Auslands-Kindergeld muss drastisch gekürzt werden
Datenschutz begünstigt den Kindergeldbetrug
Im Jahr 2016 hatte der damalige SPD-Chef Sigmar Gabriel öffentlich darüber nachgedacht, dass man das Kindergeld für EU-Ausländer, die in Deutschland arbeiten, Kindergeld aber für ihre im jeweiligen Heimatland lebenden Kinder nach deutschem Kindergeldniveau beziehen, kürzen müsse, da die Lebenshaltungskosten in den dortigen Ländern deutlich niedriger seien. Deshalb sei es gerechtfertigt, das Kindergeld an das jeweilige Niveau des jeweiligen Heimatlandes anzupassen, eine sogenannte Kindergeld-Indexierung.
Die CSU begrüßte diesen Vorstoß ausdrücklich. Dies sei schon lange CSU-Position. Grüne und Linkspartei lehnten den Vorschlag rundweg ab. Auch die eigene Partei lehnte Gabriels Vorschlag ab. Nichtsdestotrotz griff der damalige Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble den Vorschlag Gabriels auf und legte im Frühjahr 2017 ein entsprechendes Eckpunkte-Papier vor, das damit auch die Forderung des Deutschen Städtetages aufnahm.
Allerdings zog die EU-Kommission in Brüssel nicht mit. Die Fallzahlen seien zu gering. Im Übrigen wäre das eine Diskriminierung von EU-Ausländern, so die EU-Kommissarin. Wenn man dies wolle, dann müsse man auch deutschen Rentnern, die im europäischen Ausland leben oder den Winter verbringen, die Rente kürzen. Völlig falsch, denn die Rente ist ein erworbener Anspruch, auf den jeder sein individuelles Recht hat, und es ist ausschließlich die Zuständigkeit eines jeden Einzelnen, darüber zu befinden, wo er im Alter leben möchte. Im Gegensatz dazu ist Kindergeld eine reine Sozialleistung, die vom Steuerzahler finanziert wird und die im Übrigen eine freiwillige Leistung ist.
Brüsseler „Vergesslichkeit“
Man muss Brüssel daran erinnern, dass man selbst vor der Brexit-Entscheidung Großbritanniens den Engländern genau diese Indexierung angeboten hatte, weil die Engländer Sorgen hatten, dass zu viel Geld für diesen genannten Personenkreis ins Ausland gezahlt werden müsste. Darüber hinaus widerspricht sich Brüssel auch, denn die Europäische Kommission passt die Pensionen ihrer Beamten sehr wohl an die Lebenshaltungskosten in den verschiedenen EU-Mitgliedsstaaten an. Ein ehemaliger Beamter der EU, der in Dänemark seinen Lebensabend verbringt, erhält beispielsweise einen Zuschlag von 36,2 Prozent, ein Finne 20,6 Prozent, ein Pensionär in den Niederlanden 9,6 Prozent und in Frankreich 8,6 Prozent. Also geht es, oder ist dies keine Diskriminierung?
Datenschutz wird wieder einmal zum Täterschutz
Für die Auszahlung des Kindergeldes ist in Deutschland die Familienkasse zuständig. Deren Chef, Karsten Bunk, hat vor wenigen Wochen öffentlich gefordert, dass die Familienkassen sich offener mit den Einwohnermeldeämtern, Schulbehörden oder auch den Ordnungs- und Polizeibehörden austauschen können müssen. Nur so sei ein Betrug zu verhindern, den er auf mindestens 100 Millionen Euro pro Jahr bezifferte.
Tarnen, Täuschen, Tricksen
Die Kreativität im Beziehen von Sozialleistungen ist enorm und kennt fast keine Grenzen. Da werden, häufig aus Osteuropa, EU-Ausländer mit gefälschten Geburtsurkunden, gefälschten Schulbescheinigungen ausgestattet, mit Scheinbeschäftigungsnachweisen, die letzten Endes den Anspruch auf Sozialhilfe und Kindergeld begründen, häufig Verdienstmöglichkeiten im Niedriglohnsektor ausgewiesen, so dass auch noch eine ergänzende Sozialhilfe gezahlt werden muss. Und kaum jemand ist bei der Fülle der Zahlen in der Lage, das auch nur ansatzweise seriös zu überprüfen.
Deutsches Kindergeld als Anreiz
Schaut man sich die Höhe des Kindergeldes und das durchschnittliche Monatseinkommen in unterschiedlichen EU-Ländern an, wird klar, dass allein die Auszahlung des Kindergeldes in Deutschland einen großen Anreiz darstellt. Aktuell erhält man in Deutschland für das erste und zweite Kind je 194 Euro, für das dritte Kind 200 Euro und für jedes weitere 225 Euro. Das heißt, eine Familie mit drei Kindern erhält in Deutschland 598 Euro, in Schweden 411 Euro, in Frankreich 274 Euro. In Griechenland liegt das Kindergeld bei 40 Euro, in Lettland bei rund 35 Euro. Kroatien, Tschechien und Portugal zahlen überhaupt kein Kindergeld. Das Durchschnittseinkommen in Rumänien liegt bei 480 Euro, in Lettland bei rund 400 Euro.
Antragszahlen explodieren
Vor diesem Hintergrund nimmt es nicht wunder, dass die Zahl der Anträge auf Auszahlung von Kindergeld für Kinder, die angeblich in einem EU-Land leben, explodiert ist. 2010 wurden 56.000 Anträge gestellt, 2015 120.000, 2017 210.000, und in diesem Jahr geht man von 270.000 aus. In Zahlen ausgedrückt: 2010 zahlte der Steuerzahler 35,8 Millionen Euro, 2013 128 Millionen, 2015 261 Millionen, 2017 343 Millionen, und in diesem Jahr kommt man auf eine Summe von vermutlich deutlich über 400 Millionen Euro.
Deshalb ist es richtig, dass sich nicht nur die komplette CDU- und CSU-Bundestagsfraktion für eine entsprechende Änderung der Kindergeldzahlung stark macht, sondern auch möglicherweise der größere Teil der SPD. Grüne und Linke werden das Vorhaben vermutlich erneut ablehnen, da beide für eine Politik der offenen Grenzen zu Lasten Deutschlands sind. Es wird dann Aufgabe der Bundesregierung sein, Brüssel aufzufordern, eine gleiche Regelung zu akzeptieren, die Brüssel selbst für die eigenen Pensionäre und zur Entlastung seiner Kassen für sich in Anspruch nimmt.
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Herausgeber Wetzlar Kurier