Unglaublich
SPD beharrt auf Parität bei Wahlrechtsreform,
obwohl Verfassungsgerichte entsprechende Gesetze gekippt haben
Die Veränderung des Wahlrechts, die die Ampel-Regierung gegen allen Widerstand durchgeboxt hatte, führte im Endergebnis bei der Bundestagswahl dazu, dass über 20 Abgeordnete, die ihren Wahlkreis direkt gewonnen hatten, nicht in den Bundestag einziehen konnten. Eine einmalige Situation, die aber von Experten vorausgesagt war. Ergo politischer Bedarf bezüglich der Änderung des Wahlrechts.
SPD reitet totes Pferd
Am Internationalen Frauentag hat die Bundesvorsitzende der SPD, Bärbel Bas, erklärt, wenn es zu einem neuen Wahlrecht komme, dann könne dies nur mit Parität verabschiedet werden.
Rechtswidrig
Die Länder Thüringen und Brandenburg hatten vor einigen Jahren entsprechende Paritätswahlgesetze mit rot-grün-linker Mehrheit beschlossen und mussten bei den beiden Landesverfassungsgerichten eine erhebliche Niederlage einstecken. Diese Gesetze waren schlicht verfassungswidrig.
Gründe für Verfassungswidrigkeit
Bürger, so die Urteile, seien in ihrem passiven Wahlrecht verletzt, weil sie sich nur noch auf jeden zweiten Listenplatz bewerben könnten. Verletzt sei auch das Recht der Parteien, ihr Personal frei auszuwählen. Benachteiligt würden vor allem die Parteien mit einem besonders hohen Männeranteil. Das traf im konkreten Fall auf die klagende AfD zu, dürfte aber partiell auch auf die FDP zutreffen. CSU-Landesgruppenchef Hoffmann fügte inhaltlich zutreffend hinzu, dass dies auch einen erheblichen Eingriff in die Organisationsfreiheit der Parteien darstelle.
Nach der Parität kommen weitere Quoten
Verfassungsrechtlerin Monika Polzin hat in der NZZ zu dieser Thematik völlig zutreffend formuliert, dass das Grundgesetz nicht vorsehe, dass der Bundestag ein verkleinertes Abbild der Wahlbevölkerung darstelle. Wer Geschlechterparität im Parlament gesetzlich vorschreibe, öffne eine Tür, die sich nur schwer wieder schließen lassen werde. Denn natürlich wird es sofort Überlegungen bezüglich weiterer Kategorien wie Alter, sexuelle Orientierung, Herkunft oder Religionszugehörigkeit geben.
Reaktionäres Verständnis von Demokratie
Wenn man dies konsequent zu Ende denkt, ist das ein rückständiges identitäres Verständnis von Demokratie, ein reaktionäres, denn aus der Zeit der Stände ist man doch eigentlich heraus, wonach jeder nach seiner Qualität, nach seinem Engagement die prinzipielle Chance hat, sich um ein Bundestags- oder Landtagsmandat zu bewerben, und zwar völlig unabhängig davon, ob er schwarz oder weiß ist, homosexuell oder heterosexuell, Mann, Frau, Atheist oder Verfechter einer Religion, welcher auch immer. Diese individuelle Freiheit würde erheblich bei einer Parität oder sich daraus logischerweise folgenden Quotendebatte massiv eingeschränkt und ist damit grundgesetzwidrig.



