Unfassbar – unhaltbar – unrechtmäßig

Im Falle eines AfD-Wahlsieges in Sachsen-Anhalt:
Polizeifunktionär (GdP) fordert Sturz der Regierung
Der ehemalige DDR-Grenztruppenoffizier
zeigt wahres Gesicht

Zum Zeitpunkt des Schreibens dieses Artikels Ende August weiß niemand, wie die Landtagswahlen am 6. September in Sachsen-Anhalt ausgehen. Die einen hoffen auf eine absolute Mehrheit der AfD, die anderen befürchten sie. Wie dem auch sei, es ist eine demokratische Wahl, deren Ergebnis zu respektieren ist, und zwar von jedem.

Dies gilt offensichtlich nicht für den stellvertretenden Bundesvorsitzenden der Polizeigewerkschaft GdP, die zum DGB gehört, der zugleich Personalratschef bei der Bundespolizei ist. Es geht um den 1. Polizeihauptkommissar Sven Hüber, der faselt im GdP-Magazin, dass Polizisten in einem solchen Fall bewaffnet gegen die eigene Landesregierung vorgehen müssten, wenn es dort einen AfD-Innenminister geben sollte. Er schreibt wörtlich: „Die Bereitschaftspolizeien müssen so stark und vorbereitet sein, um auf die Weisung des Bundesinnenministers auch in einem anderen Bundesland, gemeinsam mit der Bundespolizei, mit polizeilichen Mitteln die verfassungsmäßige Ordnung wiederherstellen zu können.“

Scharfe Kritik

Professor Volker Boehme-Neßler, einer der angesehensten Verfassungsrechtler Deutschlands, hält die Aussage Hübers für „verfassungsrechtlichen Unsinn“. Und Historiker Hubertus Knabe, lange Jahre Leiter der Stasi-Gedenkstätte in Berlin-Hohenschönhausen, reagierte fassungslos ob eines derartigen Staatsstreiches. Das letzte Mal habe es eine Reichsintervention 1923 in Sachsen und Thüringen gegeben.

Wer ist eigentlich Sven Hüber?

1987 Diplomarbeit

„Der Bundesgrenzschutz als Instrument imperialistischer Macht- und Herrschaftssicherung“

1990 Übernahme in den Bundesgrenzschutz

Es stellt sich in der Tat die Frage, wieso jemand ungehindert und nahtlos bei der Bundespolizei und innerhalb der GdP Karriere machen konnte. Ein Mann, der von 1983 bis 1987 ein Studium an der Offiziershochschule der DDR-Grenztruppen „Rosa Luxemburg“ absolvierte, der vom Bundesgrenzschutz als Instrument imperialistischer Macht- und Herrschaftssicherung faselte, der von 1987 bis 1989 Politoffizier und stellvertretender Kompaniechef bei den DDR-Grenztruppen war, der anschließend Politoffizier und Jugendinstrukteur bei jenem Regiment Dienst versah, das im Februar 1989 den 20-Jährigen DDR-Flüchtling Chris Gueffroy erschoss. Hüber und Konsorten waren diejenigen, die für die sogenannte „Rotlichtbestrahlung“ Verantwortung hatten, sozusagen die „schärfsten Hunde“ der Stasi-Diktatur unter Verantwortung der SED (auch rechtsidentisch mit der Linkspartei). Sie waren für Agitation und Indoktrination zuständig. Zur Grenztruppe der DDR kamen nur die 150-Prozentigen, die auch in der Regel keine Skrupel hatten, den Schießbefehl an der Mauer in die Tat umzusetzen.

Wieso jemand bei allen Wirren der Wendezeit gleichwohl in den Bundesgrenzschutz der heutigen Bundespolizei übernommen wurde, erschließt sich auch nicht ansatzweise. Schade im Übrigen, dass die GdP medial nicht wahrnehmbar sich von seinem stellvertretenden Bundesvorsitzenden distanziert hat. Auch wenn Hüber demnächst altersgemäß bei vollen Bezügen in den Ruhestand gehen wird, müsste der Bundesinnenminister ein Disziplinarverfahren in Gang setzen, denn das hat es in Deutschland auch noch nicht gegeben, dass ein Polizeifunktionär den Umsturz einer Regierung propagiert.

Gut, dass er aktuell zurückgetreten ist!

Über den Autor

Hans-Jürgen Irmer
Hans-Jürgen Irmer
Herausgeber Wetzlar Kurier

Bildergalerie

Aktuelle Ausgabe03.09.