Hessen hat konsequent gehandelt

Islamischer Gefährder Haikel S. nach Tunesien abgeschoben
Wann folgen die restlichen 750?

Als Paradebeispiel dafür, wie der Rechtsstaat von Menschen missbraucht wird, die diesen innerlich ablehnen, gleichzeitig Angriffe und Anschläge auf ihn vorbereiten, kann man den Fall des Islamisten Haikel S. bezeichnen. Ein Justizmarathon ohne Ende mit immensen Kosten für den deutschen Steuerzahler.

So fing alles an:

Eingereist war er das erste Mal im Jahr 2003, angeblich um in Deutschland zu studieren. Im Jahr 2005 heiratete er eine Deutsche und erhielt deshalb eine Aufenthaltserlaubnis. 2009 wurde er geschieden, so dass die Aufenthaltsgenehmigung weiterhin Gültigkeit hatte. 2010 hatte ihm Frankfurt eine sogenannte Niederlassungserlaubnis und damit einen unbefristeten Aufenthaltstitel erteilt. Im April 2013, so die tunesischen Behörden, kam er nach Tunesien, um dort einen Anschlag auf das Bardo-Museum in Tunis vorzubereiten, bei dem 24 unschuldige Menschen ihr Leben lassen mussten. Im gleichen Jahr reiste S. unter falschem Namen wieder nach Deutschland und beantragte erneut Asyl. Doch anhand der Fingerabdrücke konnte man die wahre Identität klären.

Statt ihn sofort zurückzuschicken, ging er in das gesamte bürokratische Asylverfahren. Gleichwohl kam er im Herbst 2016 in Auslieferungshaft, doch die Auslieferung scheiterte, weil damals die tunesische Regierung die erforderlichen Papiere nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen 40-Tages-Frist vorgelegt hat (das ist jetzt geändert!). Das Ergebnis war, dass S. Anfang November 2016 wieder auf freien Fuß kam, allerdings von ca. 40 Beamten rund um die Uhr beschattet werden musste. Im Februar wurde der Tunesier bei einer Großrazzia festgenommen. Vorwurf: Vorbereitung eines islamischen Anschlags in Deutschland.

Im März 2017 sollte er abgeschoben werden. Er saß bereits im Flieger, der um 9.30 Uhr starten sollte. Seine Anwältin Seda Basay-Yildiz beantragte um 9.11 Uhr Asyl. Daraufhin musste S. das Flugzeug wieder verlassen, blieb allerdings in Auslieferungshaft. Ende März 2018 sollte er dann abgeschoben werden, nachdem das Bundesverwaltungsgericht, das die Anwältin vorher angerufen hatte, geurteilt hatte, dass der 38-Jährige abgeschoben werden darf. Noch während der Fahrt zum Flughafen legte die Anwältin Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ein. Dieses untersagte in letzter Minute die Abschiebung, und zwar solange, bis über die Beschwerde entschieden sei. Wenige Wochen später, am Montag, den 7. Mai, hat das höchste deutsche Gericht die Beschwerde verworfen. Dagegen legte Anwältin Basay-Yildiz Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ein. Das Gericht in Straßburg lehnte diesen Antrag ab, so dass das zuständige Bundesland Hessen, wie Innenminister Peter Beuth (CDU) mitteilte, ihn dann am Mittwoch, den 9. Mai 2018 nach Tunesien abschob.

Merkwürdige Begründungen

Die Anwältin hatte zur Begründung ihrer jeweiligen Beschwerden ausgeführt, dass Herrn S. in Tunesien eine buchstäblich lebenslängliche Freiheitsstrafe oder gar die Todesstrafe drohe. Dieser Argumentation folgten die jeweiligen Gerichte allerdings nicht, denn abgesehen davon, dass Tunesien seit 1991 keine Todesstrafe mehr vollstreckt, hat das tunesische Außenministerium im Sommer 2017 bereits erklärt, dass Rechtsanwälte oder auch Menschenrechtsorganisationen jederzeit den Prozess gegen Herrn S. verfolgen können, so dass rechtsstaatlichen Aspekten Geltung verschafft wird.

