Für den Schutz der Bürger brauchen wir den starken Staat
Mehr Pragmatismus und gesunder Menschenverstand
bei Innerer Sicherheit

Deutschland zählt zu den sichersten Ländern der Welt. Die Kriminalitätsrate ist so niedrig wie zuletzt vor 25 Jahren. Das haben wir nicht zuletzt unseren Sicherheitsbehörden zu verdanken, die einen richtig guten Job machen. Aber die Unionsfraktion wird sich auf dieser Bilanz nicht ausruhen. Wir wissen: Wir wollen und wir brauchen einen starken Staat.

Daher haben wir in den letzten Jahren im Deutschen Bundestag darauf gedrungen, mehr Personal und Mittel für Polizei und Justiz zur Verfügung zu stellen – und das gegen teils erheblichen Widerstand unseres Koalitionspartners. Damit unsere Behörden weiter handlungsfähig bleiben, haben wir uns mit der SPD auf den Pakt für den Rechtsstaat geeinigt, der mehr Personal, bessere Ausstattung, effizientere Verfahren sowie mehr Opferschutz und Prävention beinhalten soll. Das geht nur im Verbund mit den Ländern. Da, wo die Union mitregiert, haben wir Ansprechpartner, die unsere Vorstellungen mit unterstützen und umsetzen.

Mehr Stellen für Polizei und Justiz

Auf der letzten Fraktionsvorstandsklausur haben wir durchdekliniert, wie der Pakt für den Rechtsstaat konkret umgesetzt werden soll: Wir fordern 2000 neue Richterstellen, 15.000 zusätzliche Stellen bei der Polizei (hälftig Bund und Länder) und personell besser ausgestattete Staatsanwaltschaften. Der Bund ist dabei, seine Hausaufgaben zu machen: Eine erste Tranche von knapp 2.000 Stellen bei der Bundespolizei haben wir bereits mit dem Haushalt 2018 beschlossen, rund 2.000 weitere sind für den Haushalt 2019 vorgesehen.

Besserer Datenaustausch

Aber auch Abläufe in Justiz und Polizei müssen optimiert und gestrafft werden. Dazu wollen wir den Informationsaustausch zwischen Polizei und Justiz mit einer gemeinsamen Datenschnittstelle in Form eines Kerndatensystems verbessern und zwischen Bund und Ländern vereinheitlichen und harmonisieren. Wir werden auch die elektronische Akte im Strafprozess mit einheitlichen Standards einführen, um einen reibungslosen Datenaustausch zwischen allen Beteiligten zu gewährleisten. Für all das müssen wir uns auf einen einheitlichen und ausreichenden Datenschutz einigen, ohne dass aus Datenschutz ein Täterschutz wird.

Ausweitung DNA-Analyse

Auch das Prozessrecht muss effizienter und praxistauglicher werden. Diverse Mammutprozesse haben gezeigt, dass manches Prozessrecht auch missbraucht werden kann, allein um Verfahrensdauern zu verlängern. Die Kosten für den Steuerzahler und die Geduld der Beteiligten sind enorm. Wir brauchen die vereinfachte Ablehnung von missbräuchlichen Beweis- und Befangenheitsanträgen und die Bündelung der Nebenklage in besonders umfangreichen Verfahren. Die Unionsfraktion wird aber auch die Ausweitung der DNA-Analyse auf äußerlich erkennbare Merkmale sowie das Alter einfordern und jegliche Form von Gesichtsverhüllung verbieten. Falsch verstandener Datenschutz ist und bleibt Täterschutz. Nur wenn Täter ermittelt und verurteilt werden, ist den Opfern und ihren Angehörigen überhaupt ein Abschließen mit der Tat möglich und kann weiteren Straftaten vorgebeugt werden.

Keine endlosen Bewährungsstrafen mehr

Für die Akzeptanz des Rechtsstaats und das Rechtsempfinden der Bevölkerung wollen wir auch Schluss machen mit Kettenbewährungen. Vielen fehlt dafür zurecht jegliches Verständnis. Daher werden wir den richterlichen Spielraum einschränken und klarstellen, dass keine Bewährung mehr verhängt werden darf, wenn eine Straftat während einer laufenden Bewährung begangen wurde. Darüber hinaus treten wir dafür ein, das im Jugendstrafrecht derzeit geltende Höchstmaß des Dauerarrests von derzeit maximal vier Wochen auf drei Monate zu verlängern. Vier Wochen reichen häufig nicht aus, um auf junge Straftäter wirklich einwirken zu können. Außerdem fordern wir eine klarstellende Regelung, die sicherstellt, dass auf heranwachsende Täter regelmäßig das Erwachsenenstrafrecht angewendet wird. Zu oft erfolgt für die Öffentlichkeit schwer nachvollziehbar die Verurteilung auf Grundlage des Jugendstrafrechts.

Einsatz intelligenter Videotechnik

Wir wollen aber auch Täter abschrecken und die Aufklärungsinstrumente der Polizei stärken. So soll beispielsweise Alltagskriminalität im öffentlichen Raum durch verstärkten Einsatz der intelligenten Videotechnik mit Gesichtserkennung besser bekämpft werden. Bilder von der Tat führen oft zur Ermittlung von Verdächtigen und vereinfachten Beweislagen vor Gericht. Auch hier gilt: Falsch verstandener Datenschutz schützt nur die Täter. Gleiches gilt für die Befugnisse der Polizei zur Bekämpfung von Wohnungseinbrüchen. Einbruchsdiebstahl, der häufig bandenmäßig organisiert ist, kann oftmals erst im Zuge der Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) aufgeklärt werden. Hier müssen wir nachbessern. Das sind wir den Opfern und der Polizei einfach schuldig.

Schutz unserer Kinder

Und zu guter Letzt wollen wir unsere Kleinsten und Schwächsten schützen – die Kinder. Hier gibt es im Strafgesetzbuch Regelungen, die man kaum noch den Bürgern vermitteln kann. Die Höchststrafe für einfachen Diebstahl beträgt bis zu fünf Jahren, dahingegen beträgt die Strafe für den Besitz kinderpornographischen Materials bis zu drei Jahren im Höchstmaß. Mit einem Strafmaß von bis zu drei Jahren handelt es sich nach der Wertung der Strafprozessordnung nicht um eine erhebliche Straftat und damit sind die zur Ermittlung der Täter erforderlichen Maßnahmen eingeschränkt. Daher wollen wir den Strafrahmen beim Besitz von Kinderpornographie deutlich erhöhen und zudem Ermittler künftig leichter Zutritt in geschlossene Pädophilen-Netzwerke ermöglichen, um die Täter dingfest zu machen. Hier gibt es Hürden, die den Schutz der Kinder und die Verfolgung der Täter behindern – und das ist mit dem Rechtsempfinden der Gesellschaft unvereinbar. Was Pädophile Kinderseelen antun, kann und muss weitaus härter bestraft werden als das bisher der Fall ist.

Über den Autor

Hans-Jürgen Irmer
Hans-Jürgen Irmer
Herausgeber Wetzlar Kurier

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