Bundesverkehrsministerium antwortet MdB Irmer

Lärmschutz entlang der A 45 hat Priorität

Der heimische CDU-Bundestagsabgeordnete Hans-Jürgen Irmer hatte kürzlich den Bundesverkehrsminister bezüglich des Standes der A 45 und B 49 angeschrieben, um in Erfahrung zu bringen, wie die zeitliche Schiene aussieht und welche Lärmschutzmaßnahmen vorgesehen sind. Der parlamentarische Staatssekretär Steffen Bilger teilte dem Abgeordneten jetzt mit, dass die A 45 sechsspurig ausgebaut werden wird (entsprechende Planungen gibt es im Bundesverkehrswegeplan) und dass deshalb die Sanierungen der Talbrücken im Bereich der A 45 durch Abbruch und Neuaufbau so erfolgen, dass diese bereits sechsspurig sind, um damit die Grundlage für den gesamten sechsspurigen Ausbau zu bilden.

Bei diesem Streckenausbau der A 45 zwischen der Landesgrenze zu Nordrhein-Westfalen und dem Autobahnkreuz Gambach handele es sich, so der Staatssekretär, um eine „wesentliche Änderung“ der Straße. Entsprechend sei entlang des gesamten Streckenzuges Lärmschutz im Rahmen der sogenannten Lärmvorsorge zu gewährleisten.

Aktueller Stand

Dorlar – Naunheim - Waldgirmes

Im unmittelbaren Bereich der Brücke Dorlar bestehe kein Anspruch auf Lärmschutz. Für den sechsstreifigen Streckenausbau zwischen dem Autobahnkreuz Wetzlar und der Anschlussstelle Wetzlar-Süd stünden die Lärmberechnungen noch aus. Hier gehe die Hessische Straßenbauverwaltung davon aus, dass die vorhandene Lärmschutzwand entlang der Ortslage von Wetzlar-Naunheim angepasst werden müsse. Außerdem beabsichtige die Straßenbauverwaltung, die Notwendigkeit von Lärmschutzmaßnahmen entlang der Ortslage von Lahnau-Waldgirmes zu prüfen.

Ehringshausen

Im Bereich der Gemarkung Ehringshausen befinden sich die Talbrücken Onsbach, Volkersbach und Lemptal. Zusammen mit den Ersatzneubauten der Talbrücken wurde hier bereits der sechsstreifige Ausbau der Strecke zwischen den Brücken im gesamten Abschnitt geplant. Zum Schutz der Anlieger gegen Verkehrslärm sei im Bereich Ehringshausen-Katzenfurt eine rund 1,6 Kilometer lange und bis zu acht Meter hohe Lärmschutzwand vorgesehen.

Sinn

Im Bereich der Gemarkung Sinn gebe es die Talbrücken Heubach, Edingen und Onsbach. Die vorliegende Planung beschränke sich in diesem Abschnitt derzeit noch auf die Bereiche Talbrücken Heubach und Onsbach. Hier habe eine Anfang des Jahres durchgeführte Lärmberechnung ergeben, dass im Bereich der Talbrücke Heubach beidseits aktive Lärmschutzmaßnahmen sowohl zur Ortslage der Kerngemeinde Sinn als auch zum Ortsteil Fleisbach erforderlich werden. Demnach ist entlang der Ortslage Sinn eine 785 Meter lange und bis zu 4,50 Meter hohe Lärmschutzwand und zum Ortsteil Fleisbach eine 540 Meter lange und bis zu sechs Meter hohe Wand vorgesehen. Für die restlichen Streckenbereiche inklusive der Talbrücke Edingen erfolgen im Zusammenhang mit der sechsstreifigen Ausbauplanung der Strecke noch die lärmtechnischen Berechnungen. Man gehe aber davon aus, dass sowohl im Bereich Edingen als auch im Bereich der Wetzlarer Straße Sinn eine Lärmschutzwand als Schutzeinrichtung angeordnet wird.

Haiger

In der Gemarkung der Stadt Haiger, so der Staatssekretär, befinden sich die Talbrücken Kalteiche und Sechshelden sowie die Dilltalbrücke Haiger und die Hangbrücke südlich der Dilltalbrücke Haiger. Während im Bereich der Talbrücke Kalteiche keine Schutzmaßnahmen notwendig sind, ist auf Höhe der Hangbrücke Haiger nach dem aktuellen Stand der Planungen auf einer Länge von 330 Metern eine Lärmschutzwand mit einer Höhe von zwei Metern vorgesehen. Beim Ausbau der übrigen Strecken werde noch geprüft, ob diese Wand gegebenenfalls noch in nördlicher Richtung verlängert werden müsse. Im Zusammenhang mit dem Ersatzneubau der Talbrücke Sechshelden seien umfangreiche aktive Lärmschutzmaßnahmen vorgesehen. So werde in nördlicher Richtung entlang der Fahrtrichtung Dortmund eine Lärmschutzwand mit einer Länge von 1450 Metern und einer Höhe von bis zu 6,50 Meter angeordnet. Zudem sei in südlicher Richtung entlang der Fahrtrichtung Gießen auf einer Länge von rund 1100 Metern eine bis zu 5,50 Meter hohe Lärmschutzwand vorgesehen.

Zusätzlich wurden im Grunde nach Ansprüche auf die Anordnung passiver Schutzmaßnahmen sowohl gegen Verkehrslärm als auch gegen Baulärm festgestellt. Hier komme der Einbau von Lärmschutzfenstern oder auch entsprechende Lüftungsanlagen in Betracht.

Eine aus seiner Sicht, so Irmer, erfreuliche Meldung aus dem Bundesverkehrsministerium, „denn so wichtig unter Infrastrukturmaßnahmen, unter ökonomischen und ökologischen Gründen der sechsspurige Ausbau der A 45 ist, so ist auch wichtig, dass vor Ort die Akzeptanz für solche Baumaßnahmen vorhanden ist, und dies geht eben nur, wenn auch ein entsprechender Schallschutz gewährleistet wird“. Sollte es hier weitergehende Wünsche aus der Region geben, werde er sich, so Irmer, in Berlin für die entsprechende Berücksichtigung einsetzen.

Über den Autor

Hans-Jürgen Irmer
Hans-Jürgen Irmer
Herausgeber Wetzlar Kurier
Aktuelle Ausgabe4/2024