
Das „Politische-Werbung-Transparenz-Gesetz“
Der nächste Angriff auf Grundgesetz und Meinungsfreiheit
Am 17. Dezember des letzten Jahres hat das Bundeskabinett ein neues Gesetz verabschiedet, das Durchsuchungen von Tech-Konzernen und journalistischen Redaktionen sowie Beschlagnahmen ermöglichen soll. Hintergrund ist eine EU-Verordnung, die jetzt in nationales Recht überführt werden soll und die reguliert, wie im Netz politische Werbung verbreitet werden darf.
Was allerdings politische Werbung, die einen entscheidenden Bestandteil der demokratischen Willensbildung darstellt, konkret ist, ergibt sich aus dem Gesetz nicht, denn der Begriff „politische Werbung“ ist nicht definiert und führt deshalb automatisch zu einem Zensureffekt.
Bundesnetzagentur als „neue Zensurbehörde“
Eine zentrale Rolle innerhalb der neuen Gesetzgebung soll die Bundesnetzagentur einnehmen, die von dem grünen Politiker Klaus Müller geführt wird. Er war früher Umweltminister von Schleswig-Holstein und enger Vertrauter von Robert Habeck. Diese Bundesnetzagentur soll ebenso wie die Bundesbeauftragte für Datenschutz weitreichende Kompetenzen erhalten, die ihnen auch nicht ansatzweise zustehen.
Anschlag auf die Verfassung
Die Zeitung „Welt“ hat dieses Gesetz als „Angriff auf die Meinungsfreiheit“ tituliert. Das ist noch zurückhaltend, denn das Gesetz erhält schwerwiegende Eingriffsbefugnisse für die genannten Behörden, ohne (!!!) richterlichen Beschluss, Geschäfts- oder sogar Redaktionsräume zu durchsuchen, wenn der Verdacht auf einen Verstoß gegen Werbetransparenzregeln besteht. Die Bundesregierung macht keinen Hehl daraus, dass Artikel 13 Absatz 1 des Grundgesetzes verletzt wird. In diesem Artikel wird die Unverletzlichkeit der Wohnung garantiert. Die Bundesregierung weist darauf hin, „das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung wird insoweit eingeschränkt“ (!!!). Und unter diesen Schutz fallen auch Arbeits-, Betriebs- und Geschäftsräume.
Asylanten mit mehr Rechten
Wie das Bundesverfassungsgericht im November letzten Jahres entschieden hat, darf die Polizei beispielsweise einen Abzuschiebenden aus seiner Asylunterkunft nicht abholen, das heißt sein Zimmer betreten, wenn es nicht vorher einen richterlichen Beschluss gab. Dieser Richtervorbehalt wird jetzt bei Durchsuchungen von Redaktionsräumen ausgesetzt. Die Bundesnetzagentur kann Gegenstände, die als Beweismittel von Bedeutung sein könnten, beschlagnahmen. Eine richterliche Anordnung ist im Voraus danach künftig nicht mehr nötig.
Ein klarer Widerspruch zur Strafprozessordnung. Denn dort heißt es, dass nach Paragraf 27 Absatz 5 Satz 2 in den Räumen einer Redaktion eines Verlages, einer Druckerei oder einer Rundfunkanstalt Beschlagnahmen nur durch das Gericht (!!!) angeordnet werden können.
Widerspruch zu Artikel 5 des Grundgesetzes
Verfassungsrechtler Boehme-Neßler sagt deshalb zu Recht, dass dieser Gesetzentwurf, der eine solche Anordnung nicht vorsieht, mit Artikel 5 des Grundgesetzes, der Presse- und Medienfreiheit nicht vereinbar ist.
Missbrauch Tür und Tor geöffnet
Wenn beispielsweise in der gedruckten Version der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ eine Werbung veröffentlicht wäre, in der das politische Tagesgeschehen aufgegriffen wird, und zwar kritisch, dann könnte die Bundesnetzagentur zum Ergebnis kommen, dass es sich dabei um eine politische Anzeige handelt, zu der nicht genügend Informationen an die Bundesnetzagentur übermittelt wurden und so eine Durchsuchung der Redaktionsräume initiieren. Falls die FAZ, um bei diesem Beispiel zu bleiben, nach Auffassung der Bundesnetzagentur nicht die erforderlichen Unterlagen vorlegen kann, alles Interpretationssache, könnten die Räumlichkeiten auch durchsucht werden. Ohne richterlichen Beschluss.
Pressefreiheit in Gefahr
Das hat gerade für Redaktionen teilweise existenzielle Bedeutung, denn derzeit ist es so, dass Presse Quellenschutz garantieren kann, denn vielfach erhalten Medien Informationen aus vertrauten Kreisen, die oft genug dazu dienen sollen, für bestimmte politische Entscheidungen zu sensibilisieren, also möglicherweise problematisch betrachtet werden. Wenn eine Zeitung Quellenschutz nicht mehr garantieren kann, weil die Redaktionsräume durchsucht werden, entfällt automatisch ein Teil der Pressefreiheit. Mit anderen Worten, es wird ein Beitrag dazu geleistet, kritische, nicht erwünschte und missliebige Äußerungen zu unterbinden.
Massive Kritik
Staatsrechtler Boehme-Neßler: „Indem der Staat beginnt, die politische Kommunikation zu überwachen, zu überprüfen und zu bewerten, wird der freie Diskurs in der Demokratie und der freie Wettbewerb der Parteien eingeschränkt. Jurist Joachim Steinhöfel: „Bürokraten erlassen eine Anordnung, Richter werden ausgehebelt, Grundrechte zur Verfügungsmasse von Machtinteressen.“
FDP-Urgestein Wolfgang Kubicki: „An der Schraube, die Meinungsfreiheit einzugrenzen, wird weiter gedreht. Die Regierung setzt auch mit diesem Gesetz auf staatliche Verfolgung als Mittel im Meinungskampf.“ Er fügt hinzu: „Sowohl die EU als auch die Bundesregierung arbeiten mit unbestimmten Rechtsbegriffen. Der Begriff der „politischen Werbung“ ist weit gefasst und eröffnet dadurch die Möglichkeit, unliebsame Meinungen juristisch zu verfolgen.“
Fatina Keilani schrieb in der „Welt“ vom 8.1.: „Noch ist Zeit zur Korrektur. Bundestag und Bundesrat sollten die vorgesehenen Eingriffsbefugnisse deutlich zurückschneiden, den Richtervorbehalt stärken und redaktionelle Strukturen schützen. Eine Demokratie wird durch immer neue Kontrollinstrumente nicht geschützt, sondern geschwächt.“ Recht hat sie.
Und der zuständige parlamentarische Staatssekretär im Digitalministerium von Karsten Wildberger (CDU) ist aktuell Philipp Amthor, dem man zurufen möchte: „Lieber Philipp, erinnere dich an deine Rede 2021 zum Thema „Über die Bedeutung politischer Werbung“. Dort hieß es wörtlich: „Politische Werbung ist ein elementarer Bestandteil politischer Willensbildung. Sie steht in einem direkten Zusammenhang mit demokratischer Legitimation und sie ist aktives Mitgestalten am politischen Willensbildungsprozess.“ Dem ist so. Es wäre gut, wenn man den hehren Worten Taten folgen lassen würde.




