Bundestag beschließt auf Initiative von CDU und CSU

Der Migrationspakt begründet keine (!)
einklagbaren Rechte
Ziel: Migration reduzieren und Lasten fairer verteilen

Risiko oder Chance? Das ist die Frage, wenn der „globale Pakt für eine gesicherte, geordnete und regulierte Migration“ (GCM) in Marrakesch „abgesegnet“ wird. Er wird nicht unterschrieben, sondern man einigt sich auf Leitlinien für eine zu ordnende und vor allen Dingen zu begrenzende (!) Migration. Deutschland hat bisher deutlich mehr gemacht im Bereich der Asyl- und Flüchtlingspolitik als die allermeisten Staaten dieser Welt. Klar ist auch, dass Deutschland im Alleingang die Herausforderungen von Migration nicht bewältigen kann. Wer das glaubt, hat das Problem nicht verstanden. Wir brauchen einen internationaleren Ansatz. Deshalb ist es unser Ziel, dass die Verteilung in Zukunft deutlich fairer verläuft und es ist auch klar, dass die Grenzen der Integrationsfähigkeit in Deutschland erreicht sind.

Ziele von CDU/CSU und SPD
Deshalb hat der Deutsche Bundestag auch beschlossen, einige für Deutschland wichtige Ziele zu definieren.

  1. Strukturelle Faktoren, die Menschen dazu veranlassen, ihre Herkunftsländer zu verlassen, sollen reduziert werden, z.B. durch Programme zur Schaffung von Perspektiven in den Herkunftsländern.
  2. Menschenschmuggel und das Schlepper Unwesen sollen stärker bekämpft und die Grenzkontrollen besser koordiniert werden.
  3. Eine bessere Durchsetzung der Völkerrechtlich verbürgten Pflicht zur Rücknahme eigener Staatsbürger.
  4. Anreize für illegale Migrationen sollen konsequent reduziert werden und die internationalen Partner sollen größeres Engagement zeigen.
  5. Wir wollen, dass in allen Ländern die hohen Standards von Menschenrechtsschutz erfüllt werden, sodass auch dadurch bedingt der Migrationsdruck sinkt
  6. Wir wollen, dass Arbeitsimmigranten, die in vielen Staaten weltweit unter zum Teil unwürdigen Bedingungen leben und arbeiten müssen (Fußballweltmeisterschaft Katar) bessere Arbeitsbedingungen vor Ort erhalten, um auch diesen Migrationsdruck zu reduzieren.

Rechtlich verbindlich oder nicht?
Es gibt in dem Pakt für Migration eine Reihe von Formulierungen und Forderungen, die ich zumindest inhaltlich nicht akzeptieren kann. Ich hätte deshalb im Bundestag auch nicht - in Form einer Resolution - für den Pakt gestimmt, wenn nicht eine Klarstellung sowie ein Beschluss des Deutschen Bundestages erfolgt wäre, wonach dieser Pakt keinerlei einklagbaren Rechte und Pflichten begründet und keinerlei rechtsändernde oder rechtssetzende Wirkung entfaltet. Genau dies ist jetzt wörtlich so beschlossen worden: „Der Deutsche Bundestag stellt… fest, dass der Bundestag rechtändernde oder rechtssetzende Entscheidungen zur Migration trifft.“ Wie wichtig diese Formulierung ist, kann man daran erkennen, dass die Grünen im Bundestag kritisieren, dass der Migrationspakt nur „Leitlinien“ formuliere, die erst noch in nationales Recht gegossen werden müssten, durch entsprechenden Gesetzesänderung. Genau diese Gesetzesänderung wird es aber mit der Union definitiv nicht geben. Was natürlich nicht ausschließt, dass bei einer veränderten Zusammensetzung des Deutschen Bundestages mit Stimmen von Grünen, SPD oder den SED-Nachfolgern, der Linkspartei, entsprechende Gesetzesvorhaben beschlossen werden können. Das können sie im Übrigen auch ohne die Leitlinien des Migrationspaktes.

