Berlin

Afghanischer Vergewaltiger nach Justizpanne frei

Ein Afghane wurde vor wenigen Monaten wegen Vergewaltigung zu sieben Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Das Urteil im Prinzip völlig angemessen.

Weil ein Richter am Landgericht es allerdings versäumt hat, ein Verhandlungsprotokoll zu verfassen, hat das Kammergericht entschieden, dass der Afghane freikommen muss.

Irres Urteil

Wohlwissend, dass der kriminelle Afghane seiner Ex-Frau, die er vergewaltigt hatte, Rache angedroht hat, ist er wieder auf freiem Fuß. Die Frau ist an einen vermeintlich sicheren Ort gebracht worden mit allen sich daraus ergebenen negativen Konsequenzen für die Frau selbst, aber auch für den Steuerzahler. Ein normaler Bürger stellt sich die Frage, wieso kann so jemand nicht sofort in eine Abschiebehaft eingewiesen werden, um mit dem nächsten Flieger nach Afghanistan zurückgeführt zu werden? Es sind diese Fälle, die einen an der Justiz und staatlicher Organisation verzweifeln lassen.

Über den Autor

Hans-Jürgen Irmer
Hans-Jürgen Irmer
Herausgeber Wetzlar Kurier
Aktuelle Ausgabe6/2026