Am Streit zwischen Bund und Ländern
am Beispiel der Ukraine sieht man,
welche Kosten mit
Bürgergeldempfängern bzw. Asylbewerbern verbunden sind
Wenn man drüber berichtet, dass bundesweit Bürgergeldempfänger ca. 70 Milliarden Euro pro Jahr kosten, Asylbewerber in der Größenordnung von 40 – 50 Milliarden Euro für Bund, Länder und Gemeinden, dann sind das vergleichsweise abstrakte Zahlen, die aufgrund der Höhe nur schwer begreifbar gemacht werden können.
Bund und Länder streiten um das Geld
am Beispiel der Ukraine
Als die ersten Ukrainer im Jahre 2022 nach Deutschland als Flüchtlinge kamen, da war sich die Ampel darin einig, die in der Tat Schutzsuchenden seinerzeit überwiegend Frauen und Kinder, nach dem Bürgergeldanspruch zu alimentieren und nicht nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Letzteres hätte bedeutet pro Monat 120 Euro weniger finanziellen Aufwand. Mittlerweile haben wir ca. 1.4 Millionen Ukrainer in Deutschland, etwa 660.000 erhalten Bürgergeld, heute heißt dies Grundsicherung, nicht vielmehr als Kosmetik.
Der Bund plant, die nach dem 1. April 2025 nach Deutschland gekommenen Ukrainer nicht mehr nach dem Bürgergeld zu bezahlen, sondern nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Entscheidender Unterschied ist: beim Bürgergeld zahlt der Bund, im Asylbewerberleistungsgesetz sind es die Länder und die Kommunen. Dass dieser sogenannte Rechtskreiswechsel sinnvoll ist, wird von allen Beteiligten, Bund und Ländern uneingeschränkt befürwortet.
Es geht immer nur ums Geld
Der Bund hat den Ländern angeboten pauschal für jeden Ukrainer 11.500 Euro pro Jahr zu zahlen. Die Landesfinanzminister gehen allerdings davon aus, dass die Kosten für die Unterbringung und Asylbewerberleistungsbezüge bei 13.500 Euro pro Jahr liegen und an dieser Stelle kann man Ukrainer ersetzen durch Syrer, Türke, Afghane und viele andere Nationen auch. Wobei die Landesfinanzminister davon ausgehen, dass wir wegen der gestiegenen Lebenshaltungskosten, sogar 15.000 bis 17.000 Euro pro Asylbewerber und Jahr entstehen.
Wer bestellt, bezahlt
Die Länder, darunter Hessen, Bayern und andere Bundesländer sagen völlig zurecht an die Adresse des Bundes „wer bestellt, der bezahlt“, das ist das sogenannte Konnexitätsprinzip. Deshalb die klare Forderung an den Bund, die Summe auch 1:1 zu übernehmen, zumal das ganze im Koalitionsvertrag festgehalten ist. Warum der Bund das nicht macht, erschließt sich offen gestanden nicht. Denn würde er den niedrigeren Asylbewerberleistungssatz an die Länder zahlen, spart er gleichwohl genau diese 120 Euro bei jedem Ukrainer. Also ungefähr knapp 1 Milliarde Euro. Die geplante Änderung, die eigentlich zeitnah in Kraft treten sollte, wird vermutlich aus genannten Gründen nicht kommen.
Fehlanreize
Auch wenn Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) erklärt hatte, es gäbe keine Einwanderung in die Sozialsysteme Deutschlands, auch bei diesem Beispiel wird deutlich, dass es genau um diese handelt. In allen anderen Staaten Europas ist der Satz für aufgenommene ukrainische Flüchtlinge deutlich !! niedriger. Im Umkehrschluss ist dort die Arbeitsquote, der aufgenommenen Ukrainer teilweise doppelt so hoch, wie in Deutschland. Dies hat man mittlerweile erkannt und deshalb ist es im Grundsatz richtig, über diesen Spurwechsel in Richtung Asylbewerberleistungsgesetz, nicht nur nachzudenken, sondern tatsächlich zu entscheiden. Unabhängig davon sollte man jungen Ukrainer im wehrfähigen Alter, die gerade in den letzten 2 Jahren zunehmend gekommen sind, deutlich machen, dass sie in der Ukraine nicht nur in der Armee, sondern auch in der Wirtschaft, in der Rüstung und woanders dringender denn je gebraucht werden.



