
Im Jahr 2025 300.000 Fälle von „Familiennachzug“
Es gibt in Deutschland ca. 400.000 sogenannte subsidiär Schutzberechtigte, also Menschen, die nur einen zeitlich befristeten Aufenthaltstitel haben, für die, von 12.000 Personen pro Jahr insgesamt abgesehen, kein Familiennachzug möglich ist. Der Bundestag hat dies im Juli 2025 gegen linke Proteste gleichwohl beschlossen. Ein richtiger Beschluss. Und so wurden von Januar 2025 bis Mai 2026 rund 18.600 Visa zum Familiennachzug für Angehörige von Schutzberechtigten erteilt. Häufig noch genehmigt zu Zeiten der SPD/FDP/Grüne-Bundesregierung.
Aufheben ist besser als Aussetzen
Der Beschluss des Bundestages hat einen Haken, denn diese Regelung ist nur für zwei Jahre ausgesetzt. Das heißt, ab Mitte 2027 könnte sich die Zahl aus diesem Kreis der sogenannten Schutzberechtigten wieder drastisch erhöhen. Deshalb macht es mehr Sinn, diesen Beschluss nicht nur zu erneuern, sondern ihn so zu ändern, dass, von Härtefällen abgesehen, der Familiennachzug gänzlich aufgehoben werden muss.
Deutlich höhere Zahlen
Wie die Zeitung „Die Welt“ berichtete, liegen die Zahlen beim Familiennachzug tatsächlich insgesamt deutlich höher. So hat Deutschland im Jahr 2025 rund 128.000 Visa zum Familiennachzug für Angehörige von Drittstaatenangehörigen erteilt. Darunter fallen nicht nur diese Schutzberechtigten, die ihre Familien ins Land holen, sondern auch unter anderem Fachkräfte, was auch in Ordnung ist, sowie Migranten aus Drittstaaten außerhalb der Europäischen Union. Von Januar bis Mai 2026 kamen zu diesen genannten Zahlen weitere knapp 44.000 Visa hinzu.
Weitere 170.000 Aufenthaltstitel
Neben den Visa, die deutsche Auslandsvertretungen für den Nachzug einer bereits in Deutschland lebenden Person erteilen, erfasst die Bundesregierung auch Aufenthaltstitel aus familiären Gründen. Dies sind Drittstaatsangehörige, die sich bereits rechtmäßig in Deutschland aufhalten und hier ihren Rechtsstatus wechseln. So sind zum Beispiel im Jahr 2025 rund 170.000 Aufenthaltstitel aus „familiären Gründen“ erteilt worden. Davon entfielen 39.330 auf Angehörige deutscher Staatsangehöriger, und das sind in der Regel diejenigen, die lange genug oder kurz genug in Deutschland leben, die die deutsche Staatsbürgerschaft, die zu leichtfertig vergeben wird, erhalten und damit einen Rechtsanspruch haben auf Nachzug ihrer Familie. Die weiteren restlichen 131.000 gingen an Familienmitglieder von sich in Deutschland aufhaltenden Drittstaatsangehörigen, also an Angehörige von Personen ohne deutschen oder sonstigen EU-Pass.
Migrationswende nötiger denn je
So erfreulich es ist, dass die Zahl der Asylantragssteller deutlich gesunken ist, was natürlich mit Maßnahmen der jetzigen Bundesregierung, aber auch Bemühungen der EU zusammenhängt, so wenig akzeptabel sind die Zahlen des sogenannten „Familiennachzuges“. Denn alles zusammengenommen bedeutet, man muss es immer wiederholen, massive Belastung des Wohnungsmarktes, massive Belastung der Sozialsysteme, massive Belastung der schulischen Bildungsqualität, massive Belastung der Kriminalitätsstatistik und eine weitere Gefährdung des gesellschaftlichen Zusammenhaltes. Hier hat die Bundesregierung noch eine sehr große Baustelle vor sich.




