
Kinder für Spahn und Streeck trotz Leihmutterschaftsverbot
Gelten deutsche Gesetze nicht für alle?
Vor wenigen Wochen zeigte sich der Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Hendrik Streeck (CDU), gemeinsam mit seinem Mann in den USA freudig mit seinem Nachwuchs. Jetzt präsentierten der Vorsitzende der CDU/CSU-Fraktion, Jens Spahn, und sein Mann Daniel Funke stolz ihren Sohn. In beiden Fällen wurde der Nachwuchs in den USA durch eine Leihmutter ausgetragen.
Leihmutterschaft in Deutschland verboten
In Deutschland und in Europa ist die Leihmutterschaft verboten. In Deutschland heißt es unter Strafandrohung gegen Ärzte, dass derjenige Arzt, der bei einer Frau, „welche bereit ist, ihr Kind nach der Geburt Dritten auf Dauer zu überlassen“, eine künstliche Befruchtung vornimmt oder ihr einen Embryo überträgt, mit „Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe“ bestraft wird. Auch die Ersatzmuttervermittlung ist im Übrigen in Deutschland verboten.
Gute Gründe für ein Verbot
Im Februar dieses Jahres hat auf Anregung der Frauen-Union der CDU-Bundesparteitag in Stuttgart einen Antrag gegen jede Form von Leihmutterschaft beschlossen, weil es ethische, rechtliche und praktische Bedenken gegenüber der Leihmutterschaft gibt. Es bestehe die Gefahr des Missbrauches, der Ausbeutung und der gesundheitlichen Risiken. Die Bundesvorsitzende der Frauen-Union, Gesundheitsministerin Nina Warken, hatte erklärt, dass die Leihmutterschaft ein Geschäftsmodell sei und Leihmütter ihre Dienste oft aus finanzieller Not heraus anbieten würden.
Nach Angaben des „Fruchtbarkeitscenters von Las Vegas“ liegt der Preis für eine Leihmutterschaft zwischen 110.000 und 170.000 Dollar. Frauenrechtlerin Alice Schwarzer hat völlig zu Recht diesbezüglich Kritik geübt, indem sie ausführte: „Menschen sind keine Ware. Käuflich sollte weder eine Frau als Gebärmaschine sein noch ein für Geld produziertes Kaufkind.“
Als die FDP 2020 das Thema der Legalisierung der Leihmutterschaft in Deutschland angesprochen hatte, damals war sie noch im Bundestag, hieß es aus dem Gesundheitsministerium unter Verantwortung von Jens Spahn, dass „die damit verbundenen besonderen Schwierigkeiten bei der Selbstfindung des Kindes… aus Sicht des Gesetzgebers negative Auswirkungen auf dessen Entwicklung im Sinne einer Gefährdung des Kindeswohls befürchten… lassen“. Birgit Kelle wies darauf hin, dass die Leihmutterschaft innerhalb der EU auf eine Stufe mit Menschenhandel und Organisierter Kriminalität gestellt worden sei und die UN-Berichterstatterin für Gewalt gegen Frauen und Kinder diese globale Praxis aktuell als Ausbeutung von Frauen und Handel von Kindern bezeichnet habe.
Rechtlich legal – moralisch nicht
Formaljuristisch haben Spahn und Streeck nicht gegen Gesetze in Deutschland verstoßen, da sie die Leihmutterschaft nicht in Deutschland in Anspruch genommen haben, sondern in Übersee. Bundesfamilienministerin Karin Prien hat aktuell noch einmal deutlich gemacht, dass es beim Nein zur Leihmutterschaft bleibe, sowohl im Koalitionsvertrag als auch in der Frage der Rechtslage.
Glaubwürdigkeit?
Der Vizechef der Jugendorganisation des Arbeitnehmerflügels der CDA, Sean Zielinski, hat völlig zu Recht darauf hingewiesen, wenn CDU und CSU Leihmutterschaften aus ethischen Gründen ablehnen und die Union als Gesetzgeber diese auch verbietet, dann sollte dieser Maßstab auch für ihre führenden Repräsentanten gelten. Gerade wer politische Verantwortung trage, müsse sich daran messen lassen, inwieweit persönliches Handeln und öffentliche Überzeugung zusammenpassen, denn es gehe um Glaubwürdigkeit.
Damit hat er genau das ausgesprochen, was viele Menschen empfinden. Leihmutterschaft wird Deutschen in Deutschland aus guten Gründen verboten. Doch wer genügend Geld hat, löst das Problem, indem er, zu welchen Konditionen auch immer, eine Leihmutter in Übersee „einkauft“. Mit anderen Worten, hier wird mit zweierlei Maß gemessen. Völlig unabhängig davon gibt es für ein Neugeborenes, das neun Monate im Mutterleib war, nichts Entscheidenderes im Leben, als die nach der Geburt erfolgte Nähe, Geborgenheit und Liebe einer leiblichen Mutter, die durch nichts zu ersetzen ist. In die gleiche Richtung geht die Kritik der Frauenrechtsorganisation Terre des Femmes, die kritisiert, dass die austragende Mutter zu einer Mietgebärmutter degradiert werde und dass es erhebliche gesundheitliche und psychologische Risiken für Mutter und Kind gebe.
Glaubwürdigkeit verspielt
Das höchste Gut, das ein Politiker haben kann, ist Glaubwürdigkeit, Berechenbarkeit, Ehrlichkeit. Wenn, wie Frederik Schindler in der „Welt“ kürzlich schrieb, Spitzenpolitiker ethische Grenzen des deutschen Rechts dadurch relativieren, dass sie Leistungen im Ausland einkaufen, die hierzulande bewusst verboten sind, verliert das Recht an Glaubwürdigkeit, und hinzuzufügen ist, auch derjenige, der für die Entscheidung verantwortlich ist.
„Spahn Rücktritt unvermeidlich“
So hatte es Bundeskanzler Friedrich Merz zu Recht formuliert. Dass Spahn diesen Schritt zwischenzeitlich gegangen ist, war im Sinne der Glaubwürdigkeit nötig.




