Antifa-Verbot im Bundestag abgelehnt

Es dürfte der falsche Absender gewesen sein, der dazu geführt hat, dass ein Prüfungsantrag auf ein Antifa-Verbot keine Mehrheit im Deutschen Bundestag bekommen hat. Antragsteller war die AfD, die diese Prüfung beantragt hatte, weil die Antifa-Gruppen, auch wenn dies in der Sache rechtlich ohne jeden Zweifel schwierig ist, eine gewaltorientierende Haltung an den Tag legen und ausdrücklich auch Angriffe gegen kritische Infrastrukturen Deutschlands als Teil der Auseinandersetzung betrachten.

Wie nicht anders zu erwarten, wurde dieser Antrag mit den Stimmen aller anderen Fraktion abgelehnt. Es zeigt sich einmal mehr die Unvernunft in vielen deutschen Parlamenten, Anträge von Parteien nur deshalb abzulehnen, weil sie von A oder B kommen. Es mag im Einzelfall vernünftige Anträge der SED/Linkspartei geben. Diesen sollten man ebenso zustimmen wie im Einzelfall dem ein oder anderen AfD-Antrag. Nur weil der Antrag aus bestimmter Feder stammt, muss der Inhalt ja nicht automatisch schlecht sein, sondern kann in die richtige Richtung führen.

All dies aber führt letzten Endes zu einer zunehmenden Politikverdrossenheit, denn Menschen spüren zunehmend, dass es oft nicht mehr um Inhalte geht, sondern um Ausgrenzungen und Diffamierungen. Eine kultivierte Debatte über Pro und Kontra findet immer weniger statt.

Über den Autor

Hans-Jürgen Irmer
Hans-Jürgen Irmer
Herausgeber Wetzlar Kurier
Aktuelle Ausgabe5/2026