Der Staat bestraft Steuersünder –
und verschwendet selbst ungestraft
Wer gezielt Steuern hinterzieht, Schwarzarbeit fördert, Illegale beschäftigt, muss mit der Reaktion des Staates rechnen, denn Steuerhinterziehung ist kein Kavaliersdelikt. Aktuell plant die Bundesregierung eine weitere Verschärfung des Steuerstrafrechts. Es ist dies die dritte Verschärfung innerhalb von fünf Jahren. Ob Maß und Mitte immer dabei gewahrt sind, darüber streiten sich die Gelehrten.
Nach Aussage des Bundesfinanzministeriums wurden 2024 rund 50.000 Steuerstrafverfahren abgeschlossen, rund 5500 Urteile und Strafbefehle erlassen, über 1600 Jahre Freiheitsstrafen verhängt, und der Staat kassierte 2,6 Milliarden Euro. Soweit die nüchternen Zahlen.
Wie sieht es bei der Verschwendung von Steuerzahlergeldern aus?
Peter Gauweiler, ehemaliger langjähriger CSU-Politiker, hat kürzlich in einem bemerkenswerten Kommentar in der „Welt“ darauf hingewiesen, dass Steuerverschwendung im Prinzip nur eine Seite der Medaille sei. Auf der einen Seite betrifft die Steuerhinterziehung, wie eingangs ausgeführt, die Einnahmeseite des Staates, und auf der anderen Seite betrifft die Steuerverschwendung durch den Staat die Ausgabenseite. Beide beeinträchtigen dasselbe Vermögen.
Kritik vom Bund der Steuerzahler und Rechnungshöfen
Der Bund der Steuerzahler veröffentlicht in regelmäßigen Abständen das Schwarzbuch der Steuerverschwendung mit besonders krassen Beispielen, wie nachlässig teilweise die öffentliche Hand mit Steuergeldern umgeht. Die Landesrechnungshöfe, der Bundesrechnungshof, sie bescheinigen den Regierungen häufig genug fehlgeleitete Mittel, fehlende Effizienz, fehlende Kontrolle, unsinnige Ausgaben, weil Planungen nicht komplett usw., usw. Haben Sie, liebe Leserinnen und Leser, eigentlich einmal davon Kenntnis erhalten, dass diejenigen in der Verwaltung, in der Politik, die dafür die Verantwortung tragen, in ähnlicher Form zur Rechenschaft gezogen worden sind wie Steuerhinterzieher? Niemand weiß im Übrigen wie hoch die Schädigungen öffentlichen Vermögens statistisch sind, weil sie kaum erfasst sind.
Amtshaftung?
Angesichts der vermutlich nicht unbeträchtlichen Milliardenhöhe sinnlos ausgegebenen Steuergeldes stellt sich schon für viele die Frage nach der Amtshaftung von Politik und Verwaltung. Wer zu Recht Steuerhinterziehung zu Lasten der Einnahmeseite des Staates bestraft, der muss sich die Frage stellen lassen, wie geht er selbst mit der durch ihn veranlassten Steuerverschwendung um. Gerade angesichts knapper Kassen wäre das eine sinnvolle parlamentarische Beratung und gegebenenfalls Beschlussfassung, die zumindest zum Ergebnis hätte, präventiv Wirkung entfalten zu können.



