Richtig so

Scheinvaterschaften endlich bekämpfen

Nach Auffassung der CDU-Fraktion im Deutschen Bundestag ist das Gesetz zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennung der Vaterschaft zwingend notwendig, weil damit eine Lücke im Aufenthaltsrecht geschlossen wird.

Fakt ist: dass Männer mit deutscher Staatsangehörigkeit oder unbefristetem Aufenthaltsrecht, die Vaterschaft für ein ausländisches Kind anerkennen, um beim Kind den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit zu begründen, so dass damit Familiennachzug möglich ist. Das ist ein durchaus florierendes Geschäft, wobei es naturgemäß ein großes Dunkelfeld gibt. Wenn jetzt ein Anlass für Missbrauch vermutet werden kann, ist die Vaterschaftsanerkennung nur bei vorheriger Zustimmung der Ausländerbehörde möglich. Das heißt, das Standesamt kann die entsprechende Eintragung eines „Vaters“ entsprechend zurückweisen.

DNA-Abgleich sinnvoll

Am einfachsten wäre es, wenn man in den in der Sache berechtigten Gesetzentwurf noch den Zwang zum DNA-Abgleich einbauen würde. Es wäre bürokratieärmer, leichter zu handhaben und hätte zugleich einen präventiven Aspekt und Zweifel an der Vaterschaft können nicht mehr auftreten. Macht man den Abgleich nicht, liegt es letzten Endes im Ermessen der Ausländerbehörde, die häufig genug völlig überlastet ist, ob sie sich der Mühe unterzieht eine Anerkennung zu überprüfen. Der Schritt ist richtig, aber ob er letzten Endes praxistauglich ist, wird sich zeigen.

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Hans-Jürgen Irmer
Hans-Jürgen Irmer
Herausgeber Wetzlar Kurier

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Aktuelle Ausgabe29.06.