz zum Täterschutz werde.

Aktuelle Ausgabe3/2024