Beim BSW kommt die Erinnerung an die „DDR“ wieder hoch
Kandidaten müssen Verpflichtungserklärung unterschreiben
Wenn man es überspitzt formuliert, könnte man sagen, früher mussten Soldaten einen Eid auf den „Führer“ leisten, heute müssen Kandidaten des kommunistischen BSW eine sogenannte Verpflichtungserklärung unterzeichnen. Die Wagenknecht-Partei will damit offensichtlich mehr Kontrolle über ihre Parlamentarier erlangen. So mussten jetzt alle Bewerber um einen Platz auf der Landesliste in Sachsen-Anhalt eine „Verpflichtungserklärung für Kandidaten des BSW“ unterzeichnen.
Wer für das BSW kandidieren wolle, so das entsprechende Schreiben, sei verpflichtet, die „programmatischen Ziele, Beschlüsse und politischen Leitlinien der Partei aktiv“ zu vertreten.
Verpflichtungserklärung
„Ich werde mich loyal für die konkrete politische Ausrichtung und die zentralen politischen Vorhaben unserer Partei einsetzen. Dazu gehört insbesondere, das politische Profil des BSW klar zu vertreten und Beschlüsse der zuständigen Parteigremien zu respektieren.“ Und es geht weiter: „Sollte ich nicht bereit oder in der Lage sein, die oben genannten Verpflichtungen einzuhalten, erkläre ich bereits im Vorfeld verbindlich, dass ich im Falle einer Wahl das errungene Mandat unverzüglich niederlegen und damit der Partei zur Verfügung stellen werde.“
Grundgesetzwidrig
Solche apodiktischen Forderungen erinnern an die DDR-Zeit, in der SED-Kandidaten auch entsprechende Treuebekundungen zum Sozialismus abzugeben hatten. Das war für eine Diktatur wie der DDR nicht unbedingt verwunderlich. Aber es ist schon starker Tobak, mit welcher Unverfrorenheit hier ein Angriff auf das Grundgesetz gestartet wird, denn in Artikel 38 des Grundgesetzes heißt es: Abgeordnete werden „in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt“ und „sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen“.
BSW ein Fall für den Verfassungsschutz
Wer so klar erkennbar die Axt an das Grundgesetz legt, ist im Grunde genommen ein Fall für den Verfassungsschutz, denn hier werden rechtsstaatliche Prinzipien ausgehebelt.



