
Knapp eine Million abgelehnte Asylbewerber in Deutschland
Skandalurteile verhindern Abschiebungen
In Deutschland leben derzeit knapp eine Million abgelehnte Asylbewerber, darunter rund 150.000 Afghanen, 95.000 Türken und 70.000 Kosovaren. Zusätzlich zu den abgelehnten Anträgen leben laut Regierungsangaben auch rund 2,4 Millionen Menschen mit Schutzstatus in Deutschland, die wir ebenso allesamt als Steuerzahler finanzieren müssen. Bleiben wir bei den abgelehnten Asylbewerbern, die weitestgehend abschiebepflichtig sind.
Gerichtsurteile, über die man nur den Kopf schütteln kann
Beispiel 1
Vor wenigen Wochen urteilte das Bundesverfassungsgericht über den Fall eines Menschen aus Guinea, der 2019 bereits nach Italien überstellt werden sollte. Das ist jetzt sieben Jahre her. Wo er in der Zwischenzeit gelebt hat, ist unbekannt. Als die Polizei ihn in einem Berliner Asylheim abholen wollte, schloss er seine Tür ab. Daraufhin brachen Polizisten ohne Durchsuchungsbeschluss die Tür auf. Sie trafen ihn auch im Zimmer an, aber, der Afrikaner, der sich perfekt mit der deutschen Rechtsprechung auskennt und das Ganze vermutlich alles ohne jegliche Hilfe von irgendwelchen „Linksanwälten“ und NGOs machte, klagte sich durch die Instanzen.
Das Verwaltungsgericht gab ihm recht, das Oberverwaltungsgericht hob das Urteil wieder auf. Das Bundesverfassungsgericht erklärte nun, dass die Polizei vor der Abholung eines Abzuschiebenden, der sich in seinem Zimmer einschließt, auch dann vorher einen Hausdurchsuchungsbeschluss beim Amtsgericht beantragen muss, wenn man der Auffassung ist, ihn in seinem Zimmer gehört zu haben.
Beispiel 2
Die Ausländerbehörde plant die Abschiebung einer mehrfach straffällig gewordenen Slowakin im Jahr 2020 und ersucht die Bundespolizei um Begleitung. Um die Abschiebung zu sichern, fragt man bei der JVA nach einem Haftplatz und reserviert ihn. Die Slowakin wird angehört, die Abschiebung bestätigt. Sie kommt in Haft und wird planmäßig abgeschoben. Nur am Rande: Das Ganze hat ein Jahr zuvor schon einmal stattgefunden. Sie reiste wenige Wochen nach der Abschiebung wieder ein. Wegen der zweiten Abschiebung erhob sie Verfassungsbeschwerde und bekam recht mit der Begründung, dass ihre Festnahme vor (!) dem Gerichtstermin stattgefunden habe. Aus Sicht des Bundesverfassungsgerichtes hätte genügend Zeit bestanden, bei einer geplanten Abschiebung vorher den richterlichen Beschluss zur Haft einzuholen.
Getürkte „Abschiebehindernisse“
Jeder weiß, Abschiebungen scheitern häufig an der Zurücknahme von unwilligen Herkunftsländern, an fehlenden Papieren. Sie scheitern daran, dass Menschen untertauchen oder plötzlich ein Krankheitsattest vorlegen, im Flieger Randale gemacht wird oder aber, dass deutsche Gerichte erklären, dass eine Abschiebung nach Griechenland oder Bulgarien wegen der dortigen Menschenrechtsstandards unmöglich sei (beide Staaten sind Mitglieder der EU).
Hinzu kommen die sogenannten Kirchenasyle, die in der Regel solange dauern, bis entsprechende Fristen verstrichen sind, so dass andere Rechtskreise ihre Wirkung entfalten können.
Rechtswege abschneiden
Asylmissbrauch beenden
Solange die Politik nicht die Kraft hat, gegebenenfalls die politischen Mehrheiten, Gesetze dramatisch zu verändern, wird sich an diesem Irrsinn zu Lasten der Steuerzahler, zu Lasten der Justiz, zu Lasten der Bundespolizei und der Polizei sowie der Ausländerbehörden nichts ändern. Das Kirchenasyl muss als das gebrandmarkt werden, was es ist, nämlich rechtswidrig. Keine Institution hat das Recht in einem freiheitlichen Staat sich über geltendes Gesetz hinwegzusetzen. Dies gilt auch für eine in vielen Teilen politisch ergrünte Kirche. Sämtliche Rechtswege sind bis auf einen einzigen komplett ersatzlos zu kappen.
Der Bundespolizei sind bei Abschiebungen ebenso wie der Polizei per Gesetz die Möglichkeiten einzuräumen, die sie benötigen. Es ist geradezu ein Treppenwitz, dass Polizeibeamte vor einer Tür eines straffälligen abzuschiebenden Ausländers stehen, wissend dass er sich in dem Raum befindet, ihn de facto nicht herausholen können, weil die Unverletzlichkeit der Wohnung gilt und sie unverrichteter Dinge umkehren müssen. Zweifellos ein sehr hohes Gut. Aber hier schützt es die Falschen.
Die Finanzierung der linken NGOs, die sich in großen Teilen zum Sachwalter offener Grenzen und abgelehnter Asylbewerber machen, ist komplett zu stoppen. Angehenden Richtern sei empfohlen, im Rahmen ihres Studiums ein halbjähriges Praktikum inklusive Nachtschichten bei Brennpunkt-Polizeistationen zu machen, um erkennen zu können, wie häufig Deutschland am Nasenring durch die Manege gezogen wird.
Entlastung der Justiz
Zigtausend anhängige Gerichtsverfahren könnten auf diese Art und Weise beseitigt werden. Bürger, die Verwaltungsgerichte oder andere Gerichte anrufen, kämen zeitnah zu ihrem Recht. Verfahren, die teilweise drei, fünf, sieben oder mehr Jahre dauern und de facto ein gefühlter Beitrag zur Rechtsbeugung sind, könnten in angemessener Zeit erledigt werden. Der deutsche Steuerzahler, der diesen gesamten juristischen Unfug zahlt, würde dramatisch entlastet. Die Polizei würde entlastet, die Bundespolizei ebenso und das Vertrauen der Bürger in den Rechtsstaat würde vermutlich steigen und damit das Vertrauen in die Demokratie.
Solche Urteile, und das sind nur zwei von vielen, kann man einem „normalen“ Bürger nicht mehr vermitteln. Und deshalb ist die Politik gefordert, die gesetzlichen Grundlagen entsprechend zu verändern.




