Völlig losgelöst vom aktuellen Asylstreit

Deutschland braucht eine Einschränkung des Asylrechts

Liebe Leserinnen und Leser!

Es ist Montagfrüh – letzte Möglichkeit aus drucktechnischen Gründen - diesen Artikel fertig zu schreiben, zu aktualisieren. Nicht wissend, was Unionsgremien in den nächsten drei Tagen bis zum Erscheinen des Wetzlar Kuriers beschließen werden. Ich habe natürlich bis in die frühen Morgenstunden die Nachrichten verfolgt - doch ohne Ergebnis.

Entscheidende Stunden stehen bevor, wenn ich heute – Montagvormittag – nach Berlin fliege.

Wenn Sie den Kurier lesen, ist es Donnerstag. Dann wissen wir alle mehr.

Ich hoffe sehr, dass es im Sinne der Einheit der Union und im Sinne der Stabilität Deutschlands zu einem Kompromiss kommt.

EU-Ratsbeschluss mit Stärken und Schwächen

Hessens Ministerpräsident hat völlig zu Recht gesagt, dass in Europa erheblich Bewegung in die Diskussion gekommen ist – und dies ohne jeden Zweifel einen Erfolg der CSU darstellt. Deshalb lohnt sich ein Blick in die Beschlüsse.

Die wichtigsten Beschlüsse

1. Eine Wiederholung der unkontrollierten Migrationsbewegungen des Jahres 2015 ist zu verhindern.

2. Alle im Mittelmeer verkehrenden Schiffe müssen geltendes Recht befolgen und dürfen die Einsätze libyscher Küstenwache nicht stören.

3.Die Grenzschutzpolizei Frontex soll bis 2020 von derzeit rund 1500 auf 10000 Polizisten aufgestockt werden

4. Im Westbalkan müssen Informationen über Migrationsbewegungen ausgetauscht werden, um der Illegalen Migration vorzubeugen und die Kapazitäten für den Grenzschutz sind zu erhöhen, sowie die Rückführungs- und Rückübernahmeverfahren zu verbessern.

5. Gerettete Personen sollen in kontrollierte Zentren in den Mitgliedstaaten übernommen werden.

6. Afrikanische Länder müssen grundsätzlich stärker unterstützt werden, um die Fluchtursachen zu reduzieren. Dazu gehören mehr Mittel für den EU-Treuhandfond für Afrika und die Einrichtung von Transitzonen in Nordafrika.

7. Aufgabe der EU-Mitgliedstaaten ist die wirksame Kontrolle der EU-Außengrenzen, sowie eine effektive Rückführung irregulärer Migranten.

8. Was die Sekundär-Migration von Asylbewerbern innerhalb Europas angeht können die Mitgliedstaaten alle erforderlichen internen!!! Rechtsetzungs- und Verwaltungsmaßnahmen gegen diese Migrationsbewegungen treffen und dabei eng zusammenarbeiten.

9. Asylbewerber, das ist der Kern der Dublin-Verordnung, können sich das Land ihres Asylantrages nicht! aussuchen.

10. Asylanten mit EURODAC-Eintrag – Asylanten, die in einem anderen europäischen Staat registriert wurden – werden in „Ankerzentren“ aufgenommen, um die Asylverfahren beschleunigt abzuwickeln.

11. Verstärkter Einsatz der Schleierfahndung in grenznahen Bereichen.

12. Bulgarien erhält an den Außengrenzen Verstärkung durch deutsche Polizisten.

13. Die Frontex-Verbände an den Grenzen zu Mazedonien und Albanien werden verstärkt.

14. Im Bedarfsfall werden auch Slowenien und Kroatien beim Grenzschutz unterstützt.

15. Wie mit Spanien und Griechenland soll es bilaterale Rücknahmeabkommen mit weiteren EU-Staaten geben.

 

Schwächen

So positiv vieles zweifellos klingt, so muss man dennoch festhalten, dass Beschlüsse zu Lasten Dritter gefasst wurden, auf deren Entscheidung man keinen unmittelbaren Einfluss hat.

