
Pro Polizei Wetzlar begrüßt
Ausstattungsoffensive in Hubschrauber und Drohnen
Als ausgesprochen positiv wertete der geschäftsführende Vorstand Hans-Jürgen Irmer, seine beiden Stellvertreterinnen Heike Ahrens-Dietz und Lisa Schäfer, Schatzmeister Holger Viehmann und Schriftführer Horst Kasperski die Absicht des Landes Hessen, gemeinsam mit Thüringen sechs neue Polizeihubschrauber anzuschaffen. Vier davon für die Polizeifliegerstaffel in Egelsbach, die sich Pro Polizei selbst im letzten Jahr habe anschauen können. Eine tolle Truppe, die damals schon darauf hinwies, dass die Maschinen so langsam in das Rentenalter kommen.
Die jetzt geplanten Neubeschaffungen bedeuten einen Quantensprung, denn künftig sind Rettungseinsätze mit Winden und gleichzeitiger Nutzung des Wärmebildkamerasystems unter simultaner Bildübertragung in eine Leitstelle möglich. Auch die Löschwasserkapazität werde erhöht. Verletzte können besser befördert werden und die Fortschritte im Instrumentenflug erlauben Flüge auch bei schwierigeren Wetterbedingungen. Positiver Nebenaspekt, Emissionen von Lärm und Schadstoffen werden verringert.
Hessens Innenminister Professor Robert Poseck wies bei der Gelegenheit darauf hin, wie wichtig Polizeihubschrauber bei schwierigen Lagen sind. So hätten beispielsweise bei der Flutkatastrophe im Ahrtal in den ersten 24 Stunden mehr als 200 Menschen gerettet werden können, oder auch bei Großlagen. Aus Sicht von Pro Polizei auch positiv der Ausbau eigener Drohnenkapazitäten und die Erweiterung der Fähigkeiten zur Drohnenabwehr.
Neue Rechtsmöglichkeiten
Im Kampf gegen das Verbrechen müsse man der Polizei all das rechtlich an die Hand geben, was irgendwie machbar sei. Darüber war man sich im Vorstand von Pro Polizei einig. Deshalb unterstütze man die Reform des Polizeirechtes von der elektronischen Aufenthaltsüberwachung über den Unterbindungsgewahrsam bis hin zum Bodycam-Einsatz in Wohnungen, der Strafverfolgung bei Verstößen gegen Aufenthaltsverbote und den erweiterten Einsatz von Videoschutzanlagen. Das Gleiche gelte für den erweiterten Einsatz der Fußfessel, für die Verlängerung der Präventivhaft bei der Gefahr schwerwiegender Verstöße, um nur einige Beispiele zu nennen. Insgesamt in der Summe ein guter Wurf.




