Sieg für die Meinungsfreiheit

Man darf einen Mann „Mann“ nennen,
auch wenn dieser sich als Frau interpretiert

Das Selbstbestimmungsgesetz in Deutschland ist derart hanebüchen, dass der Rest der Welt über diesen queeren Unsinn nur noch den Kopf schüttelt. Ein Gesetz, das von der neuen Bundesregierung abgeschafft werden müsste, aber dafür fehlt es an Mehrheiten. Ein Gesetz, nach dem man - überspitzt formuliert - jährlich das Geschlecht wechseln und es bei Strafe im Deutschen Bundestag in der letzten Legislaturperiode untersagt war, einen Mann „Mann“ zu nennen, weil dieser darauf bestand, eine Frau zu sein. Es ging um einen Grünen, der über den Listenplatz der Frauen Einzug in den Deutschen Bundestag gehalten hatte.

Im konkreten Fall hatte Julian Reichelt von „Nius“ den Neo-Nazi Sven Liebich als Mann bezeichnet, der sich jetzt Marla-Svenja Liebich nennt und in Frauenkleidern mit Handtasche unterwegs ist. Aus Sicht von Liebich, so die Kurzfassung, sei das eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechtes und geeignet, ihn bloßzustellen und in der Lebensrealität zu verunsichern. Das Landgericht Berlin hat jedoch unmissverständlich erklärt, dass die Aussage „Mann ist Mann“ vom Recht des Antraggegners auf Meinungsfreiheit gedeckt ist. Damit ist der Verweis auf das Selbstbestimmungsgesetz, nämlich einen generellen Maulkorb gegen biologische Tatsachenbehauptungen zu erwirken, gescheitert.

Das Gericht, so Joachim Steinhöfel, der Reichelt in dem Verfahren vertreten hat, habe damit der ideologischen Instrumentalisierung von Identitätsbegriffen eine klare Absage erteilt. Und er fügte hinzu: „Wer juristisch erzwingen will, dass die Öffentlichkeit biologische Realität nicht mehr benennen darf, stellt sich gegen den freiheitlichen Diskurs und ist ein erklärter Gegner der Meinungsfreiheit. Er instrumentalisiert individuelle Schicksale für seinen ideologischen Kreuzzug“, so Steinhöfel. Die Entscheidung stelle klar, dass das Selbstbestimmungsgesetz kein Zensurgesetz darstellen dürfe. Das war doch mal ein vernünftiges Urteil.

Über den Autor

Hans-Jürgen Irmer
Hans-Jürgen Irmer
Herausgeber Wetzlar Kurier
Aktuelle Ausgabe5/2026