Absurd:

Mautdaten zur Erfassung von Kfz-Diebstahl verboten -
zur Erfassung von „Dieselsündern“ jedoch erlaubt?

Es wird eine spannende Debatte werden im Deutschen Bundestag, sollte das Gesetz, das Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) vorgelegt hat, beschlossen werden. Danach werden die Kommunen angehalten, „Dieselsünder“ künftig per automatisiert ablaufender Fotokontrolle zu erfassen. Mit anderen Worten: Es soll eine automatisierte Kameraüberwachung eingeführt werden. Die aufgenommenen Bilder von Fahrzeugkennzeichen und Fahrer werden gespeichert und mit den Daten des Zentralen Fahrzeugregisters des Kraftfahrtbundesamtes abgeglichen. Auf diese Weise soll jeder deutsche „Dieselsünder“ erfasst werden. Bei ausländischen Fahrzeugen entfällt die Kontrolle, da nur in Deutschland zugelassene Fahrzeuge beim Kraftfahrtbundesamt registriert sind.

Hintergrund der Initiative des Ministers ist ein Beschluss der Umweltministerkonferenz von Dezember 2016, wonach die bundesdeutschen Landesumweltminister und der Bundesumweltminister die Notwendigkeit sahen, die Kontrollmöglichkeiten insbesondere im fließenden Verkehr zum Beispiel durch Einsatz automatischer Überwachungseinrichtungen zu erweitern, um damit dem Ziel der Luftreinhaltung nachzukommen.

Totalüberwachung inakzeptabel

„Ich werde“, so der heimische CDU-Bundestagsabgeordnete Hans-Jürgen Irmer, „einem solchen Gesetzentwurf definitiv nicht zustimmen. Ich teile die Auffassung vieler Datenschützer, dass es hier zu einer Totalüberwachung kommt, die durch nichts gerechtfertigt ist.“ Auf der einen Seite dürfe die Polizei beispielsweise Mautdaten auf Bundesautobahnen nicht nutzen, um den Weg gestohlener Pkw verfolgen zu können. Auch sind Videoanlagen zur Kriminalitätsprävention generell nur sehr begrenzt zugelassen. Wenn es aber nun darum gehe, kräftig abzukassieren, sollten Autofahrer, die sich aus guten Gründen vor Jahren einen Diesel gekauft hätten, de facto kriminalisiert und zur Kasse gebeten. „Betroffen sind beispielsweise 100.000 Autos in Köln, 70.000 in Frankfurt, 200.000 in Berlin. Insgesamt sind bundesweit über einige Millionen Pkw-Nutzer betroffen“, so Irmer. „Die Gesetzesvorlage zu Ende gedacht, müssten alle Halter eines Dieselfahrzeugs nun ein neues Auto kaufen oder auf den ÖPNV umsteigen, der besonders in den Stoßzeiten alles andere als attraktiv und bequem ist.“

Der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetags habe die Pläne des Bundesverkehrsministers ebenfalls kritisiert und darauf hingewiesen, dass den Ordnungsbehörden und der Polizei bisher jegliche Technik für eine automatische Fahrzeugerfassung, so sie denn datenschutzrechtlich überhaupt zulässig wäre, fehle. Auch die Stadt Frankfurt habe die Kontrollen für unverhältnismäßig erklärt, so der CDU-Innenminister von Baden-Württemberg, Thomas Strobl.

Deutsche Umwelthilfe Klageberechtigung entziehen – Messwerte aussetzen – europaweit vergleichbare Messungen durchführen

In einem Schreiben an den Vorsitzenden der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ralph Brinkhaus, hat Irmer nun darum gebeten, das Thema in der nächsten Fraktionssitzung anzusprechen. Nach seiner Auffassung müsse der Deutschen Umwelthilfe die Klagebefähigung, die sie von der damaligen rot-grünen Bundesregierung eingeräumt bekommen habe, sofort entzogen werden, da sie als u.a. von Toyota gesponserter Verband nicht unabhängig, sondern interessengeleitet agiere. Zweitens müsste man für die Dauer von drei bis fünf Jahren die Messwerte komplett aussetzen und drittens darauf dringen, dass, wenn man schon messe, dies europaweit nach einheitlichen Standards erfolge. An einer stark befahrenen Ortseingangsstraße lägen die Messwerte außerdem natürlich höher als an einer Messstation am Rande eines Parks in zwei Meter Höhe.

Auch führende Toxikologen hegen starke Zweifel an den jüngst definierten Grenzwerten. Laut Bundesgesundheitsblatt sind in Büros bis zu 60 Mikrogramm pro Kubikmeter Innenraumluft als „Maximale Arbeitsplatz-Konzentration“ zugelassen, an Produktionsstätten sogar 950 Mikrogramm. Dieser Werte für Werkshallen ist damit gut 20 Mal so hoch wie der nun definierte Wert für Stickstoffdioxid auf Straßen.

Luft in dieselgesperrter Straße in Hamburg schlechter als vorher

Über die Blüten, die der Diesel-Regulierungs-Wahn treibt, ist in vielen Medien berichtet worden. Erste Vergleichsmessungen aus Hamburg zeigen ebenfalls die Absurdität. Dort gibt es seit Mai 2018 auf zwei Straßenabschnitten ein Dieselfahrverbot. Im Oktober dieses Jahres wurde dort im Schnitt 48 Mikrogramm Stickstoffdioxid pro Kubikmeter Luft gemessen. Im Vorjahr, als Dieselfahrzeuge noch fahren durften, 39 Mikrogramm.

Ohne Worte.

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Hans-Jürgen Irmer
Hans-Jürgen Irmer
Herausgeber Wetzlar Kurier

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Aktuelle Ausgabe07.03.