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Meinungsfreiheit schützen – Meinungsvielfalt fördern

Wenn im letzten Jahr in einer Umfrage des Instituts für Demoskopie Allensbach gerade einmal 46 Prozent der Befragten in Deutschland erklärten, „man kann frei reden“, so ist dies die Bankrotterklärung der Demokratie, zumal wenn man weiß, dass im Jahr 1991 auf die gleiche Frage dieser Wert bei 78 Prozent lag. Ein massiver Vertrauensverlust in demokratische Instanzen. Ein Verlust in die Demokratie, ein Verlust von Vertrauen damit auch in die Parteien, die letzten Endes in unterschiedlichen Konstellationen verantwortlich sind für eine solche Entwicklung.

Berliner Erklärung zur Meinungsfreiheit

Es hat deshalb vor kurzem einen Aufruf von namhaften Wissenschaftlern, Publizisten, Professoren, Soziologen, Anwälten, Journalisten und vielen anderen „Hochkarätern“ gegeben, die vor einer zunehmenden Einschränkung des freien öffentlichen Diskurses in Deutschland warnen. Das Menschenbild des Grundgesetzes gehe vom eigenverantwortlich handelnden Staatsbürger aus. Meinungsfreiheit bedeute die Freiheit, gerade auch im öffentlichen Gespräch Themen zu erkunden, Sachverhalte zu erkennen oder sich bei all dem zu irren, und zwar ohne Angst vor Sozialstrafen aller Art. Es gibt ein grundlegendes Urteil des Bundesverfassungsgerichtes aus dem Jahr 1958 zum Thema Meinungsfreiheit, die für die freiheitlich demokratische Grundordnung Deutschlands, so das wörtliche Zitat, „schlechthin konstituierend“ ist. Dieser Grundpfeiler der Demokratie stehe massiv unter Druck.

Ebenen der Ausgrenzung

1. Vielfach dokumentiert sind Ausladungen von Vorträgen oder Diskussionsforen sowie die soziale Ächtung und berufliche Vernichtung bei unerwünschten Meinungsäußerungen.

2. Die um sich greifende Verwendung von ausgrenzenden Kampfbegriffen vom allfälligen „Nazi“ und „Rassisten“ über den Verschwörungstheoretiker engten eine Pluralität von Sichtweisen ein. Unscharfe und doch scharf angreifende Begriffe wie „Hass und Hetze“ oder „Menschenfeindlichkeit“ würden im öffentlichen Raum dominieren. Selbst Positionen, die vor wenigen Jahren noch als konservativ oder liberal galten, würden heute als „rechtsextrem“ gebrandmarkt.

3. Man müsse sich heute zunehmend dafür entschuldigen, wenn man mit Personen spreche und für deren Positionen in Haftung genommen werde, auch wenn man sie nicht teile. Dies sei nichts anderes als die berüchtigte Kontaktschuld.

4. Durch aktivistisch auftretende Wissenschaftler oder ideologisch geprägte Forschung werde die Trennlinie zwischen Politik und Wissenschaft bewusst verwischt. Dies führe zu dem irreführenden Eindruck, politische Ziele seien aus wissenschaftlichen Erkenntnissen ableitbar und nicht nach dem Willen demokratischer Bevölkerungsmehrheiten auszugestalten.

5. Der gebührenfinanzierte Öffentlich-Rechtliche Rundfunk verstoße anhaltend gegen Ausgewogenheit der Berichterstattung. Und deshalb weiche die veröffentlichte Meinung immer wieder klar von der öffentlichen Meinung ab.

Die rechtliche Einengung des Sagbaren

1. Die Ausweitung des Tatbestandes der Beleidigung von Personen des politischen Lebens, im Jahr 2021 eingeführt, hat zu Fällen unverhältnismäßiger Rechtsanwendung geführt („Schwachkopf“-Beispiel/ Robert Habeck).

2. Aktionstage gegen „Hass im Netz“ sollen erklärtermaßen der Abschreckung dienen.

3. Der Staat finanziert zahlreiche Meldestellen, die den Auftrag haben, Meinungsäußerungen auch „unterhalb der Strafbarkeitsgrenze“ zu dokumentieren. Das hat mit Demokratie nichts mehr zu tun.