1. Wenn man sich endlich und zu Recht für Transitzonen in Nordafrika ausgesprochen hat, so benötigt man die Zustimmung dieser Staaten, die übereinstimmend derzeit allerdings nur äußerst geringes Interesse bekunden.

2. Wenn man in der EU Ankerzentren errichten will, um dort aus Seenot Gerettete unterzubringen und zu verteilen, ist das prinzipiell richtig, aber: ob Ankerzentren wo und wann eingerichtet werden, ist noch offen. Darüber hinaus sollten aus Seenot Gerettete in die Länder zurück gebracht werden von wo aus sie gestartet sind. Nur so ist dem Schlepperunwesen ein Ende zu bereiten. Bilaterale Abkommen sind richtig. Völlig offen allerdings, welche EU-Länder wann und zu welchen Konditionen mitmachen.

So könnte ein aktueller Kompromiss aussehen

Im Unionsstreit, in dem sich alle! Beteiligten einig sind, dass sich 2015 nicht wiederholen darf, dass es eine deutliche Reduzierung der Asylbewerber Zahlen geben muss, und dass es natürlich sinnvoll ist ein Europäische Lösung anzustreben – Seehofer hat dies u.a. in meinem Beisein mehrfach ausgeführt – geht es doch um die Frage, ob aktuell nationale Maßnahmen möglich und nötig sind, um in anderen EU-Staaten erfasste Asylbewerber und Illegale durch eigene Grenzkontrollen zurückzuweisen.

Was also spricht dagegen, die von Seehofer angekündigten Kontrollen zu akzeptieren bis in Nordafrika Transitzonen und in anderen europäische Staaten Ankerzentren eingerichtet sind und Frontex ausgebaut ist. Danach könnten die Kontrollen wieder entfallen, denn die beschlossenen Maßnahmen werden dann hoffentlich zu einer weiteren deutlichen Verringerung der Asylzahlen beitragen.

Rot-Rot-Grün gegen Begrenzungen

Bei aller in der Sache berechtigten Kritik an der Kanzlerin in dieser Frage, muss man gelegentlich daran erinnern, dass die Grünen und insbesondere die Linkspartei eine Politik der „No-Borders“ verfolgten, also eine Politik der offenen Grenzen.

Beim letzten Parteitag der Linken wurde beschlossen, dass jeder Mensch, der sich illegal in Deutschland aufhält, einen legalen Status bekommen soll. Und dass jeder Mensch, der sich wenige Jahre legal in Deutschland aufhält, einen Anspruch! auf die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten soll.

Und es war die SPD, die sich, wie Andrea Nahles in der „Westdeutschen Allgemeinen Zeitung“ im Januar dieses Jahres, damit brüstete, es gebe keine Obergrenze. Man habe sich als SPD in der Koalition durchgesetzt. Letzteres ist zwar falsch, weil es eine atmende de facto Obergrenze zwischen 180.000 und 220.000 gibt, was allerdings immer noch zu viel ist. Zu erinnern ist auch an den ehemaligen Bundesvorsitzenden der SPD, Martin Schulz, der in der „Süddeutschen Zeitung“ erklärt hat: „Es gibt keine Obergrenze und es wird mit der SPD keine geben.“ Die gleiche SPD, die im Übrigen auch dafür war, dass es einen unbegrenzten Familiennachzug auch für subsidiär Geschützte geben muss. Ob die SPD damit die Interessen ihrer Wähler vertritt, das muss sie selbst beantworten, aber man darf sicherlich ein Fragezeichen dahinter ansetzen.

