
Skandinavien
Skandinavische Länder erhöhen Druck
wegen missbräuchlicher Nutzung des Sozialstaates
Die skandinavischen Staaten wie Schweden, Dänemark, Finnland, Norwegen waren ob ihrer Großzügigkeit, Liberalität und Toleranz viele Jahre „Vorbild“ für linke Politiker auch in Deutschland. Dies hat sich in den letzten wenigen Jahren und aktuell radikal geändert, nachdem dort rechtskonservative politische Bewegungen entstanden sind, die nicht länger bereit waren, zu verschweigen, dass der jeweilige Sozialstaat von Arbeitsunwilligen und Migranten ausgenutzt wird. Mittlerweile haben die skandinavischen Länder ähnlich reagiert, indem sie auf Restriktion, Abschottung und Rückführung illegaler und krimineller Ausländer und Asylbewerber setzen. Gleichzeitig werden die Sozialleistungen deutlich reduziert.
Schweden
So sollen ab Januar 2027 Menschen, die nach Schweden ziehen, erst dann Anspruch auf Sozialleistungen wie Elterngeld, Krankengeld, Wohngeld oder Bürgergeld haben, wenn sie mindestens fünf Jahre in Schweden gelebt oder eine Zeitlang ein Mindestgehalt bezogen haben. Diese neue Regelung soll ab Januar des nächsten Jahres greifen. Es sei unverständlich, so die dortigen Schweden-Demokraten, warum Menschen, die gerade erst nach Schweden gezogen seien, sofort Zugang zum großzügigen schwedischen Wohlfahrtssystem erhalten sollten.
Finnland
In Finnland müssen Migranten belegen (!), wie gut sie integriert sind, um staatliche Unterstützung zu erhalten. Das heißt, dies setzt ein pro-aktives Verhalten eines Einwanderermigranten voraus, der sich erkennbar um Integration bemühen muss.
Deutschland
Das Bundesverfassungsgericht hat 2019 einen nicht nachvollziehbaren Beschluss gefasst. Es ging seinerzeit um die Hartz-Reformen des Kabinetts Schröder von 2003 und um die Frage, wie weit „Fördern und Fordern“ reichen darf. So heißt es im Leitsatz des Urteils wörtlich: „Gesichert werden muss einheitlich die physische und soziokulturelle Existenz. Die den Anspruch fundierende Menschenwürde steht allen zu und geht selbst durch vermeintlich ‘unwürdiges’ Verhalten nicht verloren.“ Mit anderen Worten, wer sich „unwürdig“ oder „kriminell“ oder den „Sozialstaat missbrauchend“ verhält, hat gleichwohl das Recht auf eine entsprechende finanzielle Zuwendung.
Das Bundesverfassungsgericht hat mit diesem Urteil einen Beitrag dazu geleistet, dass das bedingungslose Sozialleistungsniveau den deutschen Haushalt ruiniert. 70 Milliarden Bürgergeld werden derzeit jährlich gezahlt – direkt und indirekt. Sanktionen sind nach diesem Urteil eng begrenzt möglich. Totalsanktionen, also die Kürzung auf null, nicht. Dazwischen gibt es Graustufen, die der Gesetzgeber füllen muss. Mit der sogenannten Bürgergeldreform, die ohnehin frühestens im nächsten Jahr greift, wird lediglich ein Placeboeffekt erfüllt. Die Milliarden Einsparungen, die man sich versprach, wird es definitiv nicht geben. Im Gegenteil, die Sozialkosten sind in diesem Jahr bis jetzt deutlich über der Inflationslinie um rund 6 Prozent gestiegen.
Einwanderung in das Bürgergeld
Entscheidend ist in Deutschland die Einwanderung in das Bürgergeld. Die Zahl der Ausländer und derjenigen mit Migrationsanteil dürfte bei ca. 70 Prozent plus x liegen, die entsprechende Leistungen beziehen. Und spätestens hier stellt sich die Frage, wieso muss ein deutscher Steuerzahler für Ausländer, die aus sehr unterschiedlichen Gründen, häufig aber genau aus Sozialleistungsgründen kommen, zahlen. Von den annähernd 5 Millionen Bürgergeldbeziehern gibt es nicht wenige, die diesen Staat nicht nur ausnutzen, sondern gezielt betrügen.
Geld, das dort ausgegeben wird, fehlt naturgemäß an anderer Stelle. Bei den Krankenkassen, bei den Krankenhäusern, in der Pflege, um nur wenige Beispiele zu nehmen. Es ist leider der Beharrlichkeit der SPD zu „verdanken“, dass hier keine Kehrtwende, die man als solche bezeichnen kann, stattgefunden hat.




