Regierungspläne

Wer das Informationsfreiheitsgesetz einschränkt,
verhindert größtmögliche Transparenz

Das Informationsfreiheitsgesetz gibt es seit dem Jahr 2006. Es ermöglicht Bürgern, von den jeweiligen Regierungen Auskünfte einzuholen und notfalls auch in Akten Einsicht zu nehmen. Dies wird natürlich besonders häufig von Medien genutzt, von links bis über die Mitte bis rechts, um Sachverhalte aufdecken und überprüfen zu können, ob es irgendwo Missstände gab. Nur so war es beispielsweise möglich, Akten zur Maskenaffäre ebenso zu erhalten wie zumindest in Teilen Corona-Protokolle einsehen zu können, aus denen deutlich wurde, dass die Regierung in Sachen Coronabewältigung zumindest in Teilen die Bürger erheblich hinter die Fichte geführt hat.

Jetzt gibt es Überlegungen, der Koalitionsausschuss von Union und SPD hat dies vor wenigen Monaten beschlossen, dieses „IFG“ einzuschränken, da es eine „komplexe Bedrohungslage von innen und von außen“ gebe. Daher wolle man die „staatliche Resilienz, also Widerstandsfähigkeit, erhöhen“. Darum geht es nicht wirklich. Schon heute ist in Paragraf 3 des Gesetzes geregelt, dass Einsichtnahme und Auskunft beim „Schutz von besonderen öffentlichen Belangen“ verweigert werden können. Berechtigterweise, wenn es beispielsweise um kritische Infrastruktur geht.

Problem ist, dass nicht nur Deutsche nach dem Transparenzgesetz oder IFG Einsicht begehren können, sondern auch ausländische Medien beispielsweise. Von daher würde es durchaus Sinn machen, dies auf deutsche Medien und deutsche Bürger zu begrenzen sowie auf Bürger, die ein berechtigtes Eigeninteresse haben, weil sie von dieser oder jener Maßnahme betroffen sind. Ein Missbrauch des IFG in Form von standardisierten Kampagnenanfragen sollte allerdings zu Recht unterbunden werden. Aber wenn der Bund künftig regelt und definiert, wer berechtigtes Interesse hat, dann ist das ebenso wenig in Ordnung wie die Überlegung, die Kosten für die Anfrage, die aktuell bei 500 Euro liegen, deutlich zu erhöhen. Kurzum, der Kern des IFG muss erhalten bleiben. Modifizierungen im Sinne der nationalen Sicherheit sind legitim.

EU rückt Gaza-Akten nicht raus

Wie wichtig ein IFG gerade auf der EU-Ebene wäre, kann man aktuell daran erkennen, dass sich die EU-Kommission weigert, Gaza-Akten freizugeben. Hier besteht nämlich der erhebliche Verdacht, dass von den humanitären Hilfen in Höhe von 1,25 Milliarden Euro zumindest Teile zweckentfremdet worden sind und bei der Terrororganisation der Hamas gelandet sein könnten.

Wer hier mauert, schürt Politikverdrossenheit. Deshalb benötigen wir ein Transparenzgesetz in Deutschland, durchaus modifiziert, aber wir brauchen es auch und gerade in dem Moloch Brüssel in Europa. Und jeder weiß, dass jedes Jahr Milliarden Euro von unterschiedlichsten europäischen Staaten nicht immer hundert Prozent korrekt eingesetzt werden. Ein Transparenzgesetz auf EU-Ebene könnte hier für Abhilfe sorgen. Glaubwürdig vertreten kann man das allerdings nur dann, wenn man nicht im eigenen Land Bestrebungen anstellt, dasselbige radikal zu begrenzen. Wie gesagt: Modifikationen durchaus in Ordnung, aber mehr bitte nicht.

Über den Autor

Hans-Jürgen Irmer
Hans-Jürgen Irmer
Herausgeber Wetzlar Kurier
Aktuelle Ausgabe10/2026