Datenschutz als Täterschutz?

SPD und FDP wollen einen blinden Staat gegenüber Terroristen und Schwerverbrechern

Seit etwa einem Jahr kann die Polizei zur Aufklärung von Straftaten beispielsweise Nachrichten über Dienste wie WhatsApp mitlesen. Diese Online-Durchsuchung (oder auch Quellen-Telekommunikationsüberwachung) ist nach Auffassung aller Fachleute und Experten von höchster Bedeutung, um gefährliche Straftaten wie Terroranschläge oder Kinderpornographie zu verhindern oder aufzudecken.

Auch Hessen hat der Online-Durchsuchung zugestimmt. Ursprünglich war vorgesehen, dass nur der Verfassungsschutz entsprechende Durchsuchungsmöglichkeiten erhält. Die hessischen Regierungsparteien CDU und Grüne haben sich jedoch darauf geeinigt, dass auch die hessische Polizei diese Möglichkeit in begründeten (!) und von der Staatsanwaltschaft zuvor genehmigten Verdachtsfällen erhalten kann.

Völlig unverständlich ist, dass SPD und FDP im Hessischen Landtag gegen diese Möglichkeit votierten. Genauso unfassbar ist es, dass die FDP auf Bundesebene in diesem Zusammenhang Verfassungsbeschwerde gegen das „Ausspionieren der Privat- und Intimsphäre" erhoben hat. Die FDP verkennt, dass durch entsprechende Rechtsprechungen des Bundesverfassungsgerichtes die Erhebungs- und Verwertungsverbote gesetzlich geregelt worden sind. Danach dürfen Maßnahmen laut Strafprozessordnung nicht durchgeführt werden, „wenn tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, dass dadurch ausschließlich Erkenntnisse aus dem Bereich der privaten Lebensgestaltung erlangt werden.“ Mit anderen Worten: Werden im Rahmen der Durchführung der Maßnahmen Erkenntnisse über den Kernbereich der privaten Lebensgestaltung erlangt, dürfen diese nicht verwertet werden. Aufzeichnungen sind überdies unverzüglich zu löschen.

Wer dem Staat und seinen Verfassungsorganen unter dem Deckmantel des „Datenschutzes“ die Möglichkeit nehmen will, die Bevölkerung zu schützen, lässt Datenschutz zum Täterschutz werden. Eine solche Haltung ist unverantwortlich.

Über den Autor

Hans-Jürgen Irmer
Hans-Jürgen Irmer
Herausgeber Wetzlar Kurier
Aktuelle Ausgabe9/2024