Diese EU braucht niemand
Verpackungsverordnung behindert Mittelstand
Geht es nach dem Willen der EU-Kommission, sollen in den nächsten Jahren rund 2500 Beamte zusätzlich den Moloch Brüssel ergänzen. Es bleibt zu hoffen, dass die Staatenlenker Europas diesem Unfug massiv widersprechen und auf eine Stellenkürzung drängen, denn das Ganze kostet Geld. Und welch ein Unfug herauskommen kann, wenn man die Brüsseler Bürokraten schalten und walten lässt, konnte man in der Vergangenheit sehen. Vielleicht erinnern sie sich daran, liebe Leserinnen und Leser, dass es vor annähernd 40 Jahren die Verordnung zur Krümmung der Gurke gab und vor knapp 15 Jahren den Versuch, Restaurants zu verbieten, Olivenöl in Kännchen zu servieren. Man könnte noch viele weitere Beispiele nennen. Jetzt gibt es einen neuen Schildbürgerstreich. Es geht um die Verpackungsverordnung.
Verpackungsverordnung
Ziel ist es, dass, was im Prinzip ja gut ist, jeder Bürger weniger Verpackungsmüll produzieren soll. Derzeit sind es europaweit rund 178 Kilo pro Jahr, in Deutschland im Übrigen 215. Das ist das Ergebnis der Versandbestellmöglichkeiten über das Internet. Experten gehen von ca. 6 Milliarden Fuhren aus. Auf die Klimabilanz soll an dieser Stelle gar nicht eingegangen werden. Aber es wäre ein wunderbarer Beitrag zur Stärkung der Innenstädte, wenn man erreichen würde, zumindest einen Teil der Bestellungen bei einem Bummel durch die Altstadt zu ersetzen. Das aber nur am Rande.
Damit künftig nicht mehr so viel Verpackungsmüll produziert wird, gibt es jetzt eine Verordnung. 124 (!) engbedruckte Seiten mit 71 Artikeln und mehr als einem Dutzend Tabellen. Geht es nach dieser Verordnung, müssen sich Unternehmen, die „Verpackungen oder verpackte Produkte bereitstellen“, künftig auch um die Entsorgung der Hüllen kümmern. Mit anderen Worten, wenn beispielsweise ein deutscher Imker seinen Honig nach Spanien, Italien oder Frankreich verschickt oder ein spanischer Weinhändler Wein nach Deutschland, dann muss er jeweils sicherstellen, dass seine Verpackung in Spanien oder im umgekehrten Fall in Deutschland recycelt wird. Deshalb sollen sich die Betriebe künftig in jedem einzelnen Zielland separat in ein Register eintragen, und wer keine Niederlassung im Zielland betreibt, soll dort einen Bevollmächtigten benennen, der dann behördlich belangt (!) werden kann.
Warenverkehr wird behindert
Europa war ja ursprünglich einmal mit dem Ziel einer Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) gestartet mit dem Anspruch eines freien Warenverkehrs, grenzüberschreitend, was ja auch Sinn macht. Das, was sich jetzt Bürokraten auf 124 Seiten erdacht haben, ist genau das Gegenteil, denn viele Mittelständler, die Nischenprodukte herstellen und auch in das europäische Ausland vertreiben, werden künftig notgedrungen auf diesen Markt verzichten müssen, weil sie nicht in Verantwortung dafür genommen werden wollen, dass vor Ort die Verpackung ordnungsgemäß recycelt wird. Selbst wenn man eine Vereinbarung vor Ort hätte, bleibt immer noch das Restrisiko, was passiert, wenn vor Ort ein Vertragspartner seinen Vertragspflichten nicht ausreichend nachkommt. Kann der deutsche Betrieb dann gleichwohl belangt werden? Eine spannende Frage für Juristen.