Lebenslänglich wäre angemessen

„Wenn sich herausstellt“, so der heimische CDU-Bundestagsabgeordnete Hans-Jürgen Irmer, „dass die Beteiligung an dem Anschlag in Tunis unter Beteiligung von Herrn S. erfolgt ist, dann wäre nach meiner Auffassung lebenslänglich auch angebracht, denn er hat dann dazu beigetragen, dass 24 Menschen feige und brutal ermordet wurden. Mein Gedenken gilt den Opfern, die nichts dafür können, dass Attentäter sich selbst in die Luft sprengen oder Bomben legen.

Wer zahlt die Anwältin?

In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, wer eigentlich die Anwältin bezahlt. Der deutsche Steuerzahler? Herr S. mit eigenem und legal erworbenem Vermögen? Ein anderer islamischer Staat oder Flüchtlingsorganisationen, mit reichlich Gutmenschentum ausgestattet? Alexander Dobrindt (CSU) sprach von einer Anti-Abschiebungs-Industrie. Die Übernahme dieser Fälle auf Steuerzahlerkosten ist die Lizenz zum Gelddrucken. Deshalb habe Dobrindt nach seiner Auffassung, so Irmer, völlig recht, denn diese Verfahrenstricks, die teilweise angewandt würden, seien unter rechtsstaatlichen Aspekten nur schwer zu ertragen.

Grundsätzlich alle Gefährder ausweisen

Die Bundesregierung teilte vor einigen Wochen mit, dass aktuell rund 750 Personen als islamistische Gefährder in Deutschland eingestuft werden. Gefährder sind Personen, die die Annahme rechtfertigen, dass sie politisch motivierte Straftaten von erheblicher Bedeutung, insbesondere solche im Sinne des Paragrafen 100 a der Strafprozessordnung, begehen. Soweit die bundeseinheitlich abgestimmte polizeifachliche Definition. In deutschen Gefängnissen sitzen derzeit etwa 150 Personen ein, die als besonders gefährlich gelten. Im Sinne der Entlastung des Steuerzahlers, im Sinne der Entlastung der Polizei, der Herstellung des Rechtsfriedens und der Prävention sei es aus seiner Sicht zwingend notwendig, alle die so identifizierten islamistischen Gefährder abzuschieben bzw. zeitnah die Voraussetzung dafür zu schaffen, dass sie abgeschoben werden können.

Geradezu grotesk: SPD-Ministerin will Nachzugsmöglichkeit für reumütige Gefährder

Bei der Debatte um den Familiennachzug für Asylbewerber mit eingeschränktem Schutzstatus sprach Bundesjustizministerin Katharina Barley (SPD) davon, die Möglichkeit für sogenannte Gefährder zu schaffen, ihre Familie nachzuholen mit der Begründung, dass das hohe Gut der Ehe auch für Gefährder zu schützen sei, die ihre Ehe vor der Flucht geschlossen hätten. Es ist schon fast makaber zu nennen, wenn die SPD-Ministerin bei diesen islamistischen Gefährdern vom „hohen Gut der Ehe“ spricht (mit einer Frau oder bis zu vier Frauen möglich?). Menschen, die aufgrund ihrer Taten in den Krisenregionen dazu beigetragen haben, unschuldige Familien zu zerstören, Kinder und Frauen, Soldaten und Zivilisten brutal in die Luft sprengten und ermordeten. Wer solche Taten begangen hat, hat keinerlei Anspruch auf Familiennachzug, sondern gehört konsequent abgeschoben, denn niemand kann hinter die Stirn eines „reumütigen“ Gefährders schauen. Konflikte, Gefährdungen und Belastungen sind vorprogrammiert.

Über den Autor

Hans-Jürgen Irmer
Hans-Jürgen Irmer
Herausgeber Wetzlar Kurier
Aktuelle Ausgabe4/2024