Medienanstalten entwickeln sich zu Kontrolleuren
der Meinungsfreiheit

Verfassungsrechtlich kaum zulässig

In den 80er Jahren wurden die Medienanstalten in den Bundesländern deutschlandweit gegründet. Es ging darum, dass damals knappe Sendefrequenzen an private Radio- und Fernsehstationen zu verteilen waren. Irgendwann war diese Aufgabe abgeschlossen, und man suchte sich neue Aufgaben. Die nächste Aufgabe bestand darin, sich mit dem Thema „Medienkompetenz“ zu befassen. Nachdem entsprechende sogenannte Leitfäden und Seminarunterlagen entworfen waren, ging es um eine zusätzliche Aufgabenerweiterung. Man forderte Anmelde- und Zulassungspflichten auch für Online-Angebote, die von den Bundesländern genehmigt wurden.

Das heißt, die Medienanstalten können so ziemlich jede Aktivität im deutschen Internet kontrollieren und Verstöße wie eine Polizeibehörde ahnden. Fehlt etwa im Impressum eine Internetseite, ein vorgeschriebener Eintrag, aus Nachlässigkeit wird ruck zuck ein Bußgeld verhängt.

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„Kampf gegen Hass und Hetze“

Das, was Jedermann im Munde führt und in der Lebenswirklichkeit dazu führt, die Meinungsfreiheit von Menschen einzuschränken. Sie kooperieren mit den berüchtigten Meldestellen, die Ältere eher an Stasi-Denunziationsstellen erinnern, oder betreiben selbst welche, wie die Bayerische Landesmedienanstalt in dem Fall sogar schon für Kinder. Die Medienanstalten, finanziert von den öffentlichen Rundfunkgebühren, erhalten rund 150 Millionen Euro und wollen jetzt einen „digitalen Medienstaatsvertrag“. Der soll sie ermächtigen, Nachrichten zu priorisieren, gewichtet nach dem öffentlichen Wert der Nachricht. Mit anderen Worten, was nicht passt, wird eingeschränkt, wird zensiert oder im Sinne von Cancel Culture beschränkt. Mit dem Grundgesetz dürfte dies kaum vereinbar sein.

„Ermächtigungsgesetz“?

Es geht dabei natürlich nicht um das berüchtigte Ermächtigungsgesetz aus der Nazi-Diktatur. Hier geht es aber um eine Art Ermächtigungsgesetz im medialen Zeitalter durch Medienanstalten und Landesregierungen, vorbei an öffentlicher Debatte, die tief in demokratische Grundrechte eingreift. „Welt“-Kommentator Christoph Lemmer hat völlig zutreffend kürzlich formuliert, dass es hier längst nicht mehr um die Medien, sondern um die Meinungskontrolle gehe. Man darf gespannt sein, wie öffentlich Landtage diesen sogenannten digitalen Medienstaatsvertrag diskutieren und ob sie ihm zustimmen. Wenn ja, wäre das ohne jeden Zweifel ein weiterer Sargnagel für die Meinungsfreiheit in Deutschland.

Über den Autor

Hans-Jürgen Irmer
Hans-Jürgen Irmer
Herausgeber Wetzlar Kurier
Aktuelle Ausgabe10/2026