
Koordinatensystem stimmt nicht
Politikerbeleidigung – bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe
Widerstand gegen Polizeibeamte – bis zu drei Jahre Haft
Seit rund fünf Jahren gibt es einen Sonderparagrafen in Deutschland, den Paragrafen 188 Strafgesetzbuch, der eigens eingeführt wurde, Beleidigungen, üble Nachrede oder Verleumdungen gegen Personen des politischen Lebens schärfer sanktionieren zu können. Das Problematische an Paragraf 188 ist, dass er anders als die normale Beleidigung nach Paragraf 185, die es bereits gibt, kein sogenanntes Antragsdelikt ist. Das heißt, bei Paragraf 188 ermitteln die Behörden von sich aus, bei Paragraf 185 müsste ein Politiker selbst tätig werden und einen entsprechenden Strafantrag stellen.
Zwei-Klassen-Gesellschaft
Mit anderen Worten, eine normale Beleidigung, Verleumdung oder üble Nachrede – all dies ist im Grunde genommen völlig überflüssig – wird härter bestraft, wenn sie eine im politischen Leben stehende Person betreffen. Die Voraussetzung dafür ist, dass die „im politischen Leben des Volkes stehende Person“ besonders zu schützen ist, wenn Äußerungen geeignet seien, das „öffentliche Wirken“ dieser Person „erheblich zu beschweren.“ Bis heute hat allerdings noch niemand überzeugend erklären können, wie eine einfache Beleidigung eines Politikers dessen Wirken als politische Person beeinträchtigen können soll.
Bundestag ist keine „Puppenstube“
Jetzt gibt es allerdings Bewegung in der Sache. CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann hat kürzlich zu dieser Sondergesetzregelung erklärt, dass der Bundestag schließlich keine Puppenstube sei, man sich also mit entsprechenden Beschimpfungen arrangieren müsse, wobei es prinzipiell immer eine Grenze des guten Geschmacks gibt.
An Fahrt aufgenommen haben einige Entscheidungen von Gerichten, die Zweifel daran lassen, ob die Meinungsfreiheit wirklich gewährleistet ist. Wenn FDP-Politikerin Strack-Zimmermann mehr als 2000 Anzeigen wegen Beleidigungen gegen sie verfolgen ließ, so hat dies unter anderem mit Sicherheit auch einen Grund, die Meinungsfreiheit des Einzelnen de facto zu beschränken. Bekannteste Beispiele für diese gefühlte Form der Einschränkung der Meinungsfreiheit eine Hausdurchsuchung bei einem Mann, der den damaligen grünen Wirtschaftsminister Robert Habeck „Schwachkopf“ nannte. Aktuelles Beispiel ein rechtskräftiger Strafbefehl, weil ein Bürger Bundeskanzler Friedrich Merz als „Lügenfritz“ bezeichnet hatte. Wenn man das nicht mehr sagen darf, ist die Meinungsfreiheit im Prinzip eingeschränkt.
Es gibt genügend Beispiele in der Politik, wo Politiker, unabhängig von der Partei, vor den Wahlen dies und jenes hoch und heilig versprochen hatten, um nach der Wahl genau das Gegenteil zu machen. Man kann es staatstragend formulieren. Eine Zusage wurde nicht eingehalten. Man kann es aber auch volksnah formulieren. Hier ist einfach gelogen worden. Die Wirkung auf den Bürger ist die gleiche.
Bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe
Wenn also das „öffentliche Wirken“ erschwert ist, können Bürger mit einer Geldstrafe oder bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe belangt werden. Ein deutlich höheres Strafmaß als bei dem „normalen“ Paragrafen 185. CDU-Fraktionsvize Günter Krings plädierte daher für eine einheitliche Regelung für alle Bürger und dafür, dass Beleidigungen gegen Politiker künftig nicht mehr von Amts wegen verfolgt werden können, sondern nur noch, wenn der Geschädigte proaktiv selbst Strafantrag stellt. Außerdem wolle er den Strafrahmen auf drei Jahre setzen, egal ob es einen Politiker betreffe oder nicht. AfD, FDP, BSW haben Zustimmung signalisiert, wobei letztere das leicht fordern können, da sie nicht im Bundestag sind. Inwieweit die SPD mitzieht, ist derzeit völlig offen.