4. Die im Zusammenhang mit den Protesten gegen die Corona-Maßnahmen 2021 eingeführte Kategorie der „verfassungsschutzrechtlich relevanten Delegitimierung des Staates“ durch den Verfassungsschutz ist weit im Vorfeld wirklicher Verfassungsfeindlichkeit geeignet, die Meinungsvielfalt weiter einzuschränken.

5. Das 2014 ins Leben gerufene Programm „Demokratie leben“ hat mittlerweile ein jährliches Budget von rund 200 Millionen Euro und versucht, die Bandbreite der als „sagbar“ wahrgenommenen Meinungsäußerungen in eine als „politisch korrekt“ empfundene Richtung zu verzerren.

6. Die staatliche Förderung von Faktenchecker-Organisationen hebt die notwendige Unterscheidung zwischen Staat und privaten Medienakteuren auf und unterminiert die Meinungsvielfalt, indem die Neutralität des Staates in Frage gestellt wird.

7. Seit April 2024 fällt mit der Neuerung der Disziplinarverfügung der langwierige Disziplinarklageweg weg. Wenn ein Beamter nur unter Verdacht stand, möglicherweise Extremist zu sein, musste der Staat in der Vergangenheit nachweisen, dass ein Beamter sich aktiv gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung einsetzt. Heute ist die Beweislast umgekehrt. Auch dies hat mit Demokratie nichts mehr zu tun.

Forderungen

1. Aus Sicht der Initiatoren ist erstens der Tatbestand der Beleidigung von Personen des öffentlichen Lebens abzuschaffen. Es muss zum Grundsatz des gleichen Ehrschutzes für Jedermann zurückgekehrt werden.

2. In einer freien Gesellschaft muss jeder mit jedem reden können. Allein schon das Konzept der Kontaktschuld ist einer liberalen Gesellschaft unwürdig.

3. Die faktische Beweislastumkehr im Beamtenrecht ist zurückzunehmen.

4. In Verfassungsschutzberichten dürfen keine Meinungsäußerungen (!) aufgenommen werden, die nicht wirklich verfassungsfeindliche Ziele (!) zum Ausdruck bringen.

5. Das Programm „Demokratie leben“ ist ebenso zu beenden wie die staatliche Förderung von Denunziationshotlines.

6. Die staatliche Finanzierung für sogenannte Faktenchecker-Organisationen ist einzustellen.

Diese hier wiedergegebenen Forderungen, die nicht vollständig sind, verstehen sich als ein Appell, nämlich Schutz des freien Wortes durch den Rückzug des Staates aus der Sphäre der Meinungsbildung, durch eine Medienlandschaft mit strukturell garantierter Pluralität und gerade auch durch die Anerkennung der Demokratie, die aus der Vielstimmigkeit von Meinungen und der Möglichkeit von Dissens lebt. Meinungsfreiheit ist prinzipiell das Abwehrrecht des Bürgers gegenüber dem Staat.

Wer eine liberale Demokratie wolle, müsse die freie Rede auf allen Ebenen des politischen Prozesses schützen und kultivieren, so einige wenige Genannte aus der großen Zahl der Gesamtunterzeichner wie Professor Dr. Bolz, emeritierter Professor von Medienwissenschaft, Professor Dr. Ralf Höcker, Rechtsanwalt und Autor, Professor Dr. Werner Patzelt, emeritierter Professor für Politikwissenschaften, Dr. jur. habil. Ulrich Vosgerau, Rechtsanwalt und Publizist, Stephanie Adam, Frauenrechtlerin, Lisa Fitz, Kabarettistin, Vera Lengsfeld, ehemalige DDR-Bürgerrechtlerin, Josef Kraus, ehemaliger Präsident des Deutschen Lehrerverbandes, Professor Dr. Walter Krämer, Ökonom und Statistiker, Professor Dr. Peter Hoeres, Professor für Neueste Geschichte.

So können Sie mitmachen

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Aktuelle Ausgabe07.05.