
13.775 Tatverdächtige unter 14 Jahren
Strafmündigkeit heruntersetzen – Jugendarrest verstärken
Es sind Zahlen, die einfach nur erschütternd sind, wenn man überlegt, dass im Jahr 2024 laut polizeilicher Kriminalstatistik deutschlandweit 13.775 Kinder gezählt wurden, die einer Gewalttat verdächtigt waren. So viele wie seit Beginn der Aufzeichnungen im Jahr 2010 nicht mehr. Tendenz steigend, da kriminelle Netzwerke mittlerweile erkannt haben, dass sie die Kinder gefahrlos für Gewalttaten einsetzen können, da diese juristisch gesehen, sofern sie unter 14 Jahren sind, nicht belangt werden können.
Aktuell stößt die Polizei in Leipzig an ihre Grenzen. Es gibt dort eine „Kinder- und Jugendbande“, die Raubdelikte, Diebstähle begeht. Auf ihrem „Konto“ stehen Körperverletzungen oder auch die Beschädigung eines jüdischen Cafés. Sie alle können nicht belangt werden, weil sie jünger als 14 Jahre alt sind.
Strafmündigkeit heruntersetzen?
Wegen dieser Entwicklung gibt es die Debatte darüber, ob die Strafmündigkeit von Kindern heruntergesetzt werden kann, soll und muss. Bundesjustizministerin Hubig (SPD) hat sich dagegen ausgesprochen, weil das Strafrecht kein Allheilmittel sei. Letzteres wird man prinzipiell nicht bestreiten, aber es kann durchaus präventive Wirkung haben. Ich kann mich noch gut an einen Fall erinnern, wo wir mit Pro Polizei Wetzlar die JVA in Wiesbaden besucht haben. Dort saßen seinerzeit Jugendliche im Alter von bis zu maximal 25 Jahren. Wir wurden im Vorfeld von der Leiterin eines Jugendtreffs gefragt, ob bei dieser Fahrt, die öffentlich ausgeschrieben war, auch vier Jugendliche aus ihrem Umfeld mitfahren könnten, was wir damals selbstverständlich gerne zugesagt haben, nicht wissend, was für Probanden wir dabeihatten
Sie haben sich alle ordentlich benommen, hatten auch die Gelegenheit, im Gefängnis in Wiesbaden Gespräche mit Insassen zu führen. Einige Wochen später rief die Leiterin des Jugendtreffs an, bedankte sich für die Mitfahrgelegenheit der Jugendlichen und fügte hinzu, dass diese Jugendlichen geläutert nach Hause gekommen seien. Ihre unmissverständliche Aussage: „Dort wollen wir nie hin.“ Lektion gelernt. Prävention im besten Sinne des Wortes.
Deshalb bedarf es verstärkter juristischer Bemühungen, die Strafmündigkeit auf ein Alter von 12 Jahren abzusenken. Und zwar nicht, um Kinder anschließend wie Schwerverbrecher behandeln zu können, sondern immer in der angemessenen pädagogisch sinnvollen Form. Man muss aber deutlich machen, dass Grenzen überschritten worden sind. Wenn Jugendliche aus ihrem Umfeld beispielsweise für vier Wochen einmal herausgenommen werden und die Zeit in einem Jugendarrest verbringen müssen, nicht zu vergleichen mit einer Justizvollzugsanstalt, aber durchaus mit ähnlichen freiheitsentziehenden Maßnahmen, könnte dies im Sinne der weiteren Lebensentwicklung durchaus ertragreicher sein als irgendwelche Schulungen, Sozialstunden oder Betreuungsmaßnahmen. Es dürfte eine gewisse Schockwirkung haben, wenn die Zellentür sich schließt, das Handy weg ist, kein Fernseher zu Verfügung steht, aber dafür viel Literatur. Lesen bildet.
An Opfer denken
Es ist dem „Weißen Ring“, gegründet vom damaligen „XY ungelöst“-Chef Eduard Zimmermann, an dieser Stelle einmal Dank zu sagen, der sich seit Jahrzehnten um die Opfer kümmert, die häufig genug bei der Gesamtbetrachtung zu kurz kommen. Einem Opfer ist es in letzter Konsequenz egal, ob er von einem 13-Jährigen oder einem 15-Jährigen angegriffen, verletzt oder beraubt wird. Auch hier gibt es im Übrigen noch gesetzlich zu regelnden Handlungsbedarf. Das Problem heute ist, die Staatsanwaltschaft ermittelt logischerweise bei unter 14-Jährigen nicht. Man kann als Geschädigter zwar zivilrechtlich gegen Täter vorgehen, auch Kinder können zur Zahlung von Schmerzensgeld verpflichtet werden. Allerdings müssen die Betroffenen in einem zivilrechtlichen Verfahren selbst die Beweise vorlegen. Sie müssen darüber hinaus finanziell in Vorleistung gehen. Das wiederum schreckt Geschädigte häufig genug ab, von den langen Verfahren in der deutschen Justiz ganz zu schweigen.
Kurzum: Hier ist Handlungsbedarf, denn wenn sich kriminelle Strukturen in einem Menschen verfestigen, dann sinkt die Chance der Resozialisierung. Ich kann mich gut an ein Gespräch mit dem ehemaligen Leiter der Justizvollzugsanstalt Rockenberg (dort sitzen in der Regel die etwa 16- bis 21-Jährigen ein), Dr. Fleck, ein hoch engagierter JVA-Leiter, erinnern, der uns bei einem Pro-Polizei-Besuch erklärte, dass die jungen Leute viel zu spät kommen, weil sie praktisch alle schon mehrere nicht unerhebliche Straftaten auf dem Kerbholz hätten. Und damit sinke die Chance der Resozialisierung. Er vertrat, wie ich finde zu recht, die Auffassung, dass man schon bei einem ersten oder zweiten Delikt ein Stopp-Signal aufstellen müsse. Er hatte recht, und das gilt aktueller denn je.