Die wirklichen Zahlen

Geht man einmal von den vermutlich rund 175.000 in diesem Jahr aus, dann ist das nur die halbe Miete, denn es kommen aufgrund des Koalitionsvertrages jährlich bis zu 10.000 Familienangehörige von subsidiär, also zeitlich befristet geschützten Asylbewerbern hinzu. Man kann mit der Größenordnung von rund 50.000 illegalen pro Jahr rechnen. Zugegebenermaßen kann das niemand statistisch exakt erheben, aber das sind Erfahrungswerte. Und es kommen pro Jahr rund 120.000 im Wege eines legalen Familiennachzuges nach Deutschland bei den als asylberechtigt anerkannten Asylbewerben. Das heißt, wir diskutieren heute aktuell über eine Größenordnung von 300.000 bis 350.000 Menschen pro Jahr, die versorgt werden müssen

Kosten

Mit anderen Worten, wir diskutieren darüber, dass etwa sieben Städte von der Größenordnung Wetzlars pro Jahr neu entstehen für Menschen, die mit Wohnraum versorgt, medizinisch betreut werden müssen, die die Infrastruktur benötigen, Arbeitsplätze, Kindergartenplätze, Schulplätze… Aktuell sind im Bundeshaushalt gut 20 Milliarden Euro, mit anderen Worten 20.000 Millionen Euro, vorgesehen. Hinzu kommen geschätzte 10 bis 15 Milliarden, die die Bundesländer zusätzlich aufwenden. Milliarden an Steuermitteln, die von Arbeitnehmern gezahlt, von gut geführten Unternehmen erwirtschaftet werden. Geld, das man auch anderweitig in die Infrastruktur investieren könnte, in die Versorgung der eigenen Bevölkerung und vieles andere mehr.

Im Moment ist es so, dass das scheinbar spurlos am deutschen Steuerzahler vorbeigeht. „Er merkt es ja nicht“, weil diesbezüglich keine Steuern erhoben oder Sparmaßnahmen zusätzlicher Art ergriffen wurden. Die Wirtschaft brummt. Die Steuereinnahmen sprudeln. Was ist aber, wenn das nicht mehr der Fall ist? Wie sieht Deutschland in zehn Jahren aus, wenn jährlich 350.000, 300.000, 400.000 Menschen hinzukommen, wir über eine Größenordnung von 3 bis 4 Millionen diskutieren bei gleichzeitigem Zurückgang der angestammten deutschen Bevölkerung? Spätestens hier stellt sich die Frage nach dem gesellschaftlichen Zusammenhang, und es stellt sich die Frage, ob wir das auf Dauer gegenüber der eigenen Bevölkerung verantworten können.

Eine Einschränkung des Grundrechts auf Asyl ist daher nötig

Ich teile ausdrücklich die Auffassung des Verfassungsrechtlers Prof. Dr. Rupert Scholz, der erklärt hat, dass eine Einschränkung nicht nur möglich, sondern auch nötig ist, denn die Väter des Grundgesetzes 1949 haben das Asylrecht nicht auf die heutige Situation auslegen können, sondern sich zu Recht leiten lassen von den Erfahrungen der Nazi-Diktatur bezüglich der Nichtaufnahme von Juden in anderen Staaten. Sie hätten sich niemals vorstellen können, dass das Asylrecht so missbräuchlich ausgelegt wird wie es heute der Fall ist. Scholz weist darauf hin, dass schon das Bundesverfassungsgericht 1993 nach der ersten Änderung des Grundrechts auf Asyl sinngemäß festgestellt hat, dass die Notwendigkeit dann gegeben ist, wenn die Innere Sicherheit nicht mehr gewährleistet, eine wirtschaftliche und kulturelle Überforderung der Bevölkerung festzustellen, der soziale Frieden in Gefahr ist und die finanzielle Leistungsfähigkeit des Staates nicht mehr garantiert werden kann. Dann sei, so Scholz, der Gesetzgeber gar verpflichtet, eine entsprechende Einschränkung vorzunehmen.

