Berliner Staatsversagen
Clan-Angehöriger kann nicht abgeschoben werden
Was in diesem Rechtsstaat, zumindest teilweise, vor sich geht, spottet jeder Beschreibung. Aktuelles Beispiel aus Berlin: Dort gibt es die Großfamilie Barbakh, zu der rund 130 Personen gehören. Ein Clan im schlechtesten Sinne des Wortes. Der Name der Familie taucht in mehr als 360 Polizeivorgängen auf, u.a. Anti-Israel-Demonstrationen, Hamas-Verherrlichung, Angriffe auf Polizisten und weitere Kriminalitätsdelikte.
Ein 21-jähriger Clan-Angehöriger ist allerdings tatsächlich Anfang Februar aus Berlin nach Griechenland abgeschoben worden. Er kehrte zurück. Die Polizei erkannte ihn, doch das scheiterte daran, dass die Polizei aufgrund der Feiertage keinen Ansprechpartner für den Justizvollzug erreichen konnte, der die Unterbringung in die Wege hätte leiten können. Ein paar Tage später das gleiche Spiel. Der 21-Jährige auf freiem Fuß, erkannt, in Gewahrsam genommen, jedoch wieder freigelassen, weil das Berliner Amtsgericht Tiergarten erklärte, dass nach EU-Recht Abzuschiebende nicht gemeinsam mit inhaftierten Kriminellen untergebracht werden dürfen. Sinnigerweise hat das Bundesland Berlin die entsprechende gesonderte Einrichtung im Juni 2024 geschlossen. Angeblich soll diese Einrichtung im Herbst 2025 wieder in Betrieb genommen werden.
Eine Unterbringung in den Räumen der sogenannten Sicherungsverwahrung auf dem Gelände der Justizvollzugsanstalt Tegel wurde vom Amtsgericht ebenfalls abgelehnt, da die dortigen Bedingungen nicht den Erfordernissen des EU-Rechts genügen würden. Ergo musste er entlassen werden. Jetzt will das Berliner Landesamt für Einwanderung, das für die Verfahren zuständig ist, gegen das Berliner Amtsgericht Tiergarten vorgehen. Oh, heilige Einfalt. Was muss in diesem Land noch alles geschehen?



