Angriff auf die Meinungsfreiheit

Wohnungskauf nach Gesinnungs-TÜV!?

Es gibt aktuell einen scheinbar unspektakulären Referentenentwurf aus dem Bauministerium von Verena Hubertz (SPD) zum Thema „Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts“. Darin sind viele Änderungen des Baurechts enthalten, durchaus sinnvolle, zum Beispiel die Änderung, dass man Immobilienbesitzer leichter enteignen kann, wenn sie ihrer Verpflichtung nicht nachkommen, sogenannte Schrott-Immobilien wieder instand zu setzen. So besteht dann leichter die Möglichkeit, diese zu enteignen.

Jeder kennt das Problem leerstehender, verwahrloster Immobilien, die häufig ein Schandfleck für das Stadtbild sind. Auch in Wetzlar gab und gibt es die eine oder andere Ecke.

Über das Ziel hinausgeschossen

Kommunen soll darüber hinaus das Recht eingeräumt werden, bei einem Verdacht auf verfassungsfeindliche Bestrebungen eines potenziellen Käufers beim Verfassungsschutz sowie beim Bundeskriminalamt Erkundigungen über diesen einzuholen und bei hinreichender Verdachtslage ein Vorkaufsrecht zu erhalten, also die Immobilie selbst erwerben zu können. Merke: Bei einer Verdachtslage! Es reicht laut Gesetzentwurf der Verdacht verfassungsfeindlicher Bestrebungen aus. Was sind diese Bestrebungen? Sie sind „gekennzeichnet durch ein aktives, nicht notwendig kämpferisch-aggressives oder illegales Vorgehen zur Realisierung ihrer Ziele. Sie müssen objektiv geeignet sein, über kurz oder lang politische Wirkungen zu entfalten.“

Willkür wird das Tor geöffnet

Es wird also selbst eingeräumt, dass es nicht nötig ist, kämpferisch-aggressiv gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung aufzutreten. Es wird eingeräumt, dass man noch nicht einmal illegal irgendetwas machen muss. Es reicht aus, wenn der Verfassungsschutz (der politisch von den jeweiligen Landesinnenministerien geführt wird) den Eindruck (!) erhalten hat, diese Bestrebungen könnten auf Dauer eine wie auch immer geartete „politische Wirkung“ entfalten. Das heißt, der Verfassungsschutz blickt ohne Rechtsgrundlage, ohne handfeste Beweise in die Zukunft. Es könnte ja eventuell irgendwann etwas kommen.

Gesinnungs-TÜV

Laut Gesetzentwurf soll der Gemeinde beim Kauf von Grundstücken ein Vorverkaufsrecht zugestanden werden, wenn die „sozial stabile Bewohnerstruktur“ oder „die Eignung des Gebiets zur Befriedigung der sozialen und kulturellen Bedürfnisse der Bevölkerung“ bedroht seien. Das heißt, wenn ein Kaufinteressent einer Immobilie oder eines Grundstückes falsche Ansichten vertritt, kann die Kommune dem Interessenten zuvorkommen und selbst kaufen. Geht es nach Verena Hubertz soll im Verfassungsschutzgesetz der Paragraf 20 geändert werden. Er soll die Übermittlung personenbezogener Daten an inländische Stellen in Zukunft auch „zur Durchführung der Prüfung eines Vorkaufsrechts“ ermöglichen.

Datenschutz ausgehebelt

Danach darf die Gemeinde prüfen, ob der Käufer den subjektiven Tatbestand des Vorkaufsrechts auch erfüllt. Und deshalb ist die Gemeinde auf die Auskünfte der Sicherheitsbehörden angewiesen. Das heißt, sie wird ermächtigt, entsprechende Informationen durch das Bundeskriminalamt einzuholen. Wohlgemerkt, der subjektive Tatbestand! Es geht nicht um eine objektive Faktenlage. Mit anderen Worten, wer unliebsame Meinungsäußerungen (Delegitimierung des Staates, was immer das auch ist) tätigt, könnte perspektivisch ein Problem bekommen, denn diese Äußerungen werden ja auch von den Denunziationshotlines, die es mittlerweile in Deutschland skandalöserweise gibt, genutzt, um Meldestellen zu informieren, die wiederum mit staatlichen Stellen zusammenarbeiten.

Wohlgemerkt, es geht nicht um Tatsachenbehauptungen. Es geht um legale Kritik, es geht um Meinungsfreiheit. Man kann nur hoffen, dass die Experten der Union im Bundestag diesen Pferdefuß erkennen und ihn ersatzlos streichen, denn er ist ein ungeheuerlicher Vorgang gegen die Niederlassungsfreiheit des Einzelnen. Er ist auch der klare Versuch, Meinungsvielfalt einzugrenzen, damit das eigentlich notwendig zu Sagende nicht mehr öffentlich gesagt wird, weil man sich nicht mehr traut. Verlierer ist die Demokratie.

 

Über den Autor

Hans-Jürgen Irmer
Hans-Jürgen Irmer
Herausgeber Wetzlar Kurier

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