Berlin

CDU-Justizsenatorin stoppt Benachteiligung für Deutsche

Rot-Rot-Grün hat im Jahr 2021 eine Vorschrift im Bundesland Berlin erlassen, wonach 40 Prozent der zu einem Bewerbungsgespräch einzuladenden Staatsanwaltschaftsanwärter einen Migrationshintergrund haben müssen, auch wenn es deutlich mehr deutsche Bewerber mit besseren Noten gibt.

Eine klare Abkehr vom Leistungsprinzip, eine Quotierung nach Herkunft, die aus Sicht der Justizsenatorin Felor Badenberg, selbst mit Migrationshintergrund, als verfassungswidrig gebrandmarkt wurde.

Quoten, gleich welcher Art auch immer, mit Ausnahme der Behindertenquote, haben nirgendwo eine Daseinsberechtigung. Im Übrigen führen Quoten auch zu Leistungsabbau, zur Demotivation derer, die nicht zum Zuge gekommen sind, und sie benachteiligen objektiv sogenannte „Biodeutsche“. Man muss der im Iran geborenen Justizsenatorin dankbar sein, dass sie zu Leistung und Qualifikation zurückkehrt, natürlich unter heftigen Attacken der sogenannten Gutmenschen von Linken, Grünen und Ausländerverbänden. Es gibt sie noch, Politiker mit Rückgrat.

Über den Autor

Hans-Jürgen Irmer
Hans-Jürgen Irmer
Herausgeber Wetzlar Kurier
Aktuelle Ausgabe6/2026