Bundesregierung beschließt Aktionsplan gegen Organisierte Kriminalität:

Zoll und Bundeskriminalamt werden
rechtlich, technisch und personell gestärkt

Der Gemeinsame Aktionsplan enthält wichtige Maßnahmen, um Finanzkriminalität, Geldwäsche, Rauschgiftkriminalität und die damit verbundenen Strukturen der Organisierten Kriminalität noch konsequenter zu bekämpfen. Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, sollen dafür nun die nötigen gesetzlichen Grundlagen geschaffen werden. Zoll und Bundeskriminalamt werden zudem technisch und personell gestärkt.

Bundesfinanzminister Lars Klingbeil:

„Wir sagen der Organisierten Kriminalität den Kampf an. Die Täter betrügen die Allgemeinheit, gefährden Menschenleben und verursachen jedes Jahr Milliardenschäden. Unser Aktionsplan ist eine klare Ansage: Der Rechtsstaat verschärft die Gangart. Wir sorgen dafür, dass die Ermittlungsbehörden die Täter an der empfindlichsten Stelle treffen: beim Geld. Was aus dubiosen Quellen kommt, kann künftig viel schneller eingezogen werden. Das gilt für Bargeld, für Luxus-Autos und Häuser. Wir verstärken die Finanzermittlungen, um an Hintermänner zu kommen und kriminelle Netzwerke zu zerschlagen. Zoll und BKA können dafür künftig gegenseitig auf Daten zugreifen und künstliche Intelligenz einsetzen, um Täter zu identifizieren und große Datenmengen zu durchforsten. Im Kampf gegen Geldwäsche und Drogenhandel schaffen wir gemeinsame Analysezentren und gemeinsame Ermittlungsgruppen.“

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt:

„Organisierte Kriminalität ist ein knallhartes, skrupelloses Geschäftsmodell. Und genau deshalb gehen wir konsequent ans Geld – mit voller Kraft, schnell, strikt und systematisch. Wenn plötzlich Millionen auftauchen und niemand erklären kann wo sie herkommen, dann muss der Staat handeln. Wir schauen ganz genau hin, sichern, überprüfen und ziehen illegal verdientes Geld am Ende konsequent ein. Deshalb stärken wir das BKA – personell wie strukturell: Mit mehr Personal, mehr Befugnissen und mehr Durchsetzungskraft.“

 

Kernpunkte des Gemeinsamen Aktionsplans sind:

  • Verbesserung des Informationsaustauschs der Strafverfolgungs- und Sicherheitsbehörden des Bundes und Schaffung weiterer Analysebefugnisse – etwa für die automatisierte Datenanalyse und für den biometrischen Internetabgleich
  • Gezielte Finanzermittlungen nach dem „follow the money“-Ansatz sowie neue Möglichkeiten zur Einziehung bzw. Sicherstellung von verdächtigen Vermögenswerten
  • Stärkung der Geldwäscheermittlungen – etwa durch Schaffung eines gemeinsamen Kompetenzzentrums von Bundeskriminalamt und Zoll sowie eines Ermittlungszentrums Geldwäsche beim Zoll
  • Fokus auf die ganzheitliche Bekämpfung der internationalen Rauschgiftkriminalität – etwa durch die Schaffung eines gemeinsamen Analyse- und Auswertezentrums „Rauschgift“ von Zollkriminalamt und Bundeskriminalamt sowie darauf aufbauend einer Gemeinsamen Ermittlungsgruppe Rauschgift
  • Bessere personelle Ausstattung von Sicherheitsbehörden und Justiz

Über den Autor

Hans-Jürgen Irmer
Hans-Jürgen Irmer
Herausgeber Wetzlar Kurier

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