Gelten für Abgeordnete andere Gesetze?


Leihmutterschaft verboten

Aus gutem Grund ist in Deutschland die Leihmutterschaft verboten, um einerseits Frauen vor Ausbeutung zu schützen und um andererseits das Kindeswohl, zumindest in aller Regel, sicherzustellen, denn Kinder benötigen Vater und Mutter. Es ist gerade die Mutter, die aufgrund der Geburt eine besonders enge Beziehung zum Kind hat, da während der Schwangerschaft Zellen des Kindes in den Körper der Mutter wandern und umgekehrt, es also eine entsprechend intensive Verbindung gibt, die man nicht einfach kappen kann. Formal ja, biologisch nein. Und was das mit einem Kind macht, wenn es der wärmenden Obhut der Mutter entrissen wird, kann man nur erahnen. Untersuchungen und Studien jedenfalls zeigen, dass Kinder sehr häufig unter dem Trauma des Verlassenwerdens leiden, dass es schwieriger für sie ist, Verbindungen aufzubauen und dass die Selbstmordrate von diesen Kindern dreimal so häufig ist wie bei Kindern, die mit Mutter und Vater aufwachsen. All dies will man in Deutschland nicht zur Kenntnis nehmen, zumindest in Teilen.

Sonderrechte?

Die Bild-Zeitung titelte kürzlich „Babyglück bei Hendrik Streeck“. Sie berichtete darüber, dass Hendrik Streeck (CDU), der Drogenbeauftragte der Bundesregierung, und seine Ehemann Paul Zubeil, beide im Alter von 48 und 50 Jahren, Eltern geworden seien. Das Kind sei im US-Bundesstaat Idaho zur Welt gekommen. Sie seien, so die beiden, überglücklich über die Geburt ihres Sohnes. In den USA gibt es kein Verbot der Leihmutterschaft, in Deutschland schon. Und es stellt sich die Frage, wie das juristisch zu werten ist, wenn ein deutscher Bundestagsabgeordneter unter Umgehung bestehender Gesetze mit seinem Partner „Vater“ geworden ist, denn Eizellspende und Leihmutterschaft sind nun einmal verboten.

Neben der juristischen Frage, neben der Frage nach der Vorbildfunktion eines Abgeordneten des Deutschen Bundestages, stellt sich die Frage nach der Mutter und nach der Höhe des Betrages, der vermutlich gezahlt worden ist, um in den Besitz des Kindes zu kommen. Das Kind als Ware bestellt und in den USA abgeholt. Die CDU hat sich in ihren Programmen zu Recht stets gegen die Leihmutterschaft ausgesprochen. Deshalb gibt es dort auch nur gefühlt eine Art betretenen Schweigens. Um es unmissverständlich auszudrücken, für eine gesunde und emotionale Entwicklung eines Kindes sind Vater und Mutter alternativlos, wohlwissend, dass es im realen Leben natürlich auch dort Probleme gibt.

Über den Autor

Hans-Jürgen Irmer
Hans-Jürgen Irmer
Herausgeber Wetzlar Kurier
Aktuelle Ausgabe6/2026