Grüne und SED/Linke für Ausländerwahlrecht
CDU und AfD dagegen – SPD?

Die Bundestagsfraktion der sozialistischen SED/Linkspartei hat aktuell ein Wahlrecht für alle Ausländer gefordert, die seit fünf Jahren in Deutschland leben. Keine neue Forderung. Die letzte gab es 2023, doch sie wurde abgelehnt. Die Grünen zeigten sich offen für den Vorstoß. Schließlich wolle man eine moderne und selbstbestimmte Einwanderungsgesellschaft. Wohin das führt, kann man aktuell leider bundesweit beobachten.

Verfassungswidrig

Man darf bezweifeln, dass es der SED/Linkspartei tatsächlich um mehr Partizipation, mehr Mitsprache geht. Vermutlich geht es eher darum, neue Wählerschichten für sich erschließen zu wollen, denn in Berliner Bezirken mit Wählern arabischer Herkunft haben die Kommunisten überdurchschnittlich gut abgeschnitten. Das Bundeswahlrecht sieht vor, dass nur Deutsche im Sinne des Grundgesetzes nach Artikel 116 Absatz 1 wahlberechtigt sind. Vorab schon so deutlich formuliert in Artikel 20 Absatz 2 des GG, denn der Grundsatz der Volkssouveränität spricht vom deutschen Staatsvolk als einzigem Legitimationssubjekt der Staatsgewalt.

Auch die Präambel des Grundgesetzes verweist auf das deutsche Volk „als verfassungsgebende Gewalt“. Das Gleiche wiederholt sich in Artikel 146. Soweit die Rechtslage. Ein „Wahlrecht für alle“ würde daher einen Verstoß gegen die Identitätsgarantie des Grundgesetzes begründen.

Der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Günter Krings, hat denn auch zu Recht darauf hingewiesen, dass laut Verfassung der Deutsche Bundestag vom deutschen Volk gewählt wird. Dies sei Kernbestandteil der Demokratie und von der Ewigkeitsgarantie der Verfassung geschützt. Demokratie heiße im wahrsten Sinne des Wortes „Herrschaft des Volkes“ und nicht Wahlrecht aller, die gerade anwesend seien, so der Vize der Union, der damit indirekt auf eins der Merkel-Zitate Bezug nahm, die sinngemäß von all denen sprach, die hier leben. In eine ähnliche Kerbe schlug die AfD, die erklärte, wer über die politischen Geschicke Deutschlands mit entscheiden wolle, der müsse deutscher Staatsbürger sein. Dies sei gut und richtig. Diesen beiden Stellungnahmen ist in der Sache nichts hinzuzufügen.

Über den Autor

Hans-Jürgen Irmer
Hans-Jürgen Irmer
Herausgeber Wetzlar Kurier
Aktuelle Ausgabe10/2026