Auch Verfassungsrechtler Prof. Udo Di Fabio hat in einem Gutachten festgestellt: „Eine völkerrechtliche Verpflichtung zur unbegrenzten Aufnahme von Opfern eines Bürgerkrieges oder bei Staatenzerfall besteht nicht und wäre im Fall ihres Bestehens ein Verstoß gegen die unverfügbare Identität der Verfassungsordnung.“ In die gleiche Kerbe schlug auch der ehemalige Verfassungsgerichtspräsident Prof. Hans-Jürgen Papier, der Folgendes formuliert hat: „Der Verfassungsstaat muss funktionieren. Er darf durch die Politik nicht aus den Angeln gehoben werden. Sie (die Politik) hat die zentrale Verpflichtung, Gefahren entgegenzutreten, die durch eine dauerhafte, unlimitierte und unkontrollierte Migration in einem noch nie dagewesenen Ausmaß entstehen können.“ Er fügte an die Adresse der Kanzlerin hinzu: „Wie viel Zuwanderung dieses Land verträgt (…), ist übrigens eine politische Grundsatzentscheidung, die vom Parlament zu treffen ist. Sie darf nicht allein von der Regierung in einem rechtsfreien Raum getroffen werden.“ Ex-Bundespräsident Gauck hat dazu wie folgt formuliert: „Eine Begrenzungsstrategie kann moralisch und politisch sogar geboten sein, um die Handlungsfähigkeit des Staates zu erhalten.“

Lösungsvorschlag Prof. Dr. Rupert Scholz

Was bedeutet das konkret? Scholz plädiert dafür, das Grundgesetz so zu ändern, dass das Recht auf Asyl nicht mehr von jedem Einwanderer eingeklagt werden kann. Er betont, dass das Asylrecht in seiner jetzigen Form längst überfordert werde durch eine viele Hunderttausende umfassende Einwanderungswelle. Darum müssten wir korrigierende und teilweise auch einschränkende Regelungen schaffen.

Er empfiehlt, nach dem Vorbild anderer europäischer Länder wie Frankreich das Asylrecht vom subjektiven, jederzeit einklagbaren Recht umzuwandeln in eine institutionelle Garantie objektiv-rechtlicher Art, um die Beschränkungsmöglichkeiten für den Gesetzgeber zu erweitern«.

Es seien sowohl aus der Sicht des Artikels 16a als auch aus dem Sozialstaatsprinzip heraus Obergrenzen nicht nur möglich, sondern im Fall einer Überlastung sogar zwingend erforderlich. Nach seiner Auffassung könne der Bundestag eine entsprechende Grenze verbindlich festlegen und sagen: Aus Gründen der Gemeinverträglichkeit können wir nicht mehr Flüchtlinge aufnehmen.

Bestehende Rechtslage umsetzen

Scholz macht darauf aufmerksam, dass nach Artikel 16 a des Grundgesetzes aktuell niemand in Deutschland Asyl fordern oder beantragen darf, der aus einem anderen EU-Staat oder einem sicheren Drittland nach Europa kommt.

Warum Seehofer Recht hat – Rückendeckung durch EU-Ratsbeschluss

Artikel 16 a des Grundgesetzes sieht vor, dass niemand in Deutschland Asyl fordern oder beantragen darf, der aus einem anderen EU-Staat oder einem sicheren Drittland nach Europa kommt.

Genau diesen Rechtsgrundsatz will Bundesinnenminister Horst Seehofer umsetzen und damit die anderslautende mündliche Weisung an den Präsidenten der Bundespolizei von seinem Amtsvorgänger de Maizière am 13. September 2015 aufheben. Mit anderen Worten: Das, was Seehofer plant, ist die Rückkehr zu geltendem Recht.

Der Europäische Rat stützt dieses Ansinnen mit seinen aktuellen Beschlüssen nun, indem er festgestellt hat, die Mitgliedstaaten könnten interne! Verwaltungsmaßnahmen treffen, um die illegale Binnenwanderung zu verhindern.

Über den Autor

Hans-Jürgen Irmer
Hans-Jürgen Irmer
Herausgeber Wetzlar Kurier
Aktuelle Ausgabe4/2024