Strafrahmen wegen Widerstand gegen Polizeibeamte nur drei Jahre
Es steht in keinem Verhältnis, wenn ein Strafrahmen für Beleidigungen auf bis zu drei Jahre ausgedehnt wird, wenn man weiß, dass aktuell der tätliche Widerstand gegen Bundespolizisten, Polizeibeamte, Rettungskräfte auch nur bis maximal drei Jahren Haft geahndet werden kann.
Mindeststrafe nötig
Das Problem von Strafrahmen ist, dass vieles in das Ermessen der urteilenden Richter gestellt ist. Und da gibt es eine große Bandbreite privater Vorlieben. Die einen schöpfen gelegentlich den Strafrahmen aus, die anderen bewegen sich am unteren Strafrahmen. Über die Motivation kann man trefflich spekulieren. Damit tätliche Angriffe nicht mehr mit Sozialstunden abgegolten werden können, müssten im Rahmen der Unabhängigkeit der Justiz, die natürlich zwingend nötig ist, Mindeststrafen eingeführt werden. Je nach Schwere des Deliktes von entweder einem oder aber zwei Jahren, so dass Urteile darunter nicht mehr möglich sind.
Es ist kein Kavaliersdelikt, wenn Polizeibeamte in Ausübung ihrer Tätigkeit mit Zwillen beschossen, körperlich angegriffen, mit Steinen beworfen werden und vieles andere mehr und sie damit Gefahr laufen, ihre körperliche Unversehrtheit zu verlieren. Ein Angriff auf Polizeibeamte und Rettungskräfte ist ein Angriff auf diesen Staat, der der Polizei das Gewaltmonopol übereignet hat, und zwar im Sinne der Aufrechterhaltung der Inneren Sicherheit. Ohne Sicherheit gibt es keine Freiheit. Und deshalb kann und muss man Polizeibeamten unendlich dankbar dafür sein, dass sie durch ihre Arbeit die individuelle Freiheit eines jeden Bürgers garantieren, auch solcher Schreihälse und hasserfüllten Demonstranten, die sie auf Demonstrationen mit Gegenständen unterschiedlichster Art traktieren. Ein klarer Dank an die Polizei deutschlandweit.
Dobrindt will Strafmaß auf maximal fünf Jahre anheben
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) ist bekannt für eine klare Linie im Bereich der Inneren Sicherheit, nicht nur im Bereich der Bekämpfung des Asyls, sondern auch in der Unterstützung der Polizei in ihrer Gesamtheit. Wenn es deutschlandweit über 100.000 Angriffe, Straftaten gegen Polizeibeamte und Bundespolizisten gibt, steigende Tendenz, jeden Tag Messerangriffe und vieles andere mehr, dann muss man juristisch zumindest soweit es geht diejenigen schützen, die uns als Bürger schützen. Das fängt mit den Polizeibeamten im Schichtdienst an, geht über die Bundespolizisten an den Hauptbahnhöfen und weiter über Bedienstete und Sicherheitspersonal in den Zügen.
Geht es nach Dobrindt soll das Strafrecht angepasst werden, damit Widerstandshandlungen stärker geahndet werden können. Ihm schwebe, so Dobrindt, vor, das Strafmaß auf maximal fünf Jahre anzuheben, was richtig ist, wobei, vielleicht kann man das im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens noch einfließen lassen, Mindeststrafen verankert werden sollten. Die Gewerkschaft der Polizei in Person ihres Bundesvorsitzenden Jochen Kopelke begrüßte diesen Schritt ausdrücklich.




