Eine Amtsträgerin mit Kopftuch?

Merkwürdiges Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt

Die Versuche, das Tragen des Kopftuches in Schule und Justiz juristisch erzwingen zu wollen, häufen sich. „Das Kopftuch“, so CDU-Landtagsabgeordneter Hans-Jürgen Irmer, „ist ein eindeutiges politisches Signal und hat deshalb weder in der Schule, geschweige denn im Gerichtssaal etwas zu suchen“. Es ist, wie Carsten Polanz von der Freien Theologischen Hochschule in Gießen im „Idea-Spektrum“ begründete, „kein religiöses Symbol, sondern auch fester Bestandteil des klassischen Scharia-Rechts, in dem eine rechtliche Diskriminierung der Frau festgeschrieben ist“.

Lehrerinnen mit Kopftuch, so Polanz, könnten zu einer „Islamisierung des Klassenklimas“ beitragen und damit den Druck auf jene muslimischen Mädchen erhöhen, die bisher kein Kopftuch tragen wollten. Letzteres mit Sicherheit richtig und vielfach belegbar.

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) hatte nach einem entsprechenden Gerichtsbeschluss in Bayern darauf hingewiesen, dass nach seiner Auffassung eine staatliche Amtsträgerin kein Kopftuch tragen könne, genauso wenig wie eine Zeugin bei Gericht vollverschleiert auftreten dürfe. Auch der baden-württembergische Justizminister Guido Wolf (CDU) erklärte, dass Richterinnen und Staatsanwältinnen im Gerichtssaal kein Kopftuch tragen könnten, da die Neutralität der Justiz immer gewährt bleiben müsse. In die gleiche Richtung geht die Aussage der Rechtsexpertin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Winkelmeier-Becker, wonach es „keine Zweifel an der Unparteilichkeit und Neutralität des Gerichtes geben“ dürfe. Bei einer Richterin mit Kopftuch könnten genau diese Zweifel auftreten, weil dieses als Ausdruck einer hohen persönlichen Bedeutung ihrer islamischen Glaubensüberzeugung zu werten ist.

Auch der Bund Deutscher Verwaltungsrichter hat erhebliche Probleme mit dem Tragen des Kopftuches vor Gericht, da die vorgebliche Religionsfreiheit das Recht der Bürger beschneide, sich vor Gericht mit unparteiischen Staatsdienern konfrontiert zu sehen. Die Robe werde als Amtstracht bei Verhandlungen immer noch getragen, weil die Justiz damit als weltanschaulich unbeeinflusste Instanz auftrete. Wer in den Gerichtssaal käme und dort einen Staatsanwalt in Uniform antreffe, dessen Vertrauen auf einen neutralen Staat wäre mit Sicherheit erschüttert - und ein Staatsanwalt in Springerstiefeln – auch diese Vorstellung ist nicht unbedingt prickelnd.

Anders hat jetzt das Verwaltungsgericht Frankfurt entschieden. Es gab einer Rechtsreferendarin recht, die darum gestritten hatte, auch vor Gericht ihr Kopftuch tragen zu wollen. Das Gericht hatte darauf hingewiesen, es fehle eine gesetzliche Grundlage für das Verbot. Nach dem hessischen Beamtengesetz gelte die Neutralitätspflicht, die dem Tragen eines Kopftuches entgegenstehen könne, nur für Beamte und Referendare im schulischen Vorbereitungsdienst. Rechtsreferendare seien nicht als Beamte auf Widerruf beschäftigt. Diese Auffassung wird in der Justiz in der Regel nicht vertreten, da Referendare auch ohne formellen Beamtenstatus dem Richtergesetz unterliegen und dieses verbietet das Tragen eines Kopftuches in Ausübung des Amtes ausdrücklich.

Hessens Justizministerin Eva Kühne-Hörmann zeigte sich über dieses Urteil wenig erfreut. Sie werde alles daransetzen, dass auch künftig in hessischen Gerichten kein Kopftuch getragen werden könne.

Muslimische Verbände zeigen wahres Gesicht

Im Rahmen der generellen Kopftuchverbotsdebatte gab es jüngst einige andere Urteile. So hat der Europäische Gerichtshof festgestellt, dass eine Diskriminierung dann nicht vorliege, wenn ein Arbeitgeber grundsätzlich von allen Beschäftigten religiöse Neutralität einfordere. Dieses Urteil hat der Zentralrat der Muslime scharf kritisiert. Auch die Vorsitzende der Frauenorganisation von Milli Görüs kritisierte dieses Urteil, denn das Kopftuchverbot würde muslimische Frauen „systematisch von der gleichberechtigten Teilhabe“ ausschließen.

Merkwürdig in diesem Zusammenhang auch ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg, das einer muslimischen Lehramtsbewerberin eine vierstellige Entschädigungssumme zugesprochen hatte, weil diese aufgrund ihres Kopftuches unter Verweis auf das Berliner Neutralitätsgesetz nicht eingestellt worden war. Es verwundert nicht, dass die Islamische Föderation in Berlin dieses Urteil begrüßte.

„Für mich ist nicht akzeptabel“, so der heimische CDU-Landtagsabgeordnete Hans-Jürgen Irmer, „dass auf der einen Seite das Bundesverfassungsgericht das Aufhängen des Kruzifixes als Symbol des christlichen Abendlandes verbietet, auf der anderen Seite aber das Tragen des religiös fundamentalistischen Kopftuches grundsätzlich erlaubt wird, solange nicht beispielsweise der schulische Frieden gestört wird. Dies passt nicht zusammen.“

Aktuelle Ausgabe4/2024