SPD für kalte Enteignung von
Immobilien-Eigentümern

Es war nur eine kleine Meldung in der „Frankfurter Rundschau“, dem Blatt, das der SPD politisch vergleichsweise nahesteht, die es aber in sich hatte. Die südhessische SPD hat aktuell ein neues Bodenrecht gefordert. Für unbebaute Grundstücke mit bestehendem Baurecht soll eine zusätzliche „Gewerbesteuer C“ entrichtet werden. Sicherlich wäre es grundsätzlich wünschenswert, wenn so manche Baulücke, die es in Städten und Gemeinden gibt, im Sinne der Ressourcenschonung und von weniger Flächenverbrauch verstärkt für Bau- und Wohnzwecke genutzt werden könnte. Gerade im ländlichen Raum aber gibt es so manches Grundstück, das seit Jahren im Familienbesitz ist, erworben wurde, um den Kindern oder Enkeln die Möglichkeit zu geben, einmal ein Haus darauf zu errichten. Die Wertanlage des „kleinen Mannes“.

Wenn man nach SPD-Vorstellungen darauf künftig eine mehr oder weniger starke anders genannte Spekulationssteuer zahlen soll, dann wird manch ein Eigentümer aus finanziellen Gründen sein Grundstück verkaufen müssen. Ein erheblicher Eingriff in die individuelle Entscheidungsfreiheit. Noch grotesker stellt sich allerdings das von der südhessischen SPD angestrebte Eigentumsmodell dar, bei dem die Steigerung des Bodenwertes „allein der Gemeinde anheimfallen“ soll und nicht den jeweiligen Immobilieneigentümern. Mit anderen Worten, wenn jemand vor 20 Jahren in einem Neubauviertel ein Haus gebaut hat, hat sich in dieser Zeit natürlich der Bodenwert erhöht und damit der Wert der Immobilie. Soll diese Immobilie nunmehr verkauft werden, möchte die SPD, dass die Differenz zwischen dem damals bezahlten Bodenpreis und dem heute errechneten nicht mehr dem Verkäufer zugutekommt, sondern dem Staat.

Eine kalte Enteignung, denn der Verkäufer, der sich entschließt, eine neue Immobilie zu erwerben und dafür auch zusätzliche Grunderwerbssteuern zahlt, rechnet natürlich beim Kauf einer neuen Immobilie mit dem Erlös aus dem Verkauf der alten. Wenn er also einen rechnerischen Mehrerlös aufgrund der Wertsteigerung über 20 Jahre hinweg in Höhe von beispielsweise 100.000 Euro erzielen würde, muss er diesen nach den Vorstellungen der SPD an die jeweilige Gemeinde abführen. Kalte Abzocke derjenigen, die sich mit viel Fleiß, Eigenleistung und Leistungsbereitschaft eine kleine Immobilie geleistet haben. An diesem Beispiel kann man erkennen, wie weit die SPD von der Lebenswirklichkeit entfernt ist.

Aktuelle Ausgabe4/2024