Klares Bekenntnis
zu deutschen Interessen

Es ist in besonderer Weise der Vorsitzenden des Bundestagsinnenausschusses, Frau Andrea Lindholz MdB (CSU), und der Sprecherin des Konservativen Berliner Kreises – dem ich ebenfalls angehöre - , Frau Sylvia Pantel MdB, zu verdanken, dass die Bedenken, die es bei uns natürlich gab, in Form des gemeinsamen Antrages von CDU/CSU und SPD eingeflossen sind.

Die wichtigsten Punkte in Kurzform:

  1. Durch den Pakt wird die nationale Souveränität und das Recht Deutschlands über seine Migrationspolitik selbst zu bestimmen nicht beeinträchtigt, nationale Hoheitsrechte werden nicht übertragen, deutsche Regelungen können durch den Pakt nicht eingeschränkt oder ausgeweitet werden.
  2. Illegale Migration nach Deutschland und Europa kann auch in Zukunft mit nationalstaatlichen und europäischen Mitteln verhindert werden
  3. Mit Nachdruck werden wir die völkerrechtliche Verpflichtung zur Rückübernahme eigener Staatsangehöriger einfordern
  4. Wir werden mit Nachdruck darauf drängen, dass Migranten welcher Art auch immer, über Identitätsnachweise und Reisedokumente verfügen, denn an keinem anderen Hindernis scheitert die Rückführung Ausreisepflichtiger wie an der mangelnden Kooperationsbereitschaft bei der Identitätsfeststellung und Ausstellung von Reisepässen
  5. Gemeinsam mit den europäischen Partnern soll der Schutz der europäischen Außengrenzen vorangetrieben und verbessert werden
  6. Wir setzen uns entschieden dafür ein, dass die Lebensbedingungen in den Herkunftsländern und Regionen deutlich verbessert werden, damit Menschen eine Lebensperspektive in ihrer Heimat sehen

 

Die Standards, die wir von anderen einfordern, haben wir in Deutschland und in einigen europäischen Ländern bereits, deshalb muss es unser Ziel sein, dass diese Standards zumindest annähernd auch in anderen Regionen dieser Welt erreicht werden. Eine große Herausforderung, die auch nicht von heute auf morgen zu bewältigen sein wird. Die aber in Ihrer Zielrichtung richtig ist, weil nur so der Migrationsdruck reduziert wird.

Freiwillig
Diese Ziele, die ich hier eben beschrieben habe, sind aus meiner Sicht richtig, aber wir können sie nicht erzwingen, denn der Migrationspakt begründet keine nationalstaatliche Verpflichtung, die Ziele umzusetzen. Damit wird auch deutlich, dass umgekehrt niemand uns zwingen kann, etwas zu tun, was wir politisch nicht wollen. Deshalb hat der Bundestag, um auch die Letzen Zweifel auszuräumen, diese Initiative von CDU/CSU, der sich die SPD dankenswerterweise angeschlossen hat, beschlossen. Klar ist, der Bundestag beschließt und keine UN-Organisation oder -Versammlung über unsere Köpfe hinweg.

Ich wiederhole: Für die Richtigkeit dieser Rechtsauffassung sind die Grünen meine Zeugen, die natürlich inhaltlich den Migrationspakt in all seinen Facetten bejubeln, wenn sie fordern, dass die Forderung des Paktes nunmehr auch möglichst schnell in nationales Recht beschlossen werden sollen. Solange die Union Verantwortung hat, wird bei allen Fehlern der Union in der Vergangenheit – gerade im Asylbereich 2015/16 – dies mit der Union heute unter keinen Umständen mehr gehen.

Über den Autor

Hans-Jürgen Irmer
Hans-Jürgen Irmer
Herausgeber Wetzlar Kurier

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