An diesem bürokratischen Wahnsinn kranken wir

Tee- und Kaffee-Ausschreibung
für die Wahl des neuen Bundespräsidenten am 30.1.2027

Einem aufmerksamen Zeitgenossen ist jetzt die Ausschreibung des Deutschen Bundestages bezüglich der Qualität von Tee und Kaffee anlässlich der Bundesversammlung zur Neuwahl des Bundespräsidenten am 30.1.2027 in die Hand gefallen. Wir möchte Ihnen, liebe Leser, diesen Ausschreibungstext ohne weiteren Kommentar 1:1 wiedergeben.

Bilden Sie sich selbst ein Urteil

„Sowohl Tee als auch Kaffee müssen mit anerkannten Fairtrade-Siegeln ausgestattet sein. Der Tee muss von ausgezeichneter Qualität sein und den Anforderungen eines Premium-Produkts entsprechen. Es sind nur Teesorten zugelassen, die durch ihre hohe Qualität und Geschmack überzeugen und Übereinstimmung mit den gängigen Standards für Teesorten der jeweiligen Kategorie (zum Beispiel Schwarzer Tee, Grüner Tee, Kräutertee) stehen. Der Tee muss aus hochwertigem Anbau stammen, ohne den Einsatz von künstlichen Aromen oder Zusatzstoffen. Der Tee kann in Pyramidenbeuteln abgepackt werden. Die Beutel müssen aus einem umweltfreundlichen, produktgeeigneten Material bestehen (zum Beispiel biologisch abbaubar oder kompostierbar), das keine Fremdstoffe abgibt. Die Pyramidenbeutel müssen eine ausreichende Raumstruktur für das Teeblatt bieten, um den Geschmack und das Aroma zu optimieren. Alternativ kann der Tee auch in loser Form abgepackt geliefert werden, jedoch muss dieser in luftdichten, umweltfreundlichen Beuteln oder Verpackungen verpackt sein, die den Tee frischhalten und eine optimale Entfaltung des Aromas ermöglichen.“

Über den Autor

Hans-Jürgen Irmer
Hans-Jürgen Irmer
Herausgeber Wetzlar Kurier
Aktuelle Ausgabe10